Sparkasse Elbe-Elster (Finsterwalde)
Lustig: Gebühr auf eine Gebühr für eine Null-Rechnung
Das ist schon kafkaësk:
Da kommt mit der Briefpost eine Rechnung über 1,00 €: Portokosten für die Zusendung eben dieser Rechnung. Das war's. Soll man nun lachen oder weinen?
Aber sehen wir mal genauer hin:
Es geht um die Monatsabrechnung einer ungenutzten VISA-Karte, ergo: Rechnungsbetrag = 0,00 € (zzgl. 1,00 € Porto).
Genau diese 0-Euro-Rechnung (für den selben Monat) kam aber bereits vier Wochen zuvor - wie vereinbart - per E-Mail als kostenloser (portofreier) Online-Abruf, der ja auch weiterhin jederzeit online zum Abruf bereitsteht.
Frage: Warum dann noch mal per Briefpost mit Portoberechnung?
Antwort: Vermutlich, weil wir noch nicht die Online-Abrechnungs-Details(!) angeklickt hatten? Wohlgemerkt: die Abrechnungs-Details einer Rechnung ohne Rechnungsposten mit einem Rechnungsbetrag von 0,00 €!
Frage: Aber wie konnten wir vorhersehen, dass es eine Null-Rechung war?
Antwort: Weil wir schließlich wussten, dass wir die Karte nicht genutzt hatten und weil auf dem zugehörigen Konto termingemäß keine Abbuchung eines Rechnungsbetrages (sprich: die (Nicht-)Abbuchung von 0,00 €) erfolgt war.
Doch das entbindet den Kunden offenbar nicht von der Verpflichtung, die Korrektheit einer Nicht-Abbuchung nicht getätigter Umsätze durch aktives Anklicken der detailierten Nicht-Auflistung selbiger Nicht-Umsätze mit einem Rechnungsbetrag von 0,00 € zu überprüfen. Sonst gibt's ein "Straf-Porto"! ;-)
An Ihrer Stelle würde ich die Sparkasse direkt darauf ansprechen (naja, wenn Sie es nicht so weit hätten).
Sollten diese Leute tatsächlich sagen, dass es sich um Porto handelt und das "müsse sein - auch bei einer 0 Euro Rechnung", dann würde ich 55 Cent zahlen, genau soviel, wie tatsächlich eine Briefversendung kostet. :)
Bei einem Euro ist es sicherlich, auch von Ihrer Seite, nicht wirklich ein Ärgernis, aber den Spaß hätte ich mir geleistet.
Vielleicht bekommen Sie demnächst eine 55 Cent Rechnung; )
Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in einem guten Hotel-Restaurant im europäischen Ausland und die Kreditkarte ist plötzlich gesperrt! Nicht schön! Klar. Aber warum? Aus "Sicherheitsgründen", weil die Karte ohne vorherige Absprache im Ausland benutzt wurde, und das völlig vertragsgemäß und mit ausreichender Deckung! (Wofür sind Kreditkarten eigentlich da? )
Oder stellen Sie sich vor, Sie kaufen nachts auf einer U. S.-Website ein Englisch-Wörterbuch von einem der weltweit renomiertesten Sprach-Verlage, aber die Buchung wird später vom Kartenbetreiber storniert, weil "verdächtige Transaktionen" festgestellt wurden. Klar: außerhalb Deutschlands, und dann auch noch mitten in der Nacht, wo jeder zu schlafen hat!
Und so geht das weiter. - Da kann man nur noch den Kopf schütteln.
Wenn Sie schon mehrere Probleme gehabt haben, würde ich an Ihrer Stelle diese Karte kündigen und mir eine andere bei einem anderen Anbieter holen.
Zwar sind es Kleinigkeiten, die Ihnen wiederfahren sind, aber auch sowas muss Ihren Kopf nicht zumüllen.
Graue Haare bekommen wir Verbraucher auch schon so genung; )
Statt dessen haben wir einfach aufgehört, sie anderweitig zu nutzen, und sind längst zu einem anderen Konto und einer anderen Karte bei einer anderen Bank übergegangen. -- Und ich dachte doch glatt, daß es dann auch keinen weiteren Ärger geben könne. Wie denn, wenn die Karte nicht genutzt wird?
Aber da habe ich wohl die Rechnung ohne die Sparkasse gemacht.
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Da Sie ja selbst keine Buchungen getätigt haben, gehen Sie einfach von einer Abrechnung ohne Wert aus und prüfen die Abrechnung noch nicht einmal.
Erst ein paar Monate später bemerken Sie dann, dass Ihr Limit fast ausgeschöpft wurde.
Leider ist die Widerspruchsfrist der Buchungen nun aber bereits abgelaufen, da Sie mangels Prüfung Ihrer Abrechnungen nicht früher darauf aufmerksam wurden.
Fänden Sie das dann etwa auch noch lustig?
Auch, wenn Sie selbst keine Umsätze getätigt haben, ist es alleine schon zu Ihrer eigenen Sicherheit Ihre Pflicht, Ihre Abrechnungen auf Unstimmigkeiten zu prüfen und diese gegebenenfalls innerhalb einer bestimmten Frist bei der Bank zu reklamieren.
Sofern online kein Zugriff auf die Abrechnung erfolgt, so schickt die Bank Ihnen diese per Post zu, um ihrer Informationspflicht nachzukommen, welche sogar für alle Banken verbindlich gesetzlich geregelt ist.
Ob die Abrechnung nun tatsächlich Buchungen enthält oder nicht, ist dabei völlig unerheblich und liegt auch nicht im Ermessen Ihrer Bank, da diese Abrechnungen in der Regel automatisiert erstellt werden.
Schauen Sie sich doch bitte einmal die Kreditkarten AGB Ihrer Bank ganz genau an, denn ich bin mir sicher, dass darin sowohl auf Ihre Pflicht zur regelmäßigen Prüfung Ihrer Abrechnungen als auch auf deren kostenpflichtige Zusendung im Falle eines ausbleibenden Online-Abrufes hingewiesen wird.
Wieso stellen Sie die in Ihrem letzten Kommentar erwähnten Abos nicht einfach auf Ihre neue Karte bei der anderen Bank um und kündigen dann die ansonsten eh nicht mehr genutzte alte Karte?
Spätestens, wenn das Ablaufdatum der Karte erreicht wurde, ist eine solche Änderung doch eh notwendig.
Ich kenne kein Unternehmen, bei welchem ich nicht die von mir bevorzugten Zahlungsweisen selbst ändern oder zumindest ändern lassen kann.
Zeitgleich mit der Abrechnung erfolgt - gegebenenfalls - die Abbuchung des Betrages vom zugehörigen Giro-Konto - und zwar mindestens einen Monat VOR Ablauf der Einspruchsfrist! Eine solche Abbuchung war - erwartungsgemäß - nicht erfolgt. Es konnte also gar kein Abrechnungsfehler vorliegen.
Aber mal ehrlich:
Was wären das denn für AGB, die aus einer Informationspflicht (Bringschuld! ) DER BANK eine Detail(!)-Lesepflicht (Holschuld! ) des Kunden machen, nämlich den Zwang, NICHT NUR die Summe der Abrechnung bzw. Abbuchung zur Kenntnis zu nehmen, sondern nachweislich die "gesamte" (Null) -Rechnung in all ihren (nicht vorhandenen) "Details" als PDF-File herunterzuladen, lokal abzuspeichern und zu öffnen! Und dann wird auch noch ein Versäumnis der Kenntnisnahme nicht vorhandener Umsätze mit einer "Strafzahlung" belegt? - Das wäre (ist! ) glatte Beweislast-Umkehr!
Dennoch habe ich ja im letzten Absatz des Beschwerdetextes auch noch eingeräumt, daß die Bank ihren Kunden offenbar eine solche Verpflichtung zum Lesen aller Details zuschreibt.
Komisch nur, daß es bei anderen Banken/Kreditkarten auch anders geht.
Im übrigen ist eine Kreditkartenabrechnung ja eine RECHNUNG und kein KONTOAUSZUG. Ein Auszug belegt ggf. auch die Nicht-Existenz von Umsätzen.
Eine Rechnung über nicht getätigte Umsätze ist dagegen zumindest schon mal als "nur bedingt sinnvoll" einzustufen, insbesondere da sich SOWOHL aus der Nicht-Abbuchung eines Rechnungsbetrages ALS AUCH der Kenntnis des Kunden über seine eigene Nicht-Benutzung der Karte ohnehin konkludent ergibt, daß die Rechnung keine Umsätze aufweisen KANN.
Eine Pflicht (ein Zwang) zur Kenntnisnahme einer detailierten Nicht-Auflistung von Nicht-Umsätzen ist darüber hinaus aber schon etwas skurril - finde ICH jedenfalls.
Die Verletzung einer solchen Detail-Lese-Pflicht dann aber auch noch mit einem willkürlichen "Straf"-Porto von 1,00 Euro zu belegen weckt in mir schließlich recht deutliche Assoziationen an Franz Kafka - AUCH WENN dies vielleicht in den AGB so geregelt sein sollte. (Schlimm genug, falls es so wäre! )
Ansonsten ist es für mich einfach nur noch lustig - um nicht zu sagen: "lächerlich"!
Eine Abrechnung fragwürdiger Kosten wird nicht akzeptabler, nur weil sie automatisiert verschickt wurde. Die Rechnung ist entweder inhaltlich gerechtfertigt - oder nicht.
Und was die Änderung der Abos anbelangt, nur ein Beispiel:
Wenn ein seriöser Lieferant Ihnen mitteilt, daß Ihre Kreditkarte gesperrt wurde, ist das schon peinlich genug.
Die Entschuldigung der Bank, daß man ja dachte, dieser Lieferant sei unseriös, weil er in den USA sitzt und man die Buchung mitten in der Nacht vorgenommen hatte (beachte: Zeitverschiebung zu den USA! ), hilft da nicht wirklich weiter.
Wenn man dann dem Lieferanten aber auch noch VOR Ablauf der Kreditkarte mitteilen muß, daß man die Karte UND die Bank gewechselt hat, ist das doch ziemlich unangenehm.
Übrigens: Bei Scoring-Unternehmen wie der Schufa oder der Creditreform können allein solche Veränderungen die Bonitätseinstufung negativ beeinflussen! (Meines Erachtens hat das sogar schon zu gerichtlich bestätigten Schadensersatzansprüchen geführt.)
Bei mir geht es natürlich nicht um Schadenersatz-Forderungen o. ä. Ich dachte nur, daß eine Umschreibung alter Abos vor Ablauf der Karte einfach nicht notwendig sei. - Dachte ich.