1188 Views | 29.03.2012 | 05:29 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4434771
Mein behandelnder Arzt wurde durch die Barmer/GEK genötigt, eine Behandlung abzubrechen, obwohl durch die verabreichten Medikamente eine Arbeitsfähigkeit noch nicht gegeben war. Die Barmer/GEK berief sich dabei auf ein nicht vorhandenes Gutachten ihres eigenen med. Dienstes.
Meine Forderung an Barmer GEK:
Wiederaufnahme der Behandlung
Firmen-Antwort ausstehend seit
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