567 Views | 17.02.2012 | 13:56 Uhr
geschrieben von Markus Ritter

LG Electronics Deutschland GmbH (Ratingen)

Kostenpflichtiger Ersatz für gekaufte Software

LG Bluray vor einem 3/4 Jahr erworben. Rechner muss neu installiert werden, CD nicht mehr lesbar.

Antwort von LG:

Bitte wenden Sie sich direkt an unseren Servicepartner für Zubehör und Ersatzteile, dieser kann Ihnen diesbezüglich weiterhelfen. Bitte halten Sie Modellbezeichnung / Kaufdatum und Seriennummer bereit. Dieser kann dann schauen, ob ein kostenpflichtiger Ersatz möglich ist.

Kostenpflichtiger Ersatz? Für eine Software, die ich gekauft habe? Alle anderen Firmen bieten diese in so einen Fall zum Download an!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an LG Electronics Deutschland GmbH: Besseren Kundenservice!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (7)


17.02.2012 | 14:14
von ReclaBoxler-2451257 | Regelverstoß melden
Schon einmal nachgefragt ob es wirklich Kostenpflichtig sein wird oder es sich nur um einen Schreibfehler handelt und es Kostenlos heißen sollte?

17.02.2012 | 14:50
von Calimero | Regelverstoß melden
Oh man. wann lernen es deutsche Kunden endlich. In solchen Fällen tritt man nicht an den Hersteller sondern an den Händler bei dem man gekauft hat. Der soll sich dann mit dem Hersteller rumschlagen. Als Endkunde hat man mit dem Hersteller überhaupt nichts zu tun und keine Ansprüche diesem gegenüber.

17.02.2012 | 15:01
von Ein Informatiker | Regelverstoß melden
 spider monkey Calimero
Wann werden Sie es endlich begreifen, daß die Hersteller sehr wohl Garantieversprechen abgeben und es je nach Lage sinnvoll ist, sich entweder an den Händler oder den Hersteller zu wenden.

Hier der Auszug aus den Garantiebedingungen von LG:

'Es gelten weiterführende Garantiebestimmungen, die auf der dem Gerät beiliegenden Garantiekarte enthalten sind. Diese Garantien beschränken die Ihnen zustehende gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall.
Sie gehen in den meisten Fällen deutlich über den gesetzlichen
Anspruch hinaus.
Die Wahl, ob Sie die gesetzliche Gewährleistung über Ihren Händler oder die durch LG angebotene Garantie in Anspruch nehmen, liegt ganz allein bei Ihnen als Verbraucher. '

Begriffen?

17.02.2012 | 15:57
von Calimero
 spider monkey Ein Informatiker: Sofern eine solche Vereinbarung beigelegen hat und diese Vereinbarung auch zustande gekommen ist. sicher. Kommt dann aber drauf an was diese Garantievereinbarung beinhaltet.

Davon unbeschadet besteht weiterhin die Gewährleistung wie Sie ja auch so schön niedergeschrieben haben. Also liest man sich entweder das Kleingedruckte der Garantievereinbarung durhc und hofft:
1. das diese nicht nur zustande kommt, wenn man diese Karte nach dem Kauf direkt abgeschickt hat oder der Händler seinen Stempel drauf gesetzt hat
2. Dinge wie Wasserschäden durhc die Garantievereinbarung abgedeckt sind (vermutlich wird so etwas im Kleingedruckten ausgeschloßen sein).

Diese ganzen Probleme hab ich mit der gesetzlichen Gewährleistung nicht.

19.02.2012 | 09:09
von ReclaBoxler-9514983 | Regelverstoß melden
 spider monkey von ReclaBoxler-2451257

meine Zweite Mail wurde nicht mehr beantwortet!

war aber keine direkte Frage: Nur die Feststellung, dass man bei fast allen Firmen die mitgelieferte Software downloaden kann u. ich den schlechten Service veröffentlichen werde.

Zudem die Software ausschließlich mit LG Geräten funktioniert. Somit könnte ein Download ohne Probleme bereitgestellt werden.

mfg

23.02.2012 | 01:51
von Mike Vester | Regelverstoß melden
Vergessen Sie einfach den Service von LG. Der ist nämlich nur auf dem Papier existent - und das ist bekanntlich geduldig. Ich habe in meinem längeren Leben bisher noch kein anderes Unternehmen erleben müssen, dass seine Kunden derart bei Problemen im Regen stehen lässt wie LG. Zumindest weiß man für das nächste Mal Bescheid und macht besser einen großen Bogen um den Verein.

24.02.2012 | 15:38
von Markus Ritter noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!