604 Views | 24.02.2012 | 10:38 Uhr
geschrieben von Elke Dierlamm
Ich habe über einen Versandhandel ein Bestway Luftbett gekauft. Bei Anlieferung stellte ich fest, dass das Schraubventil angebrochen war.
Da ich das Luftbett umgehend benötigte, habe ich dieses mit Speedkleber geklebt. Das Bett verliert jedoch an Luft. Da ich den Schaden selbst versucht habe zu beheben, ist keine Garantie mehr möglich. Das ist auch nicht das Problem. Ich bin gerne bereit, für die Kosten des Ventils und den Versand aufzukommen.
Beim Bestway online Shop müsste ich jedoch, um den Mindestbestellwert zu erreichen, gleich sieben Stück bestellen.
Meine Forderung an Bestway Europe S.r.l.:
Ein Schraubventil, das ich auch bereit bin, zu bezahlen
Firmen-Antwort ausstehend seit
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