Durch Landsberger Spielzeugauktionen endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1297 Views | 15.02.2012 | 11:17 Uhr
geschrieben von Ihringer

Landsberger Spielzeugauktionen (Igling)

Kulanz angeboten und dann Schweigen!

Ich habe von diesem Auktionshaus drei Posten ersteigert! Abwicklung und Lieferung soweit auch okay. Musste aber feststellen, dass an einem Posten Märklin Lokomotive am Gehäuse eine erhebliche Bruchstelle vorhanden ist. Das war so in der Beschreibung nicht erwähnt worden und hätte auch meiner Meinung nach auffallen müssen, wenn man betreffende Lok in der Hand nimmt. Also schrieb ich den Betreiber des Auktionshaus an und führte den Mangel auf. Hatte auch Bilder der Beschädigung mit gesendet.

BILDER
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3 Bilder

Wer original Bild und Auktionstext dazu lesen will, muss die Webseite selber aufrufen. Unter der Rubrik Blechspielzeug Nr: 2181/1 ist es noch sichtbar. Aus rechtlichen Gründen will ich nichts einfach kopieren.

Darauf die Antwort: "einfach zurücksenden, da bin ich kulant, obwohl als bespielt beschrieben." Kein weiterer Hinweis!

Also, erneute Nachfrage mit dem Hinweis, dass als gebraucht beschrieben nicht automatisch bedeutet, dass auch ein Defekt vorliegen muss. Und die Nachfrage, ob der volle Auktionspreis inklusive Rücksendekosten erstattet wird.

SCHLAGWORTE

Mit dieser Nachfrage seit dem keine Antwort! Absolute Stille! Dreimal nach gefragt. Gesendet an zwei mir bekannte e-Mailadressen. Gestern zuletzt noch mal verdeutlicht mit dem Hinweis: "Eine Bestätigung meiner mehrmals abgesendete Mails ist bisher ausgeblieben! Für mich unerklärlich, da zuvor getätigter Mailaustausch immer zeitnah Antworten erfolgten."

Für mich ist das Verhalten eines etablierten Auktionshausbetreiber unseriös! Für mich nicht erklärlich, warum auf meine Anfrage nicht mehr reagiert wird. Ich will ja nur eine Bestätigung haben, ob die Kosten voll erstattet werden.

Für mich ein Ärgernis allein der beschädigte Artikel. In der alten Zinkdruckguss Ausführung eine gesuchte Rarität! Ich habe ja erwartet, dass die Modelle Gebrauchsspuren haben, im Bereich der Lackierung mit Kratzer oder Farbabplatzer. Auch Gebrauchsspuren vom üblichen Fahrbetrieb, nicht aber eine massive Bruchstelle des Gehäuses!

Wenn ich jetzt einfach den beschädigten Posten zurück gesendet hätte und ich bliebe unter Umständen auf einem Teil der Kosten sitzen, weil man andere Meinung ist. Nach dem Motto. wegen nicht erstatteter Portoauslagen rennt der Bieter schon nicht zum Anwalt!

Generell für mich befremdlich im Bereich von Spielzeug Antiquitäten, dass man da als Auktionator nicht weiter bereit ist, eine notwendige sachgerechte Kommunikation bis zu Ende zu führen. Aus der Erfahrung werde ich künftig das Auktionshaus meiden.

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Meine Forderung an Landsberger Spielzeugauktionen: Bestätigung der vollen Kostenübernahme inklusive Portoauslagen der Rücksendung!


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Kommentare und Trackbacks (5)


16.02.2012 | 10:37
von Ihringer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute Morgen:

Hallo Herr,
entschuldigen Sie die lange Wartezeit auf eine Antwort, aber ein paar Tage nach einer Auktion ist das Packen zahlreicher Pakete sowie diese dann zur Post zu bringen wichtiger, als E-Mails zeitnah abzurufen oder zu beantworten.
Rücksendekosten übernehme ich grundsätzlich leider nicht.

Damit bin ich nicht einverstanden! Ich verlange Rückerstattung der Rücksendekosten als DHL Paket! Für den Schaden kann ich nichts und der Ärger der beschädigten Modell-lok ist für mich schon groß genug!

Auch sonst ist es schon komisch, dass es dem Betreiber wichtig ist. Eine wichtige Mail mal eben sachgerecht zu beantworten ist wohl für den Betreiber weniger wichtig. Kundenzufriedenheit sieht anders aus!


16.02.2012 | 12:05
von Ihringer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Und wieder recht schnell eine Antwort:

Sehr geehrter Herr
Sie scheinen sich nicht im klaren darüber zu sein, dass Sie an einer Versteigerung teilgenommen haben.
Ich empfehle Ihnen sich mal die Versteigerungsbedingungen durchzulesen.
Bei einer Versteigerung (bitte nicht mit eBay verwechseln) hafte ich eben nicht für Beschreibungsmängel.
Im übrigen habe ich den Zustand der Loks nach meinem Empfinden ganz korrekt beschrieben. Lesen Sie mal die Definition der Zustandbeschreibungen durch. Sicher hätte ich noch ausführlicher auf jeden Mangel eingehen können, aber auch ich bin nicht perfekt. 99 % der Bieter sind zufrieden mit den Beschreibungen. Sie scheinen mir ein typischer Nörgler zu sein, mit dem man leider nicht vernünftig reden kann.
Dass ich ein Los zurücknehme, wenn ein Bieter nicht zufrieden ist, müsste doch auch Ihnen zeigen, dass ich kulant bin und mir daran liegt, dass die Bieter grundsätzlich zufrieden sind.
Ich verliere ja dadurch auch meine Provision völlig und habe umsonst für die Position auch noch Kosten gehabt.

Meine Antwort:

Hallo
Ihre Ansicht über Zustandsbeschreibung und tatsächlich gelieferten Artikel teile ich nicht!
Wenn ich als Kunde damit fest kalkulieren muss auf Grund Ihrer Bedingungen, auch ein grob defekten Artikel zu ersteigern, ist das in meinen Augen eine gesetzwidrige Klausel in Ihren Bedingungen!
Ihr Verhalten bzw. der Versuch, sich aus einer Sachmangelhaftung heraus zu reden, bzw. zu begründen, ist für mich im höchsten Maß Unseriös!
Mich als solventen Kunden als typischen Nörgler zu titulieren, eine Unverschämtheit!

Fazeit bisher:
Dieses Verhalten des Betreibers eines bis dato angesehenen renommierten Auktionshauses ist skandalös! Seine vermeintliche Überprüfung der Auktionsartikel reine Glücksache! In meinen Augen hat der Betreiber des Auktionshauses absolut keinen Sachverstand über das, was er in Versteigerungen anbietet. Soll sich der Betrachter hier sein Urteil darüber selber bilden!

Ich weise darauf hin, dass nichts dazu gedichtet wurde und der ganze Vorgang der Wahrheit entspricht!


16.02.2012 | 15:43
von Ihringer endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Und noch eine Nachricht vom Betreiber des Auktionshauses!

Sehr geehrter Herr Kroll,
Sie scheinen einen Fehler im Denken zu haben.
Der Kern einer öffentlichen Versteigerung ist eben gerade, dass die versteigerten Objekte sämtlich nicht neu und noch im Laden zu kaufen sind. Dies schreibt die Versteigererverordnung § 34b GewO vor. Eine Haftung wie bei Käufen beim Händler gibt es eben nicht, weil ein Versteigerer bei tausend Artikeln von 20 Jahren bis 80 Jahren Alter, eben nicht alle bis ins letzte Detail für jeden zur vollsten Zufriedenheit bewerten und beschreiben kann.
Dies bedeutet in der Praxis, dass eben gerade auf echten Versteigerungen auch Schnäppchen zum Vorteil der Ersteigerers gemacht werden können, aber eben auch, dass dort zum Nachteil des Ersteigerers dieser etwas ersteigern kann.
Um für den Bieter auf meine Kosten dieses Risiko gering zu halten, bin ich ja gerade kulant. Zu meinen Lasten.
Begreifen Sie das nicht?
Ich müsste eben ein Objekt nicht zurücknehmen, tue das aber, weil ich Wert darauf lege, dass die Fernbieter zufrieden sind.
Ich tue also mehr, als ich müsste.
Da Sie so überhaupt kein Verständnis für meine Position zeigen, muss sich mir ja der Eindruck eines Nörglers aufdrängen. In ähnlich gelagerten Fällen (die habe ich auch diesmal wieder) sind die zwei anderen Fernbieter genau auf meiner Linie und so war das in den letzten Jahren immer.
Die sagen Danke, dass Sie kulant sind Herr xxxxxxxx und fertig. Bekommen ihr Geld, aber zahlen mir die Rücksendung. Ich verzichte auf meine Provision.
Ich kann Sie echt nicht verstehen.

Mein endgültiges Fazit:
Und ich kann den Betreiber nicht verstehen!
Ich lasse das unbeantwortet!

Der Betreiber ist offensichtlich so davon überzeugt, dass er im Recht ist, dass sachgerechte Argumente und klare Gesetzesregelungen auch im Bereich von Auktionen und Versteigerungen für ihn nicht Existenz sind.
Der Betreiber windet sich mit Scheinbegründungen raus! Nun wird mit Schnäppchen, der folge von Vor- und Nachteilen beschwichtigt.
Angeblich sind bis dato alle seine Kunden zufrieden gewesen. Er stellt sich als Wohltäter dar, weil er ja so kulant sei.
Ja, selbst eine Versteigererverordnung § 34b GewO wird betont.
Dass darin nichts aufgeführt ist, was eine Sachmangelhaftung betrifft, spielt offenbar für den Betreiber keine Rolle!

Noch mal:
Der Schaden am Artikel war vor der Ersteigerung vorhanden gewesen.
Eine genaue Überprüfung oder Beurteilen des zu versteigerten Objekts ist im Gegensatz zur Beschreibung und Bebilderung des Auktionator ausgeblieben. Und das bei einem Auktionshaus mit der Fachrichtung Modell und Spielwaren! Da kann ich als solventer Bieter auch erwarten, dass die zu versteigerten Artikel sachgerecht beurteilt und beschrieben werden.
Wenn man sich auf eine Versteigererverordnung § 34b GewO beruft, muss man als Auktionator auch die Grundlagen dafür erfüllen.
Was offensichtlich Defektes einfach als gebraucht anzubieten, ist in der Ersteigerungsverordnung so nicht vorgesehen.

Ob es ein "unglücklicher" Einzelfall ist?
Der Betreiber behauptet es ja so! Ich habe da meine Zweifel.


17.02.2012 | 10:44
von Erika Erna | Regelverstoß melden
"""Die Beschreibung der einzelnen Objekte erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen. """

Für ein Auktionshaus, das sich hauptsächlich nur mit Spielwaren beschäftigt sollte man
annehmen, das nach besten Wissen der Artikel beschrieben wird.

"""Sie ist eine auf Basis der Sorgfaltspflichten des Versteigerers dem Einlieferer/Bieter gegenüber und auf dessen Fachkompetenz basierende subjektive Wahrnehmung zum Zeitpunkt der Begutachtung. """

Offenbar wurde da mit der Sorgfaltspflicht es nicht sehr genau genommen! Ohne die Fachkompetenz in Frage zu stellen, aber hand der Bilder kann nicht von subjektive Wahrnehmung gesprochen werden, selbst ein Laie kann den Schaden erkennen. Offenbar wurde es in meinen Augen auch fahrlässig unterlassen, den Artikel vor dem Versenden noch mal in Augenschein zu nehmen. Denn vor der Versteigerung kann ja man vor Ort sich die Artikel persönlich ansehen! Denkbar das da der Schaden bei der Besichtung entstanden ist, aber ich kenne nicht die Geflogenheiten dort vor Ort an dem Tag wo die Artikel besichtigt werden können.

"""Da es sich ausnahmslos um nicht mehr in offenen Verkaufsstellen feilgebotenen Sachen bzw. """

Auch nicht so ganz richtig! Alle Artikel werden Online beworben! Man kann Online Gebote abgeben! Allein daher muß sich ein Bieter auf Fachkompetenz und exakte Beschreibung verlassen können! Wenn eine Versteigerungsverordnung quasi einen Freibrief ausstellt für
beschädigte Artikel, dann stimmt was nicht mit dem System!
Das ist dann ja Vergleich mit eBay, man kann Glück oder Pech haben! Nur bei eBay kann der Käufer sich durch Bewertungen Ausdruck verleihen, ggf. über Paypal sein Geld zurück fordern! Hier in dem Fall hat der Bieter ja gar keine möglichkeit sich zu wehren!

18.07.2013 | 23:42
von EinNormalerVerbraucher | Regelverstoß melden
DANKE für ihren Bericht!

Schon sehr dreist der Herr Auktionator!
Von einem spezialisierten Auktionshaus ist dieser Megapatzerja superpeinlich.
Da erwartet man (ich und der Rest aller Märklin-Sammler) auf
alle Fälle sofortige Rücknahme.

Dort sollte man wirklich nichts ersteigern!



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