Bundesagentur für Arbeit:
Vorstandsbeschwerde bei der Agentur für Arbeit Celle
Familienkasse Baden-Württ...:
Nottfall! baby bekommt seit 9monate kein kindergeld.
Agentur für Arbeit Wangen:
5 Monate für Terminvergabe?
Familienkasse Baden-Württ...:
Fragebogen für Bezüger v. Familienzulagen mit Kindern im Aus...
Familienkasse Berlin Nord:
Kindergeld seit 6 Jahren nicht bezahlt
Wo kein Kläger, da kein Richter! ! !
Ich bin sehr gespannt auf das Ergebnis.
Dass nicht alle so denken, zeigt ja der Umstand, DASS die Gerichte vollkommen überlastet sind. Aber was bringt der Familie eine Klage, die vielleicht in 5 Jahren endlich bearbeitet und wieder Jahre später entschieden wird? Wie kommt die Familie bis dahin über die Runden?
Lassen Sie uns an Ihrem Überwissen teilhaben! Wie würden Sie vorgehen, wenn Sie in dieser Situation wären? Sie scheinen den ultimativen Masterplan (oder gute Beziehungen zum Paten) zu haben.
Tom K.
Mit einem JOB!
- Anrechnung von Pflegegeld für Pflegekinder:
Das Pflegegeld (nach dem SGB VIII), das für die Betreuung und Erziehung von Pflegekindern gezahlt wird, ist meines Wissens Einkommen (im Sinne des § 11 SGB II), soweit es eine Anerkennung für den erzieherischen Einsatz darstellt. Der Betrag für den erzieherischen Einsatz wird meines Wissens derzeit mit 202 Euro pro Kind und Monat bewertet.
Für das erste und das zweite Pflegekind wird meines Wissens der Erziehungsbeitrag nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Für das dritte Pflegekind werden 75 % des Erziehungsbeitrages auf Arbeitslosengeld II angerechnet und für jedes weitere Kind wird der Erziehungsbeitrag in voller Höhe angerechnet.
oder meinen Sie
- Pflegegeld einer Pflegeperson:
Nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für nicht gewerblich erbrachte Pflegeleistungen werden meines Wissens nicht als Einkommen angerechnet.
Das jemand das Geld was er für ein Kind erhält in einen Stundenlohn umrechnet find ich schon sehr bezeichnent.
da gab es eine änderung ab 1.1.2012 die ersten beiden pflegekindder werden voll angerechnet und ab dem dritten werden 25 % angerechnet
Wenn das Einkommen einer Kindergärtnerin bei der Beantragung von Hartz 4 angerechnet wird? Spielt doch keine Rolle ob Sie Kindergärtnerin oder Bauarbeiter sind, wenn Sie im Endeffekt sowiso Hartz 4 beziehen. .wird doch jedem gleich angerechnet.
Aber gegen die Anrechnung richtet sich doch die Beschwerde. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird von der Beschwerdeführerin kritisiert, dass gleich angerechnet wird - dass will sie nicht.
Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass z. B. der Bauarbeiter und die Kindergärtnerin sich nicht beschweren, wenn sie ALG II beantragen und ihr Einkommen aus ihrer Erwerbstätigkeit angerechnet wird. Weshalb soll bei der Erzielung von Einkommen aus der Tätigkeit als Pflegeperson anders gerechnet werden?
HARTZ 4 antrag gibt es die Kinder nicht aber bei der anrechnung gibt es sie aufeinmal dann doch
Bleibt oder wird ein Pflegekind bei seinen leiblichen Eltern versichert, bekommen die Pflegeeltern eine Chipkarte für die Kinder, so dass sie alle Besuche bei Ärzten etc. erledigen können.
Dann lesen Sie doch bitte mal hier:
de.reclabox.com/beschwerde/45145-windel-osnabrueck-adventskalender-entpuppt-sich-als-mogelpackung
Wenn schon Pflegekinder an Giuseppe Gorgonzola vermittelt werden, darf einem in diesem Land doch wohl gar nicht mehr wundern, oder?
- Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie ein Kind im Rahmen der Jugendhilfe als Pflegekind aufnehmen und dieses selbst betreuen und erziehen.
- Die Elternzeit kann innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Pflegeverhältnisses beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden.
- Während der Elternzeit bleibt die Mitgliedschaft in der
gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei erhalten.
www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-verweigerte-aemterbegleitung-9001290.php
Gegen den Terror kommt ihr alleine nicht an
www.die-keas.org/ueberlebenshandbuch
Klagen ist wenig sinnvoll. Nur 50% der Klagen wird stattgegeben, obwohl ca. 98% begründet sind. Das ist wie bei einer Lotterie!
Beschwerde ist gelöst