Von Multi-Möbel beantwortete Beschwerde. | 1563 Views | 20.03.2012 | 12:39 Uhr
geschrieben von Simone Oehmichen

Multi-Möbel GmbH (Dresden)

MULTI-MÖBEL verstößt gegen ihre eigene AGB

Ich kaufte einen Fernsehsessel mit meiner Mutter. Die Verkäuferin sah, dass meine Mutti kräftig am Körper war. Meine Mutter hat außerdem starke Wasserbeine. Sie ist auch noch sehr klein, so dass der Sessel für sie ungeeignet war. Die Sitztiefe ist zu groß. Die Beinstütze ist zu schwach.

Nun frage ich mich, warum gehe ich in ein Fachgeschäft, wenn ich so schlecht beraten werde? Nun ist der Sessel beschädigt, durch die schweren Beine. Und ich möchte eine zeitgemäße Entschädigung.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Multi-Möbel GmbH: Zeitgemäße Entschädigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.03.2012 | 23:55
Firmen-Antwort von: Multi-Möbel GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrte Frau O.

als serviceorientiertes Unternehmen achten wir darauf, dass auch im Sinne des Kunden alle erforderlichen Mittel eingesetzt werden, um die Zufriedenheit des Kunden zu erreichen. Auch arbeiten wir gern mit Verbraucherzentralen und sonstigen Institutionen gern zusammen.

Die stetig steigende Anzahl an Stammkunden und Wiederkäufern zeigt, dass wir in diesem Punkt auch eine gute Arbeit leisten.

Umso mehr bin ich verärgert, wenn ein Kunde Falschdarstellungen via Bewertungsportal im Internet propagiert.

Nun zu den Fakten:

Sie kauften im März 2011 einen TV-Sessel aus der Ausstellung, welcher STARK reduziert war! Hier handelt es sich laut Kaufvertrag um einen Artikel mit reduzierter Gewährleistung von 12 Monaten "für sich".

Richtig: "Sie kauften" den Sessel!

Jetzt beanstanden Sie einen Fehler, welcher bei mehr als 300 verkauften Sesseln nie aufgetreten ist und mit hoher Warscheinlichkeit auf eine falsche Bedienung des Artikels schließen lässt. In Deutschland besteht nun einmal ab dem 7. Monat nach Lieferung die sogenannte Beweislastumkehr.

Ihre Headline "Verstoß gegen die eigenen AGB" wird im Artikel nicht untermauert, denn dann sollten Sie angeben, worauf Sie sich beziegen!

Sofort eine Rückabwicklung gegen Bargeld nach einem Jahr Nutzung zu fordern, so wie Sie es fordern, sehe ich ebenfalls als kritisch an.

Ich freue mich immer über konstruktive Kritik und helfe gern bei Kundenbeschwerden, lasse mich aber ungern mit haltlosen Anschuldigungen anprangern.

mit freundlichen Grüßen,

T. Fietze, Vertriebsleiter Multi-Möbel-Gruppe

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (10)


20.03.2012 | 13:28
von Celik | Regelverstoß melden
Ich glaube, hier können Sie eher nichts erwarten. Den Verstoß gegen die AGB kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht wäre eine Sitzgelegenheit medizinischer Natur sinnvoller?

20.03.2012 | 13:28
von ReclaBoxler-9372267 | Regelverstoß melden
Sie kaufen für Ihre Mutter einen Sessel im beisein Ihrer Mutter.
Hat Ihre Mutter auf ein Probesitzen verzichtet oder warum hat sich erst nach dem Kauf herausgestellt, dass der Sessel ungeeignet ist?
Diese Frage müssen Sie sich wohl oder übel gefallen lassen und sollten hier auch mal eine Antwort darauf geben.

28.03.2012 | 22:53
von Simone Oehmichen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe eine Antwort bekommen. Für mich nicht befriedigend.


01.04.2012 | 01:11
von Simone Oehmichen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Antwort bekommen, nicht befriedigend.


01.04.2012 | 10:37
von Marcel Noname | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Marcel Noname Hallo Frau Oehmichen,

was erwarten Sie eigentlich? Sie kaufen mit Ihrer Mutter einen Sessel der für sie bestimmt sein soll. Hat Ihre Mutter probesitzen gemacht? Wenn ja, warum wird jetzt erst festgestellt das der Sessel ungeeignet ist? Haben Sie/Ihre Mutter darauf hingewiesen das sie schwere Wasserbeine hat?

Ich muss dazu sagen, ich selber habe extremes Übergewicht und frage grundsätzlich vor dem Kauf nach ob die Möbel überhaupt für mein Gewicht geeignet sind. Als Verkäufer würde ich auch nicht von mir aus nach dem Gewicht fragen. Das ist eine Anstandssache.


15.04.2012 | 02:08
von Simone Oehmichen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.04.2012 | 17:45
von Marcel Noname | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Marcel Noname Ich zweifel an, das Sie eine Entschädigung erhalten. Die Gründe habe ich bereits genannt


24.04.2012 | 13:57
von !. !. | Regelverstoß melden
Multi Möbel sollte Anzeige wegen versuchten Be. truges machen!
Erst ein Jahr lang den Sessel runterwirtschaften und dann Ersatz verlangen - Frechheit! Das Vorgehen hört sich nach Prohlis-Ghetto an, da sind solche Methoden an der Tagesordnung!

30.04.2012 | 00:27
von Simone Oehmichen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.05.2012 | 00:39
von Simone Oehmichen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!