Startseite > Medien > Fachverlage > Argetra > gelöste Beschwerde-Nr.: 48274
Durch Argetra gelöste Beschwerde. | 7286 Views | 31.03.2012 | 20:02 Uhr
geschrieben von Manfred Burkart

Argetra GmbH (Ratingen)

Zwangsversteigerungskalender von Argetra minderwertig und teuer

Bestell-/Kundennummer: 7057553

Zwangsversteigerung Argetra Ratingen, www.argetra.de.

SCHLAGWORTE

Versteigerungskalender kostenlos unter www.zvg-portal.de

In einem Telefongespräch wurde mir ein Versteigerungskalender zum angeblichen Sonderpreis von 198,- Euro für ein Jahr angeboten. Weiterhin wurde mir zugesagt, dass wenn ich eine Immobilie erworben habe, der restliche Kaufpreis des Versteigerungskalenders zurückerstattet wird. Nachdem ich jetzt eine Immobilie erwarb habe ich die Unterlagen an Argetra gesandt, wonach mir mitgeteilt wurde, dass eine Rückerstattung des restlichen Betrages nur greift, wenn ein Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erfolgt.

Das von Argetra zum Verkauf angebotene Produkt ist aus meiner Sicht, absolut minderwertig, ohne jegliche Info zum jeweiligen Objekt und ist auch auf keinen Fall den Preis wert.

Wie ich jetzt erfahren habe werden unter www.zvg-portal.de alle Versteigerungen mit detaillierten und wichtigen Informationen wie Exposé, Gutachten, Bilder usw. kostenlos angeboten.

Die Machenschaften und Geschäftsmethode von Argetra halte ich im wahrsten Sinne für eine unverschämte Abzocke. Ich möchte hiermit vermitteln, dass jeder Interessent dieses Produkt kostenlos bekommen kann, wenn immer er es benötigt.

Weiterhin fordere ich Argetra auf den nicht verbrauchten Restbetrag für neun Monate zurückzuerstatten.

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Meine Forderung an Argetra GmbH: Erstattung des Restbetrages für 9 Monate


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.04.2012 | 16:51
Firmen-Antwort von: Argetra GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Burkhart,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind doch etwas irritiert. Aufgrund Ihres Beitrages auf dieser Homepage, haben wir uns Ihre Bestellung noch einmal angeschaut. Bereits 2010 haben Sie von uns den Zwangsversteigerungskalender bezogen. Da Sie sich im Oktober entschieden haben, ein weiteres Mal von uns den Kalender geliefert zu bekommen, schätzen Sie wohl doch unsere Qualität.

Auf der Homepage des ZVG finden sie nicht alle Objekte. Gerade im Raum Bayern sind nicht alle Zwangsversteigerungsobjekte erfasst. Wir garantieren im Gegensatz dazu, alle Objekte zu veröffentlichen.

Die AGB`s in denen klar aufgeführt ist, dass eine frühzeitige Kündigung nur beim Erwerb durch eine Zwangsversteigerung möglich ist, kannten Sie bereits aus Ihrer Erstbestellung.

Wir danken Ihnen, dass Sie unsere Dienstleistung in Anspruch genommen haben. Der von Ihnen geforderten Rückerstattung können wir leider nicht nachkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Argetra Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (6)


01.04.2012 | 08:52
von Lächersam | Regelverstoß melden
Ich frage mich ernsthaft, wozu ich mir diesen Kalender zu dem horrenden Preis schicken lassen sollte, wenn die Daten auch kostenlos im Internet abrufbar sind? Ich fass`es nicht!

01.04.2012 | 12:52
von Fritz | Regelverstoß melden
Ich war kurz davor mir den Kalender zu kaufen. Wenn ich das jetzt lese, frage ich mich, wie kann diese Firma so unverschämt sein und ein Produkt teuer verkaufen, wenn es dieses Produkt in einer besseren Qualität und kostenlos gibt. Dies ist doch unfassbar! Danke für die Info.

01.04.2012 | 13:58
von ReclaBoxler-9516225 | Regelverstoß melden
Deshalb macht man schon vor dem Kauf einen Preisvergleich und erkundigt sich über den Artikel / das Unternehmen, nicht erst danach.

09.04.2012 | 18:57
von Ralf Unstet
Profile-Bild von Ralf Unstet Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.


22.01.2013 | 09:39
von Peter Bleith | Regelverstoß melden
Man kann wirklich nur über seine eigene Dummheit lachen. Ich habe als Neuling bei Ersteigerung glücklicher Weise nur 1 Abo genommen.
29,- € für die Preisgabe der Adresse und des zuständigen Amtsgerichtes. Nichts von dem versprochenen: Welche Bank, Gutachten usw. wurde geliefert. Wie schon gesagt hier. Erst schauen dann kaufen. Allerdings dann Andere warnen. Absolute Abzocke für 00000 Leistung.

25.01.2013 | 16:57
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


05.12.2013 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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