ElitePartner (Hamburg)
Die automatische Mitgliedschaft Verlängerung
Bestell-/Kundennummer: 7E3A6B57
Ich bitte Sie um Hilfe für ein Problem. Ich habe keine Ahnung, was zu tun und wie zu tun.
Ich war ein Mitglied von ElitePartner. Letzte Woche hatte ich eine Mail von dieser Webseite. Das sagt: "Deine Mitgliedschaft ist automatisch verlängert." Danach hatte ich mehr als zwölf Nachrichten geschickt, dass ich die Verlängerung nicht wollte und ich habe meine Mitgliedschaft sofort beendet. Sie sagen, dass es automatisch ist. Aber ich will nicht ein Mitglied von dieser Webseite sein. Sie wollen fast 500 Euro! Ich habe kein Geld.
Die folgende Mail kam am 6. Februar 2012.
"Ihre Premium-Mitgliedschaft wurde um 12 Monate verlängert. Sie können den Premium-Service von ElitePartner.de nun weiterhin nutzen. Bitte bewahren Sie diese E-Mail auf, sie dient als Rechnung und als Nachweis Ihrer Premium-Mitgliedschaft."
Aber ich wollte das nicht.
radziwill.info/online-partnervermittlung-fuer-die-elite-verliert-prozess-in-berlin
Und der Link ist nicht eindeutig denn dort steht:
In dem für unsere Mandantin geführten Verfahren legte die Elitemedianet GmbH aber auch einige Gerichtsentscheidungen vor, in denen ihr aus unterschiedlichen Gründen Recht gegeben wurde
Heißt: Im Worst Case wirds richtig teuer für sie!
Aber was soll es. Hat man Ihnen schriftlich das Widerrufsrecht mitgeteilt? Ein Widerrufsrecht, welches lediglich in den AGB dokumentiert ist, ist ungültig. Selbst wenn Sie also nach 3 Wochen gekündigt haben, ist diese Kündigung rechtswirksam. Ein Vertrag wurde deshalb auch nicht abgeschlossen, da Sie nicht schriftlich auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen wurden. Eigentlich brauchen Sie, sofern die Widerrufsbelehrung nicht schriftlich kam, nicht einmal zu kündigen.
Wenn Sie kein Geld haben, gehen Sie zum zuständigen Amtsgericht, holen sich einen kostenlosen Beratungsschein und gehen Sie zu einem Fachanwalt für Internetrecht. Dieser wird alleine anhand der Forderungssteller bereits milde lächeln und sagen, das der Prozess gewonnen ist. Nachzulesen auf vielen Internetseiten.
Da gibt es kein Recht das geschützt werden muss, sondern hier ist das Unternehmen dann im Recht.
Fazit daraus sollte sein, dass man Verträge vorher liest.
Da fällt mir doch der Spruch aus der Werbung von der "Juristin" ein: "Hast du Lust mich am Freitag auf eine Vernissage zu begleiten? Ich rufe dich an! "
Der Beschwerdeführer hätte das Angebot annehmen sollen, obwohl die "Architektin" und die "Studentin" sicherlich auch noch ihre Vorzüge gehabt hätten. ..