Durch DailyDeal endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 574 Views | 05.04.2012 | 12:06 Uhr
geschrieben von D. Pretzsch

DailyDeal GmbH (Berlin)

Schlecker-Coupon - wg. Insolvenz nicht mehr einlösbar

Nach angezeigtem Insolvenzverfahren bei Schlecker war es nicht mehr möglich, die Dailydeal Gutscheine einzulösen. Dailydeal hielt es nicht für nötig, seine Kunden darüber zu informieren. Rückzahlungsforderungen wurden mit folgendem original Wortlaut abgewiegelt:

SAMMELBESCHWERDE
Möchten Sie sich dieser Beschwerde anschließen?

Es haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.

Aus Kulanz haben wir uns dazu entschlossen, Sie die Kosten für diesen Deal nicht tragen zu lassen. Im Rahmen unserer Kulanz fand gemäß unserer AGB § 6.2 eine Gutschrift des Zahlbetrages auf Ihr Kundenkonto als Erstattungsmöglichkeit Anwendung. Aus rechtlicher Sicht sind wir dazu nicht verpflichtet - jedoch verpflichtet uns dazu unser Verständnis für Kundenzufriedenheit. Wir hoffen, dass wir mit unserer Kulanzgutschrift Ihre Zufriedenheit wiedererlangt haben und Sie schon bald wieder bei DailyDeal begrüßen dürfen.
Beste Grüße
Laura B.Customer Service.

Gemäß § 6 (2) AGB ist eine Erstattungsmöglichkeit gegeben. Folglich ist alles andere Gefasel von wg. Kulanz u. aus rechtlicher Sicht sei Dailydeal nicht verpflichtet für eine Erstattung! Ich habe den Verbraucherschutz über entsprechende Geschäftsgebaren informiert u. kann andere darin bestärken, dies auch zu tun.

Mein Vertrauen kann Dailydeal nicht zurück gewinnen, in dem versucht wird, mich zwangsläufig durch entsprechende Kulanzangebote zu binden. Oder ist DD zwischenzeitlich zu anderen Erkenntnissen gekommen?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an DailyDeal GmbH: Rückerstattung des Kaufpreises auf Zahlungskonto des Kunden - kein UMTAUSCH in Form von Gutschrift auf Kundenkonto


Firma hat geantwortet nach 2 Monate nach 2 Monate
21.06.2012 | 09:20
Firmen-Antwort von: DailyDeal GmbH
Abteilung: Customer Service

Guten Tag D. Pretzsch,

vielen Dank für Ihr Feedback. Es freut uns sehr, dass Sie sich mit DailyDeal kritisch auseinandersetzen. Dadurch helfen Sie uns, besser zu werden, wovon nicht nur Sie, sondern jeder DailyDealer profitiert.

Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist tatsächlich ein Kulanzfall. Ihr Anspruch auf Leistungserbringung besteht für Sie nur gegenüber dem Anbieter des Deals - auch bei einem Insolvenzverfahren. DailyDeal fungiert als Vermittler und kann Ihnen in diesem Sinne leider nicht weiterhelfen und Ihrer Forderung nachkommen. Nichtsdestotrotz haben wir uns dazu entschlossen, Ihnen entgegenzukommen und Sie die Kosten für diesen Deal nicht tragen zu lassen. Aus diesem Grund haben wir Ihnen den Gutscheinpreis als Guthaben hinterlegt.

Sie haben sich über den Begriff der Kulanz gewundert. Kulanz bedeutet für uns, dass wir für unsere Kunden etwas freiwillig tun, um Ihre Zufriedenheit aufrechtzuerhalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen auch aus Kulanz nicht jeden Wunsch erfüllen können.

Beste Grüße
Ihr DailyDeal-Team
Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (8)


05.04.2012 | 15:04
von ReclaBoxler-1412440 | Regelverstoß melden
Um wieviel Geld gehts eigentlich?

05.04.2012 | 20:23
von Marcel Noname | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Marcel Noname Google sagt 30 euro gutschein für 15 euro

Muss ich nich kommentieren oder?


05.04.2012 | 20:40
von Marcel Noname | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Marcel Noname Achja wer kauft eigentlich gutscheine für ein unternehmen was insolvent geht


05.04.2012 | 23:19
von ReclaBoxler-4744297 | Regelverstoß melden
Ich finde das Verhalten sehr Kulant. Von wem bekommt Ihrer Meinung nach DailyDeal sein Geld zurück? Wenn Sie schon die AGB zitieren, dann richtig: "[. ] Insolvenzverfahren eröffnet oder eingeleitet ist [. ] kann DailyDeal Sie über diesen Umstand per E-Mail informieren und Ihnen einen Umtausch oder eine Erstattungsmöglichkeit anbieten. "

14.04.2012 | 01:49
von D. Pretzsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.06.2012 | 10:02
von ReclaBoxler-1717982 | Regelverstoß melden
An ReclaBoxler-4744297So ein Blödsinn - Schlecker bekommt das Geld von Dailydeal mit Sicherheit erst, wenn der Gutschein eingelöst wurde. Wenn eine Einlösung nicht möglich ist, hat Dailydeal den Gutscheinwert gefälligst das Geld zurückzuüberweisen und es nicht selber einzustreifen.

Ich hatte leider auch selber schon Probleme mit Dailydeal und die sehen mich als Kunden nie wieder.

16.07.2012 | 09:00
von Ohne Worte | Regelverstoß melden
Wo ist jetzt das Problem? Seien Sie froh, das Sie überhaupt einen Ersatz bekommen! Was ist mit den Kunden, die Vorkasse geleistet haben und ihr Geld gar nicht mehr wiedersehen, weil eine Firma insolvent ist? Ihre Probleme möchte ich haben! Einfach lächerlich. Denken Sie mal an die 25.000 Mitarbeiter bei Schlecker, die nicht einmal eine Abfindung bekommen (die ihnen ja zusteht, aber leider nicht bei einer Insolvenz). Viele von ihnen bekommen keine Arbeit mehr, können Haus und Hof verlieren, ganze Existenzen hängen von ihren Gehältern ab.

Und Sie regen sich über einen dummen Gutschein auf, den Sie auch noch ersetzt bekommen haben, mir fehlen in dieser Gesellschaft die Worte. Euch gehts einfach zu gut!

05.08.2012 | 23:47
von D. Pretzsch endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zu Gunsten des Unternehmen wurde die Beschwerde gelöst - so ist das eben im nackten Kapitalismus - die Großen nehmen - die Kleinen gehen gebeutelt aus.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Ihr Kommentar zur Sammelbeschwerde
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!