Durch Agentur für Arbeit Villingen-Schwenningen gelöste Beschwerde. | 1389 Views | 05.03.2012 | 12:39 Uhr
geschrieben von Ronja Räubertochter

Agentur für Arbeit Villingen-Schwenningen (Villingen-Schwenningen)

Arge - Abzocke hoch zehn?

Seit 1.1.2012 wird das Pflegegeld pro Kind voll berechnet. Obwohl wir 24 Std. da sein müssen und nicht einmal einen Stundenlohn von 0,10 Euro haben, wird uns bei Hartz 4 alles angerechnet.

Andere Leute dürfen auf 400 Euro Basis arbeiten, wir nicht. Aber ein Herr Wulff soll 200 000 Euro Ehrensold bekommen, für nichts, ist das gerecht?

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Meine Forderung an Agentur für Arbeit Villingen-Schwenningen: Nicht Anrechnung oder geringfügig laufen lassen


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Kommentare und Trackbacks (27)


05.03.2012 | 15:42
von Boogeyman | Regelverstoß melden
Wofür gibts denn Anwälte?

Wo kein Kläger, da kein Richter! ! !

05.03.2012 | 16:04
von ReclaBoxler-3113823
Ach was soll denn ein Anwalt da ausrichten können. Wievielen Menschen geht es denn so, und nicht erst seit gestern.So einfach ist das bei weitem nicht. Verklagt man die ARGE kann man sich auf einen Kampf gegen Windmühlen einstellen. Die Sozialgerichte sind völlig überlastet, und bis zu einem Prozess können Jahre vergehen. Damit ist dem Betroffenen auch nicht geholfen.

05.03.2012 | 16:05
von Boogeyman | Regelverstoß melden
Ja herrlich, wenn alle so denken wie Sie, dann Gute Nacht.

05.03.2012 | 16:12
von ReclaBoxler-3113823
Boogeyman. .es gibt für ALLES Anwälte, und man kann bei jedem Problem ganz easy sagen "dann nimm halt nen Anwalt". -Ganz toller Rat, nun können Sie sich selbst mal auf die Schulter klopfen. Durchlaufen Sie doch mal folgendes Szenario, wenn's dann so easy ist und geklappt hat, können Sie ja hier Bericht erstatten.

05.03.2012 | 16:13
von Tom K.
Es klingt als könnte Boogeyman Berge versetzen und als würde er sich heroisch anbieten, der Familie schnell und unbürokratisch zu helfen.

Ich bin sehr gespannt auf das Ergebnis.

Dass nicht alle so denken, zeigt ja der Umstand, DASS die Gerichte vollkommen überlastet sind. Aber was bringt der Familie eine Klage, die vielleicht in 5 Jahren endlich bearbeitet und wieder Jahre später entschieden wird? Wie kommt die Familie bis dahin über die Runden?

Lassen Sie uns an Ihrem Überwissen teilhaben! Wie würden Sie vorgehen, wenn Sie in dieser Situation wären? Sie scheinen den ultimativen Masterplan (oder gute Beziehungen zum Paten) zu haben.

05.03.2012 | 16:15
von ReclaBoxler-3113823
So, und nun dürfen Sie (Boogeyman) sich noch ein Beispiel an Tom K. nehmen, der hat es nämlich verstanden :-)

05.03.2012 | 17:44
von X. 99
"Wie kommt die Familie bis dahin über die Runden? "

 spider monkey Tom K.

Mit einem JOB!

05.03.2012 | 18:38
von Pia | Regelverstoß melden
Welches Pflegegeld ist in der Beschwerde gemeint?

- Anrechnung von Pflegegeld für Pflegekinder:

Das Pflegegeld (nach dem SGB VIII), das für die Betreuung und Erziehung von Pflegekindern gezahlt wird, ist meines Wissens Einkommen (im Sinne des § 11 SGB II), soweit es eine Anerkennung für den erzieherischen Einsatz darstellt. Der Betrag für den erzieherischen Einsatz wird meines Wissens derzeit mit 202 Euro pro Kind und Monat bewertet.

Für das erste und das zweite Pflegekind wird meines Wissens der Erziehungsbeitrag nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Für das dritte Pflegekind werden 75 % des Erziehungsbeitrages auf Arbeitslosengeld II angerechnet und für jedes weitere Kind wird der Erziehungsbeitrag in voller Höhe angerechnet.

oder meinen Sie

- Pflegegeld einer Pflegeperson:

Nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für nicht gewerblich erbrachte Pflegeleistungen werden meines Wissens nicht als Einkommen angerechnet.

05.03.2012 | 21:41
von Immer diese Klugsche*sser
Hört sich super an, gell Pia? Schön gegoogelt. Die Realität sieht aber anders aus.

06.03.2012 | 08:58
von W.
Ich habe 2 Arbeitsstellen mit 42 Wochenstunden, um über die "Runden" zu kommen. Sie hingegen fordern - unter anderem auch von meinen Steuerzahlungen und meinen Sozialabgaben - Vollpension aus öffentlichen Kassen und zusätzlich das volle Pflegeld für Pflegekinder aus öffentlichen Kassen. Was haben Sie für ein Anspruchsdenken? Nicht die Arge zieht Sie über den Tisch, sondern Sie wollen die Arge bzw. unter anderem mich über den Tisch ziehen.

06.03.2012 | 10:44
von Calimero
Ist nicht die Voraussetzung für ein Pflegekind, dass man auf das Geld das man vom Staat dafür erhält nicht angewiesen sein darf?

Das jemand das Geld was er für ein Kind erhält in einen Stundenlohn umrechnet find ich schon sehr bezeichnent.

06.03.2012 | 23:34
von Ronja Räubertochter | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Ronja Räubertochter AN PIA

da gab es eine änderung ab 1.1.2012 die ersten beiden pflegekindder werden voll angerechnet und ab dem dritten werden 25 % angerechnet


07.03.2012 | 08:40
von Pia | Regelverstoß melden
Es ist selbstverständlich und niemand regt sich hierüber auf, wenn das Einkommen einer Kindergärtnerin bei der Beantragung von ALG II-Leistungen angerechnt wird. Die Aufnahme und Vollzeitpflege von Pflegekindern wird ebenfalls als Erwerbstätigkeit verstanden und es ist meiner persönlichen Meinung nach eine Gleichbehandlung von Kindergärtnerinnen und Pflegeeltern, wenn das Pflegegeld als Einkommen im Rahmen des ALG II angerechnet wird.

07.03.2012 | 09:11
von Hä? | Regelverstoß melden
 spider monkey Pia
Wenn das Einkommen einer Kindergärtnerin bei der Beantragung von Hartz 4 angerechnet wird? Spielt doch keine Rolle ob Sie Kindergärtnerin oder Bauarbeiter sind, wenn Sie im Endeffekt sowiso Hartz 4 beziehen. .wird doch jedem gleich angerechnet.

07.03.2012 | 09:15
von Pia | Regelverstoß melden
 spider monkey

Aber gegen die Anrechnung richtet sich doch die Beschwerde. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird von der Beschwerdeführerin kritisiert, dass gleich angerechnet wird - dass will sie nicht.

07.03.2012 | 09:26
von Pia | Regelverstoß melden
 spider monkey

Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass z. B. der Bauarbeiter und die Kindergärtnerin sich nicht beschweren, wenn sie ALG II beantragen und ihr Einkommen aus ihrer Erwerbstätigkeit angerechnet wird. Weshalb soll bei der Erzielung von Einkommen aus der Tätigkeit als Pflegeperson anders gerechnet werden?

07.03.2012 | 09:30
von Hä? | Regelverstoß melden
Also wenn man weiter in seinem Beruf arbeitet, und zusätzlich noch Hartz 4 bezieht, hat man am Ende doch noch ein paar Euro's mehr als einer der nur Regelleistungen bezieht, oder? Ich weiß nicht, wieviel man mit Pflegekindern Im Monat bekommt. .ich bekomme aber auch jeden Cent angerechnet, und musste bei diversen Ämtern noch zusätzlich Leistungen beantragen weil es vorne und hinten nicht reicht. Dieses ganze System stinkt zum Himmel.

08.03.2012 | 00:30
von Ronja Räubertochter | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Ronja Räubertochter Ach ich finde es so toll hier! also eine job bei zwei klein kindern von 1 und 2 jahren ist ja auch so super zu verrichten oder? ! und soll ich ihnen was sagen was passierte als ich arbeiten war und die kinder in familierer betreuung waren? das jugendamt stand vor der türe und drohte mir die kinder übers gericht raus zu nehmen, den das wäre für die kinder schädlich. man dürfe arbeiten wenn die kinder im kindergarten sind von 8 - 12 und 14 - 16 uhr sooo und nun sagen sie mir ein arbeitgeber der das mitmacht! ? wenn ich könnte würde ich am liebsten kein geld in anspruch nehmen von der arge aber ganz ehrlich die kinder gehen mir vor da juckt mich so eine meinung von ihnen W. nicht!


08.03.2012 | 00:34
von Ronja Räubertochter | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Ronja Räubertochter Also nun noch einmal irgendwie HARTZ 4 für PFLEGEKINDER darf nicht beantragt werden, aber das geld was wir für das PFLEGEKIND von JUGENDAMT bekommen wird angerechnet! ist das den logisch laut
HARTZ 4 antrag gibt es die Kinder nicht aber bei der anrechnung gibt es sie aufeinmal dann doch


08.03.2012 | 00:37
von Ronja Räubertochter | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Ronja Räubertochter Laut arge ist das "einkommen" zu hoch, somit wurden ALLE rausgenommen nun müsen wir jeden monat über 150 € an die Krankenkasse selber zahlen für die FREIWILLIGEN VERSICHERUNG!


08.03.2012 | 08:32
von Kl. | Regelverstoß melden
Ich zahle auch monatlich 245 € selber an die Krankenkasse - ist nun mal so, wenn man Einkommen hat. Warum sind die Kinder nicht über die leiblichen Eltern krankenversichert?

08.03.2012 | 08:43
von Kl | Regelverstoß melden
Pflegekinder können entweder bei ihren leiblichen Eltern oder bei den Pflegeeltern im Rahmen der Familienversicherung krankenversichert sein oder durch das Jugendamt direkt versichert werden. Ansonsten im Jugendamt fragen.
Bleibt oder wird ein Pflegekind bei seinen leiblichen Eltern versichert, bekommen die Pflegeeltern eine Chipkarte für die Kinder, so dass sie alle Besuche bei Ärzten etc. erledigen können.

08.03.2012 | 08:54
von Ist das so? | Regelverstoß melden
Werden Pflegekinder vermittelt, wenn die wirtschaftliche Situation der Pflegeeltern nicht aus eigenen Einkünften und somit unabhängig vom Bezug des Pflegegeldes gesichert ist?

08.03.2012 | 09:16
von Terahub Eugarp | Regelverstoß melden
 spider monkey Ist das so? :

Dann lesen Sie doch bitte mal hier:

de.reclabox.com/beschwerde/45145-windel-osnabrueck-adventskalender-entpuppt-sich-als-mogelpackung

Wenn schon Pflegekinder an Giuseppe Gorgonzola vermittelt werden, darf einem in diesem Land doch wohl gar nicht mehr wundern, oder?

08.03.2012 | 09:22
von Merle | Regelverstoß melden
Meines Wissens ist es so:

- Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie ein Kind im Rahmen der Jugendhilfe als Pflegekind aufnehmen und dieses selbst betreuen und erziehen.

- Die Elternzeit kann innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Pflegeverhältnisses beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden.

- Während der Elternzeit bleibt die Mitgliedschaft in der
gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei erhalten.

10.03.2013 | 19:09
von Robin of LEXley | Regelverstoß melden
Es gibt wohl in keiner Organisation so viel Korruptionsdelikte wie in den der Bundesagentur für Arbeit. Die Wahrheit scheuen die Leute, die dort ihre Stunden absitzen, wie der Teufel das Weihwasser:

www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-verweigerte-aemterbegleitung-9001290.php

Gegen den Terror kommt ihr alleine nicht an

www.die-keas.org/ueberlebenshandbuch

Klagen ist wenig sinnvoll. Nur 50% der Klagen wird stattgegeben, obwohl ca. 98% begründet sind. Das ist wie bei einer Lotterie!

20.04.2015 | 13:46
von Ronja Räubertochter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Ronja Räubertochter Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


20.04.2015 | 13:47
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