Durch Bünting E-Commerce endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1336 Views | 17.02.2012 | 11:05 Uhr
geschrieben von Nick F.

Bünting E-Commerce GmbH & Co. KG (Oldenburg)

Garantie und Kulanz verweigert

Bestell-/Kundennummer: 2300265577

Am 21.10.2011 habe ich bei der Firma Lifestyle Trend 24 eine neue Canon Powershot 130 IS erworben. Es handelt sich mittlerweile um meine sechste Canon Kamera und ich war bisher mit den Produkten immer zufrieden. Leider funktionierte die Kamera am 10.01.2012 plötzlich nicht mehr und ließ sich überhaupt nicht mehr einschalten.

SCHLAGWORTE

Da die Kamera von mir so gut wie noch gar nicht genutzt wurde, bat ich den Händler, diese gegen eine neue umzutauschen. Der Händler teilte mir mit, dass die Kamera an den zuständigen Canon Reparaturservice gesendet würde und bat mich diese an Bünting E-Commerce GmbH & Co KG, Georg Bölts-Streaße in 26135 Oldenburg zu übersenden.

Ich schickte die Kamera am 12.01.2012 originalverpackt mitsamt Zubehör dorthin. Das erste Ärgernis war, dass die Kamera von dort erst ganze zehn Tage später an den Canon Reparaturservice weiter geschickt wurde. Am 03.02.2012 erhielt ich plötzlich von dort folgende Mitteilung:

Sehr geehrter Herr Faniello, vom Service haben wir die Mitteilung erhalten, dass ein Feuchtigkeitsschaden an Ihrer Canon Powershot SX130IS BL festgestellt wurde. Wir bitten daher um Ihre Mitteilung zur weiteren Vorgehensweise. Angefügt das Schreiben der Servicewerkstatt. Vielen Dank und ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen.

Im Anschluss daran vollzog sich ein Schriftwechsel, in welchem ich ausdrücklich erklärte, dass ich die Kamera zu keinem Zeitpunkt mit Feuchtigkeit in Berührung gebracht habe. Man sandte mir daraufhin eine Stellungnahme des Canon Reparaturservice OKAM GmbH aus 04442 Zwenkau mit Bildern, die einen von mir verursachten Feuchtigkeitsschaden belegen sollen. Daraufhin appellierte ich am 13.02.2012 per Fax nochmal an die Firma Bünting und beteuerte, dass ich die Kamera zu keinem Zeitpunkt mit Feuchtigkeit in Berührung gebracht habe. Der etwaige Mangel muss entweder von vornherein bestanden haben oder anderswo entstanden sein.

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Auf meinen Widerspruch und meine Bitte um Kulanz wurde nicht eingegangen. Man war nicht einmal bereit, sich eventuell prozentual an den Reparaturkosten zu beteiligen oder auch nur die Unkosten für den Kostenvoranschlag zu übernehmen, damit ich entscheiden kann, ob eine Reparatur überhaupt lohnenswert ist. So entschied ich mich notgedrungen, den Kostenvoranschlag auf meine Kosten durchführen zu lassen. Ich hoffte, da ich selbst die Kamera nicht mit Feuchtigkeit in Berührung gebracht hatte, kann der vermeintliche Schaden nicht groß sein. Das Ergebnis ist, dass die Reparaturkosten den Neupreis weit übersteigen. Nun habe ich darum gebeten, die Kamera zu entsorgen.

Wie es zu dem Schaden kommen konnte, hat man mir bis heute nicht erklärt. War dieser eventuell bereits bei der Produktion, beim Händler oder beim Versand entstanden? Nun hat man mir einfach den "schwarzen Peter" zugeschoben. Jetzt habe ich weder eine reparierte noch eine kaputte Kamera, kein Zubehör - gar nichts mehr!

Für mich ist dies eine absolute Enttäuschung.

Am 03.02.2012 habe ich mich auch an Canon Deutschland GmbH, Europapark Fichtenhain A10 in 47807 Krefeld gewandt, mit der Bitte mir in dieser unerfreulichen Angelegenheit behilflich sein. Canon hat noch nicht einmal auf mein Schreiben reagiert. Dieses Verhalten empfinde ich absolut ignorant und kundenunfreundlich. Das hätte ich von einem renommierten Kamerahersteller nicht erwartet. Noch nie war ich mit einem Canon Produkt derart unzufrieden! Ein wie auch immer gearteter "Feuchtigkeitsschaden" ist überhaupt nicht plausibel.

Weder der Händler noch der Hersteller sehen sich offenbar in der Pflicht, eine Erklärung zu finden. Der Verbraucher und Kunde hat den Schaden. Kulanz - Fehlanzeige!

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Kommentare und Trackbacks (7)


17.02.2012 | 11:32
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Der Sachverhalt ändert sich doch nicht, wenn man die Beschwerde 2 x reinstellt.

17.02.2012 | 11:55
von Nick F. | Regelverstoß melden
Meine Beschwerde richtet sich an zwei verschieden Adressaten. Geärgert habe ich mich zu Recht über beide! Letztlich kann man natürlich für alles einen Anwalt einschalten und seine Unkosten in die Höhe treiben - oder man lernt daraus, zieht seine Konsequenzen, entscheidet sich in Zukunft für andere Händler oder Produkte und teilt seine Erfahrungen dann hier in der Reclabox.

17.02.2012 | 12:30
von Calimero | Regelverstoß melden
Da es hier nicht um Garantie sondern um Gewährleistung geht und die Kamera im Oktober gekauft wurde sind noch keine 6 Monate vergangen. DAs heißt in diesem Fall ist der Händler verpflichtet nachzuweisen, dass der Schaden vorher nicht da war.

Erst nach den 6 MOnaten dreht sich die Beweislast um. Diesen Anspruch haben Sie gegenüber dem Händler der Ihnen die Kamera verkauft hat. War dies nicht Canon, dann haben die auch nichts mit dem ganzen Kram zu tun.

Also. schlau machen über die Rechtslage und diese dann dem Händler erklären bei dem Sie gekauft haben.

17.02.2012 | 12:41
von Nick F. | Regelverstoß melden
Und wie soll der Kunde reagieren? Canon sagt einfach da ist Feuchtigkeit eingedrungen, Kunde sagt weiß nicht wie und wann usw. Das ist doch Quatsch zu fragen wie der Händler darauf reagieren soll. Fakt ist doch dass ich es mir nicht erklären kann. Weiß ich ob so etwas öfter vorkommt? Der Hersteller könnte aber wenigstens reagieren und sich bemühen eine Erklärung zu finden - natürlich muss er das nicht!
Und Canon hätte mir ja zumindest mitteilen können, dass die Beweislast wie Calimero schreibt beim Händler liegt - hat Canon aber nicht - man reagiert einfach überhaupt nicht - toll!

17.02.2012 | 14:53
von Jim Sixpack | Regelverstoß melden
Ich kann nicht erkennen, warum Herr Faniello sich nicht mehrfach beschweren können sollte. Ist sein gutes Recht. Habe den Beitrag hier zum Anlaß genommen, zum Thema Canon zu recherchieren. Aus den Vorgängen erkennt man das immer gleiche Strickmuster: der Hersteller scheint keinen gesteigerten Wert auf die Garantieerfüllung zu legen. Damit ist diese Marke automatisch von meiner Einkaufliste gestrichen. Verfolgen Sie einfach die Wirtschaftsnachrichten. Über kurz oder lang werden Sie nachlesen können, daß der Markt solches Verhalten gegenüber Kunden relativ zeitnah bereinigt :)

19.02.2012 | 14:03
von Nick F. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 18.02. erhielt ich ein Schreiben von Canon. Man habe Rücksprache mit der Vertragswerkstatt gehalten. Es gäbe Korrosionsspuren, welche auf einen Feuchtigkeitsschaden hinweisen. Wie die Feuchtigkeit in das Innere gelangen konnte, kann man nicht nachvollziehen. Damit erlischt automatisch der Garantie- und Gewährleistungsanspruch. Man hofft, dass ich zukünftig wieder mit den Produkten und Serviceleistungen zufrieden sein werde und hofft weiterhin auf mein Vertrauen. In ein Unternehmen, bei welchem ich arglos um Garantie für ein nicht mehr funktionierendes Gerät bitte und welches mir dann wegen auf unerklärliche Weise eingedrungene Feuchtigkeit jegliche Garantie und Kulanz verweigert, kann ich kein Vertrauen mehr haben. Natürlich könnte auch der Händler verantwortlich für den Mangel sein, dieser verhält sich ja genau so und schließt sich dem einfach an. Am Ende bin ich der Dumme. Schade.


26.02.2012 | 19:52
von Nick F. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


04.04.2018 | 20:01
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