20895 Views | 05.04.2012 | 14:26 Uhr
geschrieben von Johnsonjack099@gmail.com

REWE Markt GmbH (Berlin)

REWE verprellt Kunden mit Parkplatzabzocke

30 oder 65 Euro für eine vergessene Parkscheibe. Ja, richtig gelesen, 30 Euro für eine vergessene Parkscheibe auf dem "Normalparkplatz", 65 Euro für den "Behindertenparkplatz". Die 65 Euro werden auch für nachweislich behinderte Personen, welche sich hinterher ausweisen können, radikal eingefordert.

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Ich habe mich nach dem Einkauf bei Rewe vor Ort beschwert und wurde sofort abgewimmelt. Sie hätten damit angeblich nichts zu tun, da der Kundenparkplatz Privatgelände sei und der Eigentümer eine Firma mit der Eintreibung beauftragt habe.

Das Unternehmen nennt sich Park & Control PAC GmbH und gehört zur APCOA Parking Holdings GmbH, in Stuttgart ansässig, wohl vertreten durch DR. LOHMANN & PARTNER.

Da läuft aber niemand mit Dienstkleidung herum, nein. Sie tarnen sich selbst, mit Einkaufswagen mimen sie den Papiersammler u. ä. Allerdings habe ich von dort tätigen Mitarbeitern einer anderen Kette erfahren können, dass Rewe dahinter steckt.

Schlecker hat wegen Beschwerden sogar einen Warnhinweis im Eingangsbereich angebracht!

SCHLAGWORTE

Rewe hat wohl “Park & Control” auf den Plan gerufen, und sei es auch nur über den Eigentümer des Parkplatzes. Die kommen in Stundentakten, sind immer zu zweit und fahren auch noch andere Parkplätze ab. Ich habe mal beobachtet, wie viele Leute dort kommen, um schnell mal etwas einzukaufen. Die meisten denken an keine Parkscheibe und peng, schnappt die Falle zu. Der Clou ist, dass mit Parkscheibe drei Stunden geparkt werden darf. Aber selbst bei einer Stunde wird es sich nicht lohnen, eine Parkzeitüberschreitung mit den regulären 5 Euro zu ahnden.

Nein, der Trick ist der Druck, unter dem viele Menschen heute stehen. Schnell noch ranfahren, einkaufen, wieder zur Arbeit, oder in die Kita, Kinder abholen etc. Da denken die Wenigsten noch an die Parkscheibe. Wenn sie dann rauskommen, haben sie nicht für 30 Euro eingekauft, sondern für 60 Euro, nur dass dafür sehr wenig im Korb ist.

Natürlich gibt sich Rewe scheinheilig. Tut ihnen ja so leid, aber das ist der böse Eigentümer… Ich gehe dort nicht mehr einkaufen – fertig. Rewe boykottiere ich daher auch woanders.

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Kommentare und Trackbacks (31)


05.04.2012 | 14:41
von ReclaBoxler-1412440 | Regelverstoß melden
Schon mal überlegt, wieso Rewe wohl zu solch harten Mitteln greift?

Ich weiß aus der Schulzeit, dass wir beim Edekaparkplatz geparkt haben und dann von dort aus zur Schule gegangen sind. Aber wegen uns konnten die normalen Kunden dort nicht mehr parken. Also haben die dort auch parken mit Parkscheibe eingeführt.

Und siehe da, schon haben wir Schüler dort nicht mehr geparkt (meine Freundin wurde abgeschleppt und musste 150 Euro zahlen)!

Rewe macht das nicht um die Kunden zu verärgern, sondern weil es in der Nähe vllt. sonst keine Parkmöglichkeiten gibt und ihr Parkplatz zugestellt wird.

05.04.2012 | 15:04
von ReclaBoxler-1218323 | Regelverstoß melden
Ist es denn so schwierig, die Parkscheibe n i c h t zu vergessen.

Dummheit und Vergesslichkeit muss bestraft werden. Allein deshalb sehe ich diese "Abzocke" positiv.

05.04.2012 | 15:12
von Nein Danke | Regelverstoß melden
Das ist keine angemessene Strafe, sondern Abzocke und Geldmacherei. Total überzogen! Ich verstehe gut wenn Rewe zu verhindern versucht das jeder dort Parkt auch wenn er kein Kunde ist aber diese Beträge sind utopisch.

05.04.2012 | 15:43
von Nein Danke | Regelverstoß melden
Ja genau und man verdient sich dabei noch eine goldene Nase. Wie praktisch. Ein hoch auf die Parkplatzmafia!

05.04.2012 | 18:29
von Nein Danke | Regelverstoß melden
In diesem Fall war der "Parksünder" ein Rewe-Kunde der lediglich vergessen hat die Parkscheibe einzulegen. Laut seiner Beschwerde laufen auf diesem Parkplatz Leute der Firma herrum die getarnt, genau darauf spekulieren.
Die Vorgehensweise und die Höhe der Beträge sind meiner Meiniung nach absolut nicht Ok. Mir ist schleierhaft warum der Beschwerdeführer hier derart angegangen wird.

05.04.2012 | 20:32
von Nein Danke | Regelverstoß melden
Den Beschwerdeführer als dumm zu bezeichnen finde ich sowieso unangebracht. Wenn ich ein Bus- oder Bahnticket kaufe, bezahle ich eine Leistung die ich in Anspruch nehme. Der Vergleich hinkt extrem.

05.04.2012 | 21:21
von Der Großinquisitor | Regelverstoß melden
Ich würde mich ReclaBoxler-1412440 anschließen wollen. Parkplätze von Supermärkten, besonders im Innenstadtbereich, werden häufig von irgendwelchen Dauerparkern missbraucht. Der Kunde selbst hat dann Schwierigkeiten, einen Parkplatz zu finden.

Ich finde das Vorgehen von REWE ok, dann darf man eben seine Parkscheibe nicht vergessen!

05.04.2012 | 21:59
von Nein Danke | Regelverstoß melden
Ich wurde von ihnen auf diesen Kommentar verwiesen und gehe deshalb natürlich davon aus das sie ihn auch so befürworten. Ich kann mir kaum vorstellen das wir in dieser Sache auf einen gemeinsamen Nenner kommen und diese Diskussion wird auch nicht konstruktiver. Ich für meinen Teil begnüge mich damit die Meinung anderer zu aktzeptieren, teilen muss ich sie nicht.

06.04.2012 | 10:19
von ReclaBoxler-3245851 | Regelverstoß melden
Finde es nicht in Ordnung das man das Hausrecht als Gelddruckmaschine missbraucht wird.

06.04.2012 | 10:26
von Ganz einfach | Regelverstoß melden
Einfach immer brav Parkscheibe anbringen, schon gibts auch keine Strafe :-)

06.04.2012 | 10:33
von Selber Schuld!
Dieser Kommentar wurde entfernt.

06.04.2012 | 11:11
von Nein Danke | Regelverstoß melden
Meine Damen und Herren heute sinkt für sie: Das Niveau.

06.04.2012 | 13:18
von ReclaBoxler-1029349 | Regelverstoß melden
Also jetzt mal ganz ehrlich und ohne Wertung: Wer beachtet schon den Hinweis auf die Parkscheibe wenn er auf einen Kundenparkplatz eines Supermarktes fährt? Es gibt bestimmt auf vielen Supermarkt Parkplätzen diese Hinweisschilder aber ich muss gestehen daß ich mich nie drum gekümmert habe da es für mich selbstverständlich ist daß ich dort wo ich mein Geld lasse auch parken darf. Hab wahrscheinlich Glück gehabt daß ich bisher nie zahlen musste oder den richtigen Markt erwischt wo es noch Service gibt.

06.04.2012 | 16:00
von @1029349 | Regelverstoß melden
"Wer beachtet schon den Hinweis auf die Parkscheibe wenn er auf einen Kundenparkplatz eines Supermarktes fährt? "
- Jeder, der nicht die Geldsche*ße hat.
"da es für mich selbstverständlich ist daß ich dort wo ich mein Geld lasse auch parken darf"
-Darft du auch, nur halt mit Parkscheibe oder, wenn verlangt, Parkticket!
Woher soll jemand wissen, ob es sich um einen Einkäufer oder einen Dauerparker handelt? Genau dafür ist eine Parkscheibe gedacht! Man ist im übrigen als Kfz-Führer dazu verpflichtet, für den Verkehr aufgestellte Schilder zu beachten!
Wie handhabst du es, wenn du ein kostepflichtiges Parkhaus eines Einkaufzentrums, in dem du einkaufst, benutzt? Fährst du dann auch einfach raus und durchbrichst womöglich noch eine evtl. vorhandene Schranke, nur weil du Geld in EKZ gelassen hast?

06.04.2012 | 16:06
von Nein Danke | Regelverstoß melden
Das ist nur noch amüsant hier. Konstruktiv ist etwas anderes.

06.04.2012 | 18:27
von ReclaBoxler-2714114 | Regelverstoß melden
Ich finde das Verhalten von REWE vollkommen richtig!
Arbeite neben einem Krankenhaus, welches kostenpflichtige Parkplätze hat. Dies hat zur Folge, das dessen Besucher unsere ganzen Parkplätze besetzen! Worüber sich dann unsere Kunden beschweren!
Selbst wir, das Personal hat große Probleme einen. Parkplatz zu finden!
Ein Schild, welches auf ausschließliche KundenParkplätze hinweist, interessiert niemanden!
Dann ist die letzte Lösung wohl parkscheibe!

Seien sie doch froh, dass sie keine ParkGebühr Zahlen müssen!
Wenn sie in einer Stadt, die parkscheibe vergessen, beschweren sie sich dann auch über einen strafzettel?

09.04.2012 | 14:41
von ReclaBoxler-3018325 | Regelverstoß melden
Rewe Parkplatz = Privatgrundstück = Zivilrecht --> keine Halterhaftung = Forderung nicht durchsetzbar

09.04.2012 | 18:52
von ReclaBoxler-4513440 | Regelverstoß melden
Rewe Parkplatz = Privatgrundstück = Zivilrecht --> keine Halterhaftung = Forderung nicht durchsetzbar

?
Ich bitte um Nachweis!

09.04.2012 | 19:25
von ReclaBoxler-6909717 | Regelverstoß melden
AG Heidelberg, Urteil v. 16. Juni 2011 - 26 C 64/11
LG Rostock 1. Zivilkammer, Urteil vom 11.04.2008, 1 S 54/07

10.04.2012 | 11:28
von ReclaBoxler-7517340 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3018325
 spider monkey ReclaBoxler-6909717

ich glaube bei Ihnen hat sich irgendwo ein Fehler eingeschlichen.

In diesen Urteilen geht es darum, dass der FAHRER und der HALTER nicht eine Person sind. Wenn ich mein Auto XY (Fahrer) gebe und dieser dann falsch parkt, dann habe natürlich nicht ich (Halter) einen Mietvertrag mit der Parkanlage sondern eben XY (Fahrer). Die Strafe müsste dann eben nicht ich (Halter) sondern der XY (Fahrer) zahlen.

Bei dem Beschwerdeführer geht es aber hervor, dass Rewe eben den richtigen Falschparker (Fahrer) erwischt und DIESEN auch zur Zahlung verdonnert.

10.04.2012 | 17:22
von ReclaBoxler-6909717 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-7517340 Wenigstens gibt es noch ein paar ehrliche Menschen.

13.04.2012 | 12:45
von H. Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Hätte mir auch passieren können. REWE sollte hier nachbessern.

14.04.2012 | 19:40
von Johnsonjack099@gmail.com noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Johnsonjack099@gmail.com Die werden auch nicht reagieren, und wenn, dann werden diese weiter auf ihrem Standpunkt beharren. Ist mir aber egal. Gut, dass es Seiten wie die Ihre gibt!


02.05.2012 | 05:52
von Johnsonjack099@gmail.com noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Johnsonjack099@gmail.com Da wird auch keine Lösung kommen...


30.08.2012 | 14:46
von Cony 1203 | Regelverstoß melden
Habe auch gerade mit der Firma "Kontakt" gehabt, aber auf dem Flughafen FKB, dort hatte ich kein Ticket (1,00) gezogen, da die Maschine bereits gelandet war als ich ankam und ich meinen Sohn abholen wollte. Ich war keine 10 Minuten dort und bekam einen Parkverstoß in Höhe von 31 Euro, ist das nicht Wucher? Auf die Kommentare, "hättest du den Euro bezahlt" kann ich verzichten.
Es geht mir hier um die 30 Euro. Fünf Euro hätte ich ja als Strafe bezahlt aber 30?

03.09.2012 | 18:09
von Ubon Riebe Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Ich kann mich nur diesem Beschwerdebericht anschließen, ich war auch nur kurz zum Einkaufen auf den Parkplatz bei Rewe gefahren (ca. 10 Minuten habe ich dort geparkt, als ich zum Fahrzeug zurückkam hatte ich einen Strafzettel an der Windschutzscheibe über 30,00 Euro), ich finde es eine Schweinerei was hier abläuft, wie man die Autofahrer hier abzockt mit so hohen Bußen, daß die Behörden so einem Treiben freien Lauf lassen kann ich nicht verstehen? Ich hatte mich dann bei den Anwohnern erkundigt, wo ich die Parkplatzkontrolleure finden könnte, die sagten mir, die kommen in Zivil ohne Dienstkleidung mit Fahrzeugen, die auch nicht als Firmenwagen zu erkennen sind. Ich wollte die Herrschaften zur Rede stellen, habe auch noch ca. 1 Stunde gewartet, aber leider niemanden gesehen oder beobachtet, der die parkenden Autos kontrolliert hat.

29.07.2013 | 20:10
von ReclaBoxler-1326713 Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
30 Euro für vergessene Parkscheibe auch auf dem "Privatparkplatz" von PENNY-Markt in Bischofsheim-Kreis GrossGerau fällig an Park & Control. Die Straßenbehörde ist da kulanter in der Gebührenordnung und ein "Privater" kann wohl unbegrenzt abkassieren. Aber noch geht es PENNY gut und ist egal ob ich Kunde bin oder nicht (zum Glück haben wir genug Auswahl)
Parken auf dem Gehsteig ist billiger!

19.08.2013 | 15:43
von Marius NSA | Regelverstoß melden
Unfassbar 30 Euro!
Eigentlich fällt es mir schwer das zu glauben. Wenn ich nicht heute selbst so einen Zettel an meiner Scheibe hätte, würde ich es nicht glauben.

Die Frage ist eigentlich, auf welcher Rechtsgrundlage basiert es? Ich meine das ist ein Privat-Grundstück. Also wenn jemand sich auf meinen Parkplatz zuhaue stellt, kann ich von denjenigen auch 30 Euro verlangen? oder kann ich gleich 10000 Euro verlangen?

Sicherlich muss die Firma Park & Control PAC GmbH im Auftrag von (in meinen Fall) Reve eine Strafanzeige bei der Polizei stellen um meine Informationen zu bekommen.

Wahrscheinlich verlangen die dann wieder eine Märchenhaften Summe an Bearbeitungskosten.

Würde gerne wissen ob das überhaupt rechtens ist, was die hier machen!

06.10.2013 | 17:12
von Bernd Heiml Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Nun wäre es an der Zeit zu erfahren, wie es bei den einzelnen Mitgliedern hier weitergegangen ist. Wer hat nicht gezahlt, und was ist dann passiert?

22.11.2013 | 16:29
von Moritz Teuer Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Absolute Abzocke, 5 bis 10 Euro, falls überhaupt man für eine Verwarnung zahlen soll, wären okay, wenn man vergessen hat, eine Parkscheibe rauszulegen, was auf einem Supermarkt ja normalerweise nicht üblich ist. Rewe riskiert gleichgültig den dauerhaften Verlust von zahlungskräftigen Kunden.

01.03.2016 | 13:00
von ReclaBoxler-2899886 | Regelverstoß melden

Wo ist das Problem. Ich kauf nie wieder bei REWE. So hat REWE noch einmal 30 Euro eingenommen. Meinen monatlichen Kauf von ca. 300 Euro sehen die nie wieder.





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