KIENAST Schuhhandels GmbH & Co. KG (Wedemark)
Betrug am Kunden? Wissentliche Fehler werden nicht zurückgenommen
Sachverhalt:
Schuhkauf und Imprägnierspray am 07.02.09 gekauft und am 11.02.09 reklamiert.
Verkäuferin war darauf vorbereitet und bot sofort Pflegeschwamm an. Dies ist aber nur eine kurzfristige Lösung, daher bestehen wir auf die Rückgabe der Schuhe und Übernahme der zusätzlich entstandenen Kosten durch die kundenmisachtende herangehensweise durch die Kienast Schuhhandels GmbH & Co.. KG.
Schuhe verfärbten sich beim imprägnieren aus Entfernung sowohl ca. 20-30cm und 30-40cm.
Folgend der Breifwechsel:
28.02.2009Ihr Schreiben vom 26.02.09 - Reklamation Nr. 014633
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Zurückweisung der Reklamation kann aus nachfolgend aufgeführten Gründen nicht zugestimmt werden.Entgegen Ihrem Schreiben kann ein Anwendungsfehler nicht nachvollzogen werden, da zuerst auf einem Schuh aus näherem Abstand und dann auf dem zweiten Schuh aus weiterem Abstand das Imprägnierspray aufgetragen wurde ohne sichtbare Unterschiede.
Weiterhin wurde uns beim Kauf der Schuhe das Imprägnierspray empfohlen und nicht demonstriert.
Ebenfalls war der Verkäuferin bei der Reklamation das Problem mit den Schuhen beim Imprägnieren bekannt.
Als Ersatz zur Abhilfe wurde uns sofort ein Pflegeschwamm kostenlos angeboten.Mit dieser Vorgehensweise sind wir nicht einverstanden. Der Pflegeschwamm beseitigt zwar auf großen Flächen das Problem bis zur Wiederholung der Imprägnierung, bietet aber nicht die Möglichkeit die Probleme an Nähten und Engstellen zu beheben.
Zudem ist eine kurzfristige Lösung nicht zumutbar, da die Schuhe nicht nur über die Lebensdauer des Pflegeschwammes getragen werden sollen.Den Kassenbon senden wir Ihnen zur Entlastung zurück.
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Problem aus dem Material des Schuhs resultiert und demnach auch als Ursache das Imprägnierspray in Frage kommt, bitten wir um Erstattung des Betrages.
Die Kosten für Porto und zusätzlich entstandene Fahrkosten in die Filiale nach Gera stellen wir Ihnen ebenfalls in Rechnung entsprechend nachstehender Kostenaufstellung.Kinder Stiefel 194-5.096.4 17,95 €
Pflegemittel 018-210.7 4,95 €
0,3 €/km 74 km 22,20 €
Porto Pauschal 5,00 €
Summe 50,10 €
Darin enthaltene Mehrwertsteuer (19%) 8,00 €
09.03.2009Ihr Schreiben vom 04.03.09 - Reklamation Nr. 014633
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Zurückweisung der Reklamation kann aus nachfolgend aufgeführten Gründen nicht zugestimmt werden.
Entgegen Ihrer Behauptungen wurde das Imprägnierspray aus einer Entfernung von 20-30cm aufgetragen.
Erläutern Sie uns Bitte, warum Ihre Mitarbeiterin auf unsere Reklamation so gut vorbereitet war? Und uns sogar einen Pflegschwamm geben wollte, da dies laut Aussage öfters vorkommt.Senden Sie uns Bitte den Kassenbon zurück, sollten Sie bei Ihrem Standpunkt bleiben.
Wir werden dann die Schuhe und Imprägnierspray abholen und in der Verkaufsstelle testen. Weiterhin werden wir Ihre Vorgehensweise an Dritte weitergeben.
Die Kosten für Porto und zusätzlich entstandene Fahrkosten in die Filiale nach Gera stellen wir Ihnen in Rechnung entsprechend nachstehender Kostenaufstellung und in Bezug auf unser Schreiben vom 28.02.2009.
Kinder Stiefel 194-5.096.4 17,95 €
Pflegemittel 018-210.7 4,95 €
0,3 €/km 74 km 22,20 €
Porto Pauschal 5,00 €
Summe 50,10 €
Darin enthaltene Mehrwertsteuer (19%) 8,00 €Wir möchten noch einmal unsere Unzufriedenheit mit Ihrem Unternehmen äußern.
Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Christian Voigt
13.03.2009 | 13:17
Abteilung: Warenprüfung
Die Kienast Schuhhandels. GmbH & Co.KG, möchte eine Stellungnahme zu der hier aufgeführten Beschwerde äußern.
Unsere Filialen geben unseren Kunden ausreichende Informationen und Hinweise für die sachgemäße Anwendung unserer Pflegeprodukte, hier speziell dem Pflegespray. Auf dem besagten Pflegespray ist gut sichtbar eine ausführliche Pflegeanweisung, zusätzlich ist unter dem Sprühkopf ein Hinweisschild geklebt, welches nochmals auf die sachgemäße Anwendung beim Einsprühen der Produkte bezieht und folgenden Wortlaut hat: „Alle Materialien und Synthetik mit Mindestabstand 30cm leicht einsprühen“
Wir sind der Meinung, dass hiermit ausreichend auf eine sachgemäße Behandlung unserer Produkte hingewiesen wird. Bei Nichtbeachtung können wir somit nicht zur Verantwortung gezogen werden. Wir müssen daher unsere Abteilung Warenprüfung in Ihrer Aussage unterstützen und die vorgebrachte Reklamation ablehnen.
Damit wir unsere Bereitschaft zu einer beidseitig akzeptablen Lösung erkennen lassen, bieten wir dem Kunden Herr Voigt die Möglichkeit eines Warengutscheins in Höhe von dem halben Kaufpreis an. Dies geschieht jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Sollte der Kunde dieser Lösung positiv gegenüber stehen, kann er sich mit der Abteilung Warenprüfung in Verbindung setzen.
Zur weiteren Erklärung des Sachverhalts haben wir beide Antwortschreiben aus der oben genannten Angelegenheit in der Anlage beigefügt. Antwort auf das Kundenschreiben am 11.03.2009:
Sehr geehrter Herr Voigt,
wir haben Ihr Schreiben vom 09.03.2009 dankend erhalten.
Wir haben am heutigen Tage die von Ihnen reklamierte Wechselwirkung zwischen dem Imprägnierspray und dem Obermaterial Ihre Schuhe nochmalig durch unsere Filiale in Gera testen lassen.
Bei richtiger Handhabung des Spray, leichter Sprühnebel, kein durchnässen, einhalten des Abstandes, sind keinerlei Veränderungen am Obermaterial entstanden. Wir müssen daher weiterhin von einem unabsichtlichen Bedienungsfehler Ihrerseits ausgehen.
Bezug nehmend auf die Vorbereitung unseres Verkaufspersonals müssen wir Ihnen mitteilen, dass ein solcher Anwendungsfehler der Kunden leider häufiger auftritt. Wir haben uns daher entschlossen, dem Kunden aus Kulanz die Schuhe zu reinigen und einen Reinigungsschwamm zu schenken. Dies wird von einer Vielzahl der Kunden sehr begrüßt, da es als ein deutliches Entgegenkommen, trotz Eigenverschulden des Kunden, unserer Firma gesehen wird.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihre Reklamation auch weiterhin ablehnen müssen. Eine Kostenübernahme lehnen wir ab, da es sich in Ihrem Fall um eine unberechtigte Reklamation handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Kienast Schuhhandels. GmbH & Co. KG
-Abt. Warenprüfung / S. Wendemuth-
Antwort auf das Kundenschreiben am 04.03.2009
Sehr geehrter Herr Voigt,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 28.02.2009 möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir in Ihrem Fall weiterhin von einer unberechtigten Reklamation ausgehen müssen.
Sie beanstanden, dass der Imprägnierer das Obermaterial verfärbt hat.
Die Schuhe haben sich aufgrund eines von Ihnen zu gering gewählten Abstandes zwischen dem Imprägnierspray und der Schuhe verfärbt. Hier ist ein Mindestabstand von 20-30 cm zu wählen. Demonstriert wurde dies, laut Ihrer Aussage nicht, jedoch befindet sich eine deutliche Gebrauchsanweisung an der Imprägnierdose.
Die Schuhe wurden von uns in Folge dessen, aus Kulanz, gereinigt und weisen nun Ihren Urzustand wieder auf.
Des Weiteren möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bisher bei weit über 2.500 verkauften Paaren keinerlei Probleme bezüglich der Imprägnierung hatten.
Wir bitten aus diesen Gründen um Ihr Verständnis, dass wir Ihre Reklamation sowie die von Ihnen geforderte Kostenübernahme ablehnen müssen und beziehen uns auf unser Schreiben vom 26.02.2009.
Mit freundlichen Grüßen
Kienast Schuhhandels. GmbH & Co. KG
-Abt. Warenprüfung / S. Wendemuth-
Danach werde ich mich melden und bekannt geben, ob das Problem gelöst wurde.
Mit freundlichem Gruß
Christian Voigt
Albern und daneben in meinen Augen...