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1676 Views | 11.04.2012 | 19:49 Uhr
geschrieben von Jutta Kreyenberg
Ich möchte alle potentiellen Kreditnehmer beim BHW davor warnen. Ich stehe noch bei einem Kredit meines Ex-Mannes mit drin und soll jetzt zahlen - was prinzipiell verständlich ist, da ich ja versäumt hatt,e das nach der Trennung zu regeln.
Was ich nicht akzeptieren kann: Die erste Zwangsvollstreckungsandrohung wurde mir vor Weihnachten zugestellt (24.12.), die zweite dann jetzt vor Ostern. Ich finde das inhuman und rücksichtslos. Ich habe die (sehr unfreundlichen!) Mitarbeiter auf diese Tatsache aufmerksam gemacht, die halten das jedoch für absolut irrelevant, halten sich an die Vorschriften und sind wohl - im Gegensatz zu den Mitarbeitern der Aquisitionsabteilung - überhaupt nicht in Kundenorientierung geschult.
Meine Forderung an BHW Bausparkasse AG:
Kundenorientiertes Verhalten
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Zahl Deine Raten einigermaßen pünktlich, dann bleibst Du auch vor Feiertagen von Mahnungen verschont!
Zweitens: Warum sollten die Mitarbeiter besonders freundlich und kundenorientiert sein, wenn Ihr Euren Ratenzahlungen nicht nachkommt? Kommt Dein Vermieter etwa mit einer Flasche Wein und einem Blumenstrauss vorbei, wenn Du mit der Miete in Rückstand bist?
Ich würde übrigens sehr vorsichtig mit solchen "Warnungen" sein. Das kann sehr nach hinten los gehen. Schließlich und letztendlich kann BHW nichts dafür das Sie ihren Pflichen nicht nachgekommen sind. Bei allem Respekt, aber es gibt Schuldner da stand kurz vor den Feiertagen der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst