293 Views | 20.02.2012 | 11:21 Uhr
geschrieben von U. Grinda

HuCtec.de GmbH - top-phone.de (Fulda)

Samsung S8530 Wave 2 nicht erhalten, bisher keine Rückzahlung

Bestell-/Kundennummer: Nr.: 3186

Nach der Bestellung habe ich Vorkasse 168 € bezahlt, am 23.12.2011. Als keine Lieferung erfolgte, habe ich versucht, die Firma zu erreichen. Telefonisch war die Firma schlecht zu erreichen.

Auf eine E-Mail wurde mir mitgeteilt, dass sie eine Rundmail geschickt hätten, dass das Telefon momentan nicht lieferbar sei. Ich hatte keine Mail bekommen. Den Auftrag habe ich sofort storniert und um Rücksendung der 168 € gebeten, am 09.01.2012. Ihre Antwort am 10.01.12 war, dass sie ihre Buchhaltung für die Rücküberweisung beauftragt haben.

Am 6.02. habe ich per E-Mail wiederholt um Rücküberweisung gebeten. Am 7.02. hat mir die Firma abermals geschrieben, dass die Rücküberweisung innerhalb einer Woche erfolgt. Am 14.02. habe ich mich beschwert, dass die Überweisung immer noch nicht erfolgt ist.

Bis heute ist kein Geld angekommen. Wenn in einer Wochenfrist nichts passiert, werden drastische Schritte folgen müssen.

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Meine Forderung an HuCtec.de GmbH - top-phone.de: Umgehende Rückzahlung des überwiesenen Betrages


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Kommentare und Trackbacks (4)


27.02.2012 | 08:37
von Britta | Regelverstoß melden
Insolvenzregister des Amtsgerichts Fulda:

"Az.: 91 IN 6/12 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HuCtec.de GmbH, Agnes-Huenninger-Str. 6, 36041 Fulda (AG Fulda, HRB 5992), vertr. d.: Vito Saladino, (Geschäftsführer) ist am 23.02.2012 gegen die Antragstellerin

die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.

Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, Kanzlei Gärtner, Flügel & Partner, Lindenstr. 28, D 36037 Fulda, Tel.: 0661-830400, Fax: 8304234 bestellt worden. "

www.trustpilot.de/review/ www.huctec.de

27.02.2012 | 15:24
von Kl | Regelverstoß melden
Nehmen Sie Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter auf. Hier steht wissenswertes zum Insolvenzverfahren:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php

Es besteht kein Anwaltszwang für Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren.

27.02.2012 | 19:24
von P. | Regelverstoß melden
Insolvenzbekanntmachungen des Amtsgerichts Fulda vom 23.02.2012:

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_aufruf.pl?PHPSESSID=4c95f10274b9c82c9b14c627e4cb8e59&datei=gerichte/he/agfulda/12/91_IN_6_12/2012_02_23__11_12_18_Sicherungsmassnahmen.htm

13.03.2012 | 18:57
von U. Grinda noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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