WBG GmbH (Helmstedt)
Nach Kündigung meiner Wohnung wurde ich neu bei EON angemeldet
Seit September 2011 wohne ich nicht mehr in Helmstedt. Doch zum Oktober 2011 wurde ich von Frau Weber neu bei Eon Avacon angemeldet. Seitdem streite ich mich mit der Eon Avacon rum, weil ich meine Rechnungen nicht bezahle, obwohl ich wie gesagt seit September nicht mehr in der Wohnung, nicht mal in Helmstedt wohne. Jetzt habe ich das versucht zu klären und ich wurde erst zum Februar abgemeldet. Jetzt habe ich das Problem mit der Eon Avacon am Hals.
26.04.2012 | 19:56
Abteilung: GF
Sehr geehrter ehemaliger Mieter,
Ihr Mietverhältnis bei uns bestand, unabhängig davon wie lange Sie in der Wohnung gewohnt haben, bis Ende November 2011. Wenn wir eine Wohnung übergeben bekommen, melden wir E.ON Avacon den Zählerstand zum Übergabezeitpunkt und das vertragliche Mietende. Der Strompreis setzt sich nämlich aus dem Verbrauch und einer Grundgebühr zusammen, die für die Dauer des Vertrags zu zahlen ist.
Als Vermieter sind wir verpflichtet, die Grundgebühren nach Beendigung Ihres Mietverhältnisses zu übernehmen, in Ihrem Fall ab dem 01.12.2011. So lange das Mietverhältnis läuft, müssen Sie die Gebühren tragen, es sei denn, Ihr Vertrag lässt eine frühere Kündigung zu. Dies ist aber ein Vorgang, den Sie direkt mit dem Energieversorger klären müssen.
Wir haben folglich definitiv keine Neuanmeldung für Sie veranlasst. Wenn E.ON Avacon Ihnen immer noch zu Unrecht Kosten belastet, haben wir darauf keinen Einfluss. Dies müssen Sie direkt mit dem Vertragspartner klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre WBG GmbH
Beim Auszug werden Zählerstände notiert und es wurde versehentlich eine Neuanmeldung bei eon durchgeführt.
Wohnt keiner in der Wohnung, dann wird auch kein Strom verbraucht.
Haben Sie die Möglichkeit sich mit dem neuen Mieter oder besser dem Vermieter in Kontakt zu setzen?
Ich glaube, dass Sie das Problem so lösen können:
1. Finden Sie heraus wer/ob in der alten Wohnung wohnt (evtl. durch Vermieter).
2. Fragen Sie den neuen Mieter (falls vorhanden) bei welcher Gesellschaft dieser angemeldet ist.
3. Rufen Sie eon an und teilen Sie denen mit entweder
a) dort wohnt keiner, Strom wird nicht verbraucht oder
b) XY wohnt in dieser Wohnung und ist bei XX angemeldet.
Schreiben Sie wie es Ihnen ergangen ist, m. E. ist das Problem leicht zu beseitigen.
Das stimmt nicht, die Abschläge laufen ja erst mal weiter bis es geklärt wird.
das ist so nicht richtig, bzw. nur teilweise.
jeder kunde kann bei seinem anbieter anrufen und den tatsächlichen zählerstand durchgeben (nach zwei bis drei monaten). dann wird der abschlag angepasst.
woher ich das weis? in meiner jetzigen Wohnung hat früher eine vierköpfige Familie gewohnt, dementsprechend war auch der Verbrauch zu hoch. Zwei Monate habe ich den hohen Abschlag bezahlt, dann habe ich meinen tatsächlichen Zählerstand durchgegeben und schwupps zahle ich davon nur noch ein drittel.
Außerdem besteht bei den Grundversorgern m. E. immer eine einmonatige Kündigungsfrist (so war es widerrum bei meinem - es war auch eon! )
Beschwerde ist noch nicht gelöst