2720 Views | 22.03.2012 | 10:19 Uhr
geschrieben von Fred Götze
Bestell-/Kundennummer: Bähr (TelDaFax) Götze / DR2 754 OGVZ Flamme-Hochstein
Geld zurück! Unglaublich, aber wahr, die Rechtsanwälte Liederhaus fordern im Auftrag des Insolvenzverwalters Dr. Birner Bähr das unterschlagene Geld der Firma Teldafax zurück. Das Geld wurde von mir über den Ober-Gerichtsvollzieher Flamme-Hochstein bei Teldafax eingetrieben.
Fall wurde von mir in der ReclaBox publiziert (siehe Beschwerde aus 11.03.2011), ohne Worte.
de.reclabox.com/beschwerde/38345-teldafax-troisdorf-kein-vertrag-zustande-gekommen-vorrauszahlung-kommt-nicht-zurueck
Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.:
Sofortige Rücknahme der Forderung! 50€ Aufwandspauschale
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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werde Vorsorglich zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen die ehemalige Geschäftsführung der Firma Teldafax stellen. Sofern das noch möglich ist.
de.reclabox.com/beschwerde/47997-teldafax-troisdorf-insolvenzverwalter-rueckforderung-der-zwangvollstreckung-mai-11
de.reclabox.com/beschwerde/47990-teldafax-troisdorf-teldafax-insolvenzverwalter-fordert-geld-zurueck
Oder habe ich etwas falsch verstanden und der Insolvenzverwalter muss in diesem Fall (Vertrag ist nicht zustande gekommen) nach den §§ 129 folgende Insolvenzordnung anfechten?
dejure.org/gesetze/InsO/88.html
Neben den Insolvenzanfechtungen (§§ 129 folgende Insolvenzordnung) wirkt die sogenannte Rückschlagsperre des § 88 InsO auf bestimmte Vorgänge VOR der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein:
www.insolvenzrecht.de/inhalte/fachbuecher/fachlexika/abc-des-insolvenzrechts/rueckschlagsperre/?type=99
Nach § 88 InsO werden Sicherungen, die ein Insolvenzgläubiger im LETZTEN Monat VOR dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (oder danach) durch eine Zwangsvollstreckung an einem Gegenstand erlangt hat, der zur Insolvenzmasse gehört, unwirksam.
Die Rückschlagsperre lässt also bestimmte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit Verfahrenseröffnung NACHTRÄGLICH unwirksam werden.
de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckschlagsperre
Die Rückschlagsperre bewirkt, dass Sie, wenn Sie im LETZTEN Monat VOR dem Insolvenzantrag oder NACH der Verfahrenseröffnung durch Zwangsvollstreckung eine Sicherheit erlangt haben, diese Sicherheit automatisch verlieren.
www.insoinfo.de/pages/insolvenzrecht/103-Vollstreckungsverbot
§ 88 InsO erfasst insbesondere Pfändungsmaßnahmen - hierbei sind auch zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen erfasst.
Ich suche jetzt einen Rechtsbeistand (Insolvenzrecht) auf und werde mich beraten lassen.
auch ich wurde vom Insolvenzverwalter per Mahnbescheid aufgefordert, die Kosten für den Mahnbescheid und die Anwaltskosten zurückzuüberweisen, die Teldafax im Mai 2011 meiner Anwältin erstattet hatte (€ 80,00).
Ich, als Gläubigerin, war trotz positivem Mahnverfahren leer ausgegangen.
Ich habe mich jetzt informiert, dass der Insolvenzverwalter ausgezahltes Geld bis zu 3 Monate vor Insolvenanmeldung zurückverlangen kann.
Wieso wird jetzt hier ein Datum im Juni 2011 für die Insolvenz genannt,
das war doch -meiner Erinnerung nach- viel später.
Danke für einen Rat, denn die Kosten für den Mahnbescheid liegen bei € 55,00-