Debo Concept Group (Weimar)
Keine Löschung persönlicher Daten
Betrifft Beschwerde über Firma Debo Concept Group:
Keine Ware /kein Geld /keine Ersatzlieferung
Auch ich habe ein IPad2 vor Weihnachten (12.12.) bestellt. Am 22.12. bekam ich dann Nachricht, dass dies zur Zeit nicht lieferbar war und man bot mir eine Stornierung an, welche ich in Anspruch nahm....
Wie jeder dort sehen kann, sind die ungerechtfertigt (wurde nicht von mir genehmigt) veröffentlichen Daten zu meiner Person immer noch im Internet. Nach Abschluss obiger Beschwerde hatte ich die sofortige (!) Löschung verlangt. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Thüringen hat meine Beschwerde hierzu bereits letzte Woche erhalten.
Wenn bis heute, 14.02.2012, 18 Uhr meine Daten nicht gelöscht werden, ergeht neue Beschwerde und nach rechtlicher Prüfung eventuell auch Anzeige.
14.02.2012 | 18:23
Abteilung: Buchhaltung/ Kundenservice
Sehr geehrter Herr Appel,
die Löschung Ihrer vollständigen Daten (passierend auf Ihren Kommentaren) kann nur allein durch Ihren dazu frei gewählten Anbieter (Reclabox) erfolgen. Unsere Darstellung durch eine zu uns gesetzte Verlinkung:
www.deboconceptgroup.de/reclabox.html
ist automatisch durch Löschung Ihrer Daten, durch Reclabox oder Sie, nicht mehr ersichtlich.
Einer Anzeige und erneuten Prüfung sehen wir absolut bedenkenlos entgegen!
Zu weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
- Geschäftsleitung - Debo Concept Group
Nun müssen Sie wohl mit den Konsequenzen leben.
Durch die Löschung der ursprünglichen Beschwerde des Herrn Appel seitens Reclabox sind dessen Daten also nicht mehr ersichtlich?
Alleine schon dadurch, dass die von der Debo Concept Group extra dafür eingerichtete Seite sich auf mehrere hier veröffentlichte Beschwerden bezieht, ist dies wohl kaum möglich, denn erst durch die Löschung all dieser Beschwerden nebst Firmenantworten und Kommentaren wäre zumindest der Link zu besagter Seite über die Reclabox nicht mehr erreichbar.
Die Seite bleibt aber selbst dann durch den Link auf der Hauptseite der Debo Concept Group nach wie vor erreichbar, zumal sie sich auf deren Webspace befindet und nicht auf dem der Reclabox.
Die Aussage, dass die Löschung der Daten nur über die Reclabox erfolgen kann, ist somit ganz klar eine Falschaussage und kann zudem sogar strafrechtlich betrachtet als Nötigung gewertet werden.
Auch ergibt eine Google Suche nach dem Namen von Herrn Appel nebst Wohnort exakt ein Ergebnis, nämlich die besagte Seite der Debo Concept Group, die also noch nicht einmal vor der Erfassung durch Bots wie dem von Google geschützt wurde.
Alleine diese Tatsache zeigt wohl eindeutig, dass Herr Appel bisher sehr besorgt darum war, seine persönlichen Daten nicht öffentlich zu machen, was nun jedoch ohne seine Zustimmung durch die Debo Concept Group geschehen ist.
Die Daten wurden also nicht nur ohne Zustimmung der Betroffenen öffentlich gemacht sondern noch nicht einmal durch technische Mechanismen vor der Erfassung durch Dritte geschützt.
Hier liegt also ganz klar nicht nur ein Verstoß gegen die eigenen Datenschutzbestimmungen sondern zusätzlich ein grob fahrlässiger Umgang mit sensiblen Kundendaten vor, der bei einer Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten unbedingt ebenfalls zur Sprache gebracht werden sollte, da dies zu einer erheblichen Beschleunigung des Verfahrens führen könnte.
Jeder Betroffene sollte somit nicht nur eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten einreichen sondern zusätzlich anwaltlich prüfen lassen, inwiefern das Handeln der Debo Concept Group auch darüber hinaus zur Anzeige gebracht werden kann.
Die Kosten einer solchen anwaltlichen Prüfung sollten durch jede Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein.
Ja, Herr Bornemann, der Herr Vollmer ist noch da.
Habe mit meinem letzten Kommentar versucht Ihnen klar zu machen das die eigentliche Geschäftsschädigung für Sie durch Ihre eigenen Kommentare und verlinkte Anschuldigungsberichte auf Ihrer Debo Seite geschieht.
Sie scheinen die Situation nicht zu verstehen, schade.
Abgesehen von dem weiterhin falsch dargestellten geschäftlichen Ablauf zwischen uns sind dort Kundendaten öffentlich zugänglich und dies ohne jedwede Freigabe.
Nach meiner schriftlichen Beschwerde vom 09.02.2012 beim Datenschutzamt Thüringen hatte ich heute noch ein persönliches Gespräch zu dem Vorgang und kann Ihnen mitteilen das die Prüfung bereits läuft.
Warte noch auf die angekündigte Rückmeldung durch die Behörde und werde dann, davon abhängig, mein weiteres Vorgehen festlegen.
Die Prüfung beeinhaltet alle veröffentlichte Kunden.
Noch ein Tip,
das Aufspalten des eigenen Ich in mehrere Persönlichkeiten, auch virtuell, ist durchaus als Krankheitsbild anerkannt.
Ausser natürlich die Pseudos (Stiez, Rüdiger, Sabine K.)
lg. Einex Kunde
Ich möchte aussdrücklich betonen, dass dieser spezielle Beitrag diesmal nicht gegen Debo Concept Group geht sondern ernstlich allgemein gehalten ist.