Durch Debo Concept Group gelöste Beschwerde. | 1683 Views | 14.02.2012 | 14:24 Uhr
geschrieben von Thorsten Appel

Debo Concept Group (Weimar)

Keine Löschung persönlicher Daten

Betrifft Beschwerde über Firma Debo Concept Group:

Keine Ware /kein Geld /keine Ersatzlieferung

Auch ich habe ein IPad2 vor Weihnachten (12.12.) bestellt. Am 22.12. bekam ich dann Nachricht, dass dies zur Zeit nicht lieferbar war und man bot mir eine Stornierung an, welche ich in Anspruch nahm....

Wie jeder dort sehen kann, sind die ungerechtfertigt (wurde nicht von mir genehmigt) veröffentlichen Daten zu meiner Person immer noch im Internet. Nach Abschluss obiger Beschwerde hatte ich die sofortige (!) Löschung verlangt. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Thüringen hat meine Beschwerde hierzu bereits letzte Woche erhalten.

Wenn bis heute, 14.02.2012, 18 Uhr meine Daten nicht gelöscht werden, ergeht neue Beschwerde und nach rechtlicher Prüfung eventuell auch Anzeige.

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Meine Forderung an Debo Concept Group: Sofortige Löschung persönlicher Daten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
14.02.2012 | 18:23
Firmen-Antwort von: Debo Concept Group
Abteilung: Buchhaltung/ Kundenservice

Sehr geehrter Herr Appel,

die Löschung Ihrer vollständigen Daten (passierend auf Ihren Kommentaren) kann nur allein durch Ihren dazu frei gewählten Anbieter (Reclabox) erfolgen. Unsere Darstellung durch eine zu uns gesetzte Verlinkung:

www.deboconceptgroup.de/reclabox.html

ist automatisch durch Löschung Ihrer Daten, durch Reclabox oder Sie, nicht mehr ersichtlich.

Einer Anzeige und erneuten Prüfung sehen wir absolut bedenkenlos entgegen!

Zu weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

- Geschäftsleitung - Debo Concept Group

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Kommentare und Trackbacks (14)


14.02.2012 | 19:15
von Thorsten Appel | Regelverstoß melden
Debocenceptgroup.de ist ist Ihre Seite, Herr Bornemann.

Nun müssen Sie wohl mit den Konsequenzen leben.

14.02.2012 | 19:18
von ReclaBoxler-7122113 | Regelverstoß melden
Was ist das denn bitteschön für eine Aussage, die die Debo Concept Group da in ihrer Firmenantwort verbreitet?

Durch die Löschung der ursprünglichen Beschwerde des Herrn Appel seitens Reclabox sind dessen Daten also nicht mehr ersichtlich?

Alleine schon dadurch, dass die von der Debo Concept Group extra dafür eingerichtete Seite sich auf mehrere hier veröffentlichte Beschwerden bezieht, ist dies wohl kaum möglich, denn erst durch die Löschung all dieser Beschwerden nebst Firmenantworten und Kommentaren wäre zumindest der Link zu besagter Seite über die Reclabox nicht mehr erreichbar.

Die Seite bleibt aber selbst dann durch den Link auf der Hauptseite der Debo Concept Group nach wie vor erreichbar, zumal sie sich auf deren Webspace befindet und nicht auf dem der Reclabox.

Die Aussage, dass die Löschung der Daten nur über die Reclabox erfolgen kann, ist somit ganz klar eine Falschaussage und kann zudem sogar strafrechtlich betrachtet als Nötigung gewertet werden.

Auch ergibt eine Google Suche nach dem Namen von Herrn Appel nebst Wohnort exakt ein Ergebnis, nämlich die besagte Seite der Debo Concept Group, die also noch nicht einmal vor der Erfassung durch Bots wie dem von Google geschützt wurde.

Alleine diese Tatsache zeigt wohl eindeutig, dass Herr Appel bisher sehr besorgt darum war, seine persönlichen Daten nicht öffentlich zu machen, was nun jedoch ohne seine Zustimmung durch die Debo Concept Group geschehen ist.

Die Daten wurden also nicht nur ohne Zustimmung der Betroffenen öffentlich gemacht sondern noch nicht einmal durch technische Mechanismen vor der Erfassung durch Dritte geschützt.

Hier liegt also ganz klar nicht nur ein Verstoß gegen die eigenen Datenschutzbestimmungen sondern zusätzlich ein grob fahrlässiger Umgang mit sensiblen Kundendaten vor, der bei einer Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten unbedingt ebenfalls zur Sprache gebracht werden sollte, da dies zu einer erheblichen Beschleunigung des Verfahrens führen könnte.

Jeder Betroffene sollte somit nicht nur eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten einreichen sondern zusätzlich anwaltlich prüfen lassen, inwiefern das Handeln der Debo Concept Group auch darüber hinaus zur Anzeige gebracht werden kann.

Die Kosten einer solchen anwaltlichen Prüfung sollten durch jede Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein.

14.02.2012 | 19:53
von Ralf Vollmer | Regelverstoß melden
Vielen Dank für den vorigen Kommentar, kann meinen damit deutlich kürzer belassen, er enthält exakt die rechtliche Situation.

Ja, Herr Bornemann, der Herr Vollmer ist noch da.

Habe mit meinem letzten Kommentar versucht Ihnen klar zu machen das die eigentliche Geschäftsschädigung für Sie durch Ihre eigenen Kommentare und verlinkte Anschuldigungsberichte auf Ihrer Debo Seite geschieht.

Sie scheinen die Situation nicht zu verstehen, schade.

Abgesehen von dem weiterhin falsch dargestellten geschäftlichen Ablauf zwischen uns sind dort Kundendaten öffentlich zugänglich und dies ohne jedwede Freigabe.

Nach meiner schriftlichen Beschwerde vom 09.02.2012 beim Datenschutzamt Thüringen hatte ich heute noch ein persönliches Gespräch zu dem Vorgang und kann Ihnen mitteilen das die Prüfung bereits läuft.

Warte noch auf die angekündigte Rückmeldung durch die Behörde und werde dann, davon abhängig, mein weiteres Vorgehen festlegen.

Die Prüfung beeinhaltet alle veröffentlichte Kunden.

15.02.2012 | 01:33
von Rüdiger | Regelverstoß melden
Herr Appel. leider muss ich Ihnen sagen, nach Durchsicht aller Angaben "ce la vie". Es gibt immer 2 Seiten und Sie sind nicht die Einzigste. Ihr Anwalt freut sich über das Geld von Ihnen.

15.02.2012 | 08:25
von Gh | Regelverstoß melden
Ich finde es unverschämt und unprofessionell, Daten - insbesondere unliebsamer - Kunden im Web zu veröffentlichen. Im übrigen heißt es "c’est la vie".

15.02.2012 | 08:47
von Gh | Regelverstoß melden
"Niveau" kommt nicht von Nivea - "Niveau" ist keine Hautcreme. ..

16.02.2012 | 00:34
von Bernd Stietz | Regelverstoß melden
Hallo Vollmi und Hallo Appi, Mensch euch gibt es ja immer noch, stellt euch Beide vor mich auch, habt ihr hier wieder einen zum Besten gegeben, eure schon zum Bankrott geschriebene Firma macht euch wohl Ärger, na sowas, na dann kotzt euch mal schön weiter aus, ich freue mich schon auf unser Treffen, ihr wisst ja wo, wir lesen, sehen und hören uns wieder. und "Gh" welch Volli. Du immer auch sein markst, hier beschäftigt sich jemand wenigsten mit Prozessen die weit sinnvoller sind, wie Dein geistiger Erguss auf der Plattform hier! Viel Spaß Jungs :-).

16.02.2012 | 08:32
von Ralf Vollmer | Regelverstoß melden
Mein lieber Herr " Stietz ", Ihren kindlichen Ergüssen entnehme ich, das Ihnen der eigentliche Sachverhalt genauso unklar ist wie dem der sich seinen Ärger komplett selber macht.

Noch ein Tip,

das Aufspalten des eigenen Ich in mehrere Persönlichkeiten, auch virtuell, ist durchaus als Krankheitsbild anerkannt.

16.02.2012 | 11:23
von Bernd Stietz | Regelverstoß melden
Dann merke Dir das Krankheitsbild mal gut mein kleiner Ralfi, vielleicht hilft es Dir vor Gericht ;-).

16.02.2012 | 12:52
von Thorsten Appel | Regelverstoß melden
Fragt sich nur, wer auf welcher Seite steht.

16.02.2012 | 19:03
von Einex Kunde | Regelverstoß melden
Glaube nicht, daß diese Firma "Debo Concept Group" alias "notebook-tabletpc-shop.de alias "pro i-Media"auf einen einzigen zufriedenen Kunden verweisen kann.

Ausser natürlich die Pseudos (Stiez, Rüdiger, Sabine K.)

lg. Einex Kunde

19.02.2012 | 11:06
von Thorsten Appel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da meine Daten weder bei Debo Concept Group noch bei www.notebook-tabletpc-shop.de/ gelöscht worden sind, bleibt dies weiterhin offen.


21.02.2012 | 22:10
von Thorsten Appel | Regelverstoß melden
Ich werde meinen Beitrag vorläufig als ungelöst stehen lassen, aus folgenden Gründen: Datenschutz ist ein Thema, welches nicht nur diese Firma betrifft sondern auch 1. andere Firmen 2. insbesondere Unternehmen, die mit Marketing zu haben und 3. leider manchmal auch unsere Behöreden. Dies heißt nicht, dass sämtliche Angesprochenen so handeln sondern, dass es sein könnte. Dies Thema ist zu wichtig, dass dies einfach unter Tisch gekehrt wird. Mein Dank gilt insbesondere den Datenschutzbeauftragten, der hier ihre Aufgaben ernst genommen haben und ihrer Pflicht gegenüber dem Verbraucher bzw. Bürger in korrekter Weise nach gekommen sind. Durch die Übernahme der Zuständigkeit im gewerblich Sektor kommt viel Arbeit auf die Datenschützer zu. Ich hoffe, dass sie zuknftig ihre Aufgaben weiterhin pflichtgemäß im Interesse aller(!) beteiligten Parteien lösen können.

Ich möchte aussdrücklich betonen, dass dieser spezielle Beitrag diesmal nicht gegen Debo Concept Group geht sondern ernstlich allgemein gehalten ist.

24.02.2012 | 08:05
von Thorsten Appel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hätte alles einfacher sein können. Wer dies liest, weiß warum.




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