expert TechnoMarkt GmbH & Co. KG (Freising)
Weigert sich Herstellermangel Notebook zu beseitigen
Bestell-/Kundennummer: ID 257762
Es wurde von uns ein Acer Notebook für 599 EUR dort gekauft. Nach wenigen Monaten traten Streifen am LCD auf, wenn man das Notebook schräg hielt. Wir dachten an einen Softwarefehler im Bildschirmtreiber. Da ohnehin keiner mit schräg stehenden Notebook arbeitet, machten wir kein Aufhebens. Allerdings verstärkte sich der Fehler immer häufiger, bis dann eines Tages plötzlich gar nichts mehr zu sehen war.
Es haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.
Da das Notebook erst acht Monate im Gebrauch war, gingen wir von der Gewährleistung aus. Der Expert Technomarkt bescheinigte bei der Übergabe keine äußeren Mängel. Es meldete sich dann nach geraumer Zeit der Technoservice in Alling mit der Mitteilung, dass ein Glasbruch vorliege, den wir zu vertreten hätten. Es müssten auch Cover LED ausgetauscht werden, da die "Nasen" gebrochen seien. Dies sei "normal" beim Öffnen des Gerätes durch den Service. Die Reparatur koste schlappe 238 EUR, wenn wir nicht reparieren wollen, kostet die Überprüfung 50 EUR. Wohlgemerkt, es handelt sich um ein ca. 8 Monate altes Gerät.
Wir machten gegenüber der Geschäftsleitung Technomarkt Freising geltend, dass wir ein äußerlich einwandfreies Gerät übergeben hätten, bei dem ein Bruchschaden äußerlich nirgends erkennbar war und es auch keine Beulen etc. gab, die auf eine äußere Einwirkung schließen könnten. Die Geschäftsleitung äußerte sich bislang mit keinem einzigen Wort.
Lediglich der Technoservice Alling, mit dem wir eigentlich nichts zu tun haben. Dieser meinte, dass der Hersteller solche Schäden als Gewährleistung ablehnt. Unser Hinweis, dass unser Vertragspartner nicht der Hersteller, sondern der Technoservice Freising ist, half nicht. Auch keine Hinweise auf gesetzliche Gewährleistungsrechte. Auf den Hinweis, dass das Gerät äußerlich völlig unversehrt übergeben wurde, erfolgte die Antwort, dass es bei diesen Geräten reicht, wenn man mit dem Daumen das Notebook öffnet, dass es zu einem Glasbruch kommt.
Wir sind fassungslos, dass uns vom expert Technomarkt ein Notebook angedreht wird, welches angeblich zerbricht, wenn man es mit dem Daumen öffnet. Seltsam mutete es jedenfalls an, dass erst beim Technoservice und nach dem Öffnen ein Glasbruch feststellbar war. Auch die Info, dass plötzlich Nasen herausgebrochen sind, mutet seltsam an, da niemand außer der Technoservice das Gerät geöffnet hat.
20.03.2012 | 15:16
Abteilung: Kundenservice
Kundenmeinungen sind uns wichtig!
…und daher haben wir den gesamten Vorgang im Detail
nachvollzogen.
Wir bedauern diese unglückliche Situation außerordentlich, sehen
allerdings kein Verschulden auf unserer Seite. Es gibt leider immer wieder Missverständnisse bei Garantie und bei der Sachmangelhaftung. In der hier veröffentlichten Beschwerde sind leider manche Details etwas anders wiedergegeben… möglicherweise ein Kommunikationsfehler…
Sehr offensichtlich ist jedoch, dass es sich um eine mechanische Beschädigung handelt die zum Displayfehler geführt hat. Die Sachlage ist hier wirklich eindeutig.
Das Gerät steht unrepariert (so gewünscht) seit Wochen zu
Abholung bereit und könnte auch von einem externen Gutachter besichtig werden. Sicherlich eine Möglichkeit etwas „mehr Licht ins Dunkel“ zu bringen. Die Kosten hierfür trägt dann allerdings der Auftraggeber.
Wie kann man sich dennoch vor derartigen Schäden schützen?
Gegen einen geringen Betrag, bieten wir beim Kauf des Gerätes einen extra Geräteschutzbrief (bis zu 5 Jahren) an, der unter vielen anderen Punkten sogar Beschädigung oder Zerstörung abdeckt!
Details zu dieser „Rund-um-sorglos-Lösung“ kann man auf www.expert-technomarkt.de/Der-expert-TechnoMarkt-Geraeteschutzbrief/
nachlesen.
Ihr expert TechnoMarkt
Sie schrieben, dass bereits nach wenigen (? ) Monaten die Streifen am LCD auftraten. Wenn Sie damit weniger als sechs Monate meinen, hätten Sie spätestens zu diesem Zeitpunkt reagieren müssen.
Nach sechs Monaten gilt die sog. Beweislastumkehr:
§ 476 BGB: Beweislastumkehr
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. "
Da die Frist überschritten wurde, müssen Sie nun beweisen, dass der Mangel bereits seit "Gefahrenübergang" bestanden hat.
So gesehen haben Sie schlechte Karten, zumal Sie hier wohl kaum auf Kulanz hoffen können.
Wie Sie schon sagten, ACER ist nicht gerade ein Vorbild, was Kulanz betrifft.
Oberfrech, die Darstellung, als wüßten die Kunden den Unterscheid zwischen Garantie und Sachmangelhaftung nicht. Technomarkt kennt den Unterscheid nicht, wenn er darauf verweist dass der Hersteller für mechanische Schäden keine Gewährleistung übernimmt. Sorry, lieber Technomarkt: Du bist der Verkaufer, Du steht dafür geradedass ein Gerät zwei Jahre halten muss. Auch wenn Du es nicht begreifen willst. Unterstelle bitte nicht den Verbrauchern, dass diese ebenfalls nicht in der Lage sind, dies zu verstehen.
ich hatte zwei ähnliche Fälle.
1) eine Espressomaschine, die scheinbar orginal verpackt
war, sich als gebrauchte, herausstellte.
Die Tassenbezüge waren der Beweis.
Zwar alles Sauber geputzt, aber.
2) ein Flachfernseher, auch orginal verpackt, aber
starke Kratzer am Gehäuse und die Sender waren schon
eingestellt, auf Satempfang. Ich habe Kabel.
Beide male innerhalb einer Woche persönlich reklamiert.
Leider ohne Erfolg.
Vieleicht war das Laptop ja vorher ausgestellt.
Das war es bei diesem Unternehmen.