Von centerra Immobilienservice beantwortete Beschwerde. | 1279 Views | 20.03.2012 | 17:33 Uhr
geschrieben von Ralf Koch

centerra Immobilienservice GmbH (Berlin)

Offene Kaution und Nebenkostenerstattung

Bestell-/Kundennummer: M24PRO001V00019

Seit meinem Auszug im Juni 2010 warte ich immer noch auf die Rückzahlung der Kaution. Dazu haben sich mittlerweile noch Erstattungen aus Heiz- und Nebenkosten ergeben -> zusammen schon ein wenig Geld, über welches ich leider bis jetzt noch nicht verfügen kann.

Auf telefonischem Wege mit der Centerra zu kommunizieren ist nur schwer möglich, da viele Mitarbeiter mehr als nur unfreundlich sind! Meine Kontonummer habe ich bereits mehrfach per Einschreiben übermittelt, leider bin ich wie gesagt bis jetzt nicht an mein Geld gekommen.

Über dieses äußerst unseriöse Auftreten dieser Gesellschaft kann ich nur den Kopf schütteln.

Da ich mittlerweile davon ausgehen muss, dass die Centerra nicht zahlen kann, werde ich mir überlegen, in kürze einen Insolvenzantrag beim zuständigen Gericht einzureichen. Als Gläubiger in diesem Anspruch steht es mir laut Insolvenzordnung zu, diesen Schritt zu gehen.

Mit freundlichem Gruß

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Meine Forderung an centerra Immobilienservice GmbH: Rückzahlung der noch offenen Forderungen zu o. g. Referenznummer


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.03.2012 | 16:19
Firmen-Antwort von: centerra Immobilienservice GmbH
Abteilung: Servicecenter

Sehr geehrte Mieter,

das Vertragsverhältnis der centerra Immobilienservice GmbH für die Betreuung Ihrer Immobilie ist bereits seit einiger Zeit aufgelöst. centerra hat keinerlei Möglichkeit, über die Konten des Eigentümers (AVEGE) zu verfügen.

Es tut uns sehr leid, dass Ihre Ansprüche nicht befriedigt werden. Bitte wenden Sie bzw. Ihr Rechtsbeistand sich direkt an die Eigentümergesellschaft, da der Auszahlungsanspruch ausschließlich gegen diese zu richten ist. Ihr Rechtsbeistand kann Sie entsprechend beraten.

Viel Erfolg und freundliche Grüße

centerra Immobilienservice GmbH

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Kommentare und Trackbacks (9)


21.03.2012 | 03:09
von Ingo Schladerer | Regelverstoß melden
Haben Sie eine oder mehrere Fristen zur Rückzahlung gesetzt? Sind diese vertrichen, wäre auch eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Untreue möglich, wenn Sie privater Mieter waren und Sie vermuten, dass die Kaution veruntreut wurde.

www.juratelegramm.de/faelle/privatrecht/NJW_2008_1827.htm

28.03.2012 | 21:05
von Ralf Koch | Regelverstoß melden
Die Antwort seitens der Centerra ist leider nicht richtig.
Den Eigentümer (AVEGE) kann man gar nicht erreichen, weder per Telefon, Fax noch per Einschreiben und das ist auch so gewollt, meiner Meinung nach.

Ich finde, Spiegel TV ist der richtige Ort, um sich mit einem solch ignoranten Verhalten seitens Unternehmen auseinander zu setzen.

PS: Der Hinweis mit der Strafanzeige ist auch nicht schlecht.

06.04.2012 | 08:21
von Ralf Koch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unzureichende Antwort. Den letzten Brief von Ihrer Gesellschaft habe ich im Januar dieses Jahres bekommen. Darin haben Sie mir bestätigt, dass ich Geld zurück bekomme. Da eben genau dieser Brief von Ihrer Institution geschickt wurde, sind auch Sie mein Ansprechpartner! Der Forderung, meine Kontodaten zu übermitteln, bin ich, wie jedes Jahr aus neue, per Einschreiben nachgekommen.

Fazit: Beschwerde nicht gelöst. Eine "Hinhaltetaktik" ist hier der falsche Weg, meine Damen und Herren!


13.04.2012 | 19:49
von Ralf Koch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Centerra ist nur dabei, die Schuld anderen Leuten in die Schuhe zu schieben.
Meine Forderung besteht weiterhin! Ich verstehe nicht, wie man mit dem Eigentum anderer so sorglos umgehen kann.


22.04.2012 | 19:19
von Fast Richtig | Regelverstoß melden
Ganz einfach
Ab aufs Amtsgericht Mahnvervahren gegen die Hausverwaltung und dritte eröffnen
Kostet nix
(Hausverwaltung ist ja für die Eigentümer Inkasso berechtigt)

26.04.2012 | 13:50
von ReclaBoxler-8208241 | Regelverstoß melden
Das Problem in dieser Sache ist nur, dass die Centerra den Mietern der von ihr betreuten Wohnungen bereits im Februar diesen Jahres mitgeteilt hat, dass sie Insolvenz angemeldet haben/hätten. Daher dürfte wohl auch ein Mahnverfahren gegen die Centerra vor diesem Hintergrund wenig Aussicht auf Erfolg haben. Beruhigt nur im ersten Moment, aber die Chance, dadurch Geld zu sehen, besteht hier nicht zwangsläufig. Und in diesem Fall scheint ja auch der Vermieter (AVEGE) nur noch auf dem Papier zu existieren.

28.04.2012 | 18:03
von Ralf Koch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.05.2012 | 12:51
von ReclaBoxler-6317218 | Regelverstoß melden
Gegen die centerra wäre hier ein Mahnverfahren auch nicht angebracht, da Sie schließlich einen Mietvertrag mit dem Eigentümer abgeschlossenen haben. Nicht aber mit der Verwaltung.

In Ihrem Fall müssen Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Eigentümer AVEGE geltend machen.

Da die Verwaltung vermutlich vom Eigentümer keine Freigabe bzw. liquiden Mittel zur Auszahlung des offenen Betrages bekommen hatte, war eine Auszahlung somit auch nicht möglich.

Also klarer Fall: sich unbedingt an den Vertragspartner AVEGE und oder der neuen Verwaltung wenden.

20.05.2012 | 18:19
von Ralf Koch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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