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607 Views | 12.04.2012 | 22:34 Uhr
geschrieben von Rico Schuler
Ich habe für meinen VW Multivan über den VW Onlineshop ein Multiflex Board zu dem Vw Hahn Autohaus zustellen lassen und auch dort bezahlt. Dies habe ich ordnungsgemäß am Deutschen Zoll abstempeln lassen und auch ordnungsgemäß in die Schweiz eingeführt.
Nun meint die Buchhaltung des Autohaus, dass sie auf KFZ-Ersatzteile keine Mehrwertsteuer ausweisen. Leider ist das Multireflexboard nicht unter Ersatzteile, sondern unter Zubehör aufgelistet.
Meiner Meinung nach ist es egal, ob Ersatzteil oder nicht. Ich habe das Multireflexboard ordnungsgemäß in die Schweiz eingeführt und nachgewiesen, dass es ausgeführt wurde. Nun steht mir die Mehrwertsteuer zu.
Meine Forderung an Hahn Automobile GmbH + Co. KG:
Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Frage am Rande: Warum haben Sie sich das Teil nicht gleich in die Schweiz liefern lassen? Da hätten Sie doch zumindest den ganzen Zeitaufwand für den Zoll nicht gehabt, das "Problem" hätte dann beim Versender gelegen. Oder bot der Online-Shop nicht die Möglichkeit zum Versand in die Schweiz?
Und mal eine andere Sache: Auf jeder Rechnung (die ich kenne) steht für die bestellte Ware folgendes drauf.
Nettosumme
+ Mehrwertsteuer
= Bruttosumme / Rechnungsendbetrag
Da ist doch die MwSt ausgewiesen. oder wäre das bei Ihnen nicht so? War die einzige Zahl, die auf der Rechnung stand, der Rechnungsendbetrag?