Durch DER TOP DOG HUNDESHOP gelöste Beschwerde. | 781 Views | 25.02.2012 | 20:10 Uhr
geschrieben von Amélie S.

DER TOP DOG HUNDESHOP (Essen)

Lieferung nicht erhalten

Bestell-/Kundennummer: 120210-7451996

Ich habe vor zwei Wochen bestellt und nach spätestens sechs Werktagen sollte die Ware da sein. Als die Ware nicht innerhalb der angekündigten Zeit kam, habe ich per E-Mail nachgefragt und bekam die Antwort, dass es Probleme bei der Lieferung gäbe und dass in der KW 8 geliefert würde. Das ist nicht geschehen.

Telefonisch ist dort niemand zu erreichen und auf E-Mails wird nicht mehr reagiert. Wenn ich das Geld jetzt nicht innerhalb der nächsten Tage zurück bekomme, werde ich Strafanzeige stellen, da dieses Verhalten scheinbar Methode hat!

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Meine Forderung an DER TOP DOG HUNDESHOP: Umgehende Rückerstattung des Kaufpreises & Versandkosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.02.2012 | 13:13
Firmen-Antwort von: DER TOP DOG HUNDESHOP
Abteilung: null

Sehr geehrte Kundin,

wir bedauern das es zu einer Lieferverzögerung gekommen ist.

Leider kann es, bedingt durch einen Zwischenverkauf passieren das ein bestimmter Artikel kurzfristig ausverkauft ist und nachbestellt werden muss.

Dies hatten wir Ihnen mitgeteilt und Ihnen einen vorraussichtlichen LT genannt.

Aufgrund Ihres Stornos wurde Ihnen der Betrag sofort erstattet.

Wir werden zukünftig alles daran setzen Lieferengpässe weitgehend zu vermeiden.

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Kommentare und Trackbacks (4)


28.02.2012 | 13:44
von ReclaBoxler-4128210 | Regelverstoß melden
Schade das immer erst Reaktionen kommen wenn man mit rechtlichen Schritten droht!

02.03.2012 | 16:50
von Amélie S. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich wiederholt gemahnt und mit Strafanzeige gedroht hatte, wurde der Kaufpreis erstattet.


03.03.2012 | 16:56
von Don | Regelverstoß melden
Schön, dass es auch Happy Ends gibt

30.05.2012 | 22:42
von Manfred | Regelverstoß melden
Wie oft muss man Mahnen? Habe eine Frist gesetzt und als nächstes wollte ich dann das Geld zurückverlangen. Wenn das nicht klappt wäre Strafanzeige das nächste.



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