Durch WBG gelöste Beschwerde. | 1236 Views | 19.04.2012 | 11:30 Uhr
geschrieben von Stephan Vahldieck

WBG GmbH (Helmstedt)

Nach Kündigung meiner Wohnung wurde ich neu bei EON angemeldet

Seit September 2011 wohne ich nicht mehr in Helmstedt. Doch zum Oktober 2011 wurde ich von Frau Weber neu bei Eon Avacon angemeldet. Seitdem streite ich mich mit der Eon Avacon rum, weil ich meine Rechnungen nicht bezahle, obwohl ich wie gesagt seit September nicht mehr in der Wohnung, nicht mal in Helmstedt wohne. Jetzt habe ich das versucht zu klären und ich wurde erst zum Februar abgemeldet. Jetzt habe ich das Problem mit der Eon Avacon am Hals.

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Meine Forderung an WBG GmbH: Stellungnahme


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.04.2012 | 19:56
Firmen-Antwort von: WBG GmbH
Abteilung: GF

Sehr geehrter ehemaliger Mieter,

Ihr Mietverhältnis bei uns bestand, unabhängig davon wie lange Sie in der Wohnung gewohnt haben, bis Ende November 2011. Wenn wir eine Wohnung übergeben bekommen, melden wir E.ON Avacon den Zählerstand zum Übergabezeitpunkt und das vertragliche Mietende. Der Strompreis setzt sich nämlich aus dem Verbrauch und einer Grundgebühr zusammen, die für die Dauer des Vertrags zu zahlen ist.

Als Vermieter sind wir verpflichtet, die Grundgebühren nach Beendigung Ihres Mietverhältnisses zu übernehmen, in Ihrem Fall ab dem 01.12.2011. So lange das Mietverhältnis läuft, müssen Sie die Gebühren tragen, es sei denn, Ihr Vertrag lässt eine frühere Kündigung zu. Dies ist aber ein Vorgang, den Sie direkt mit dem Energieversorger klären müssen.

Wir haben folglich definitiv keine Neuanmeldung für Sie veranlasst. Wenn E.ON Avacon Ihnen immer noch zu Unrecht Kosten belastet, haben wir darauf keinen Einfluss. Dies müssen Sie direkt mit dem Vertragspartner klären.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre WBG GmbH

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Kommentare und Trackbacks (12)


19.04.2012 | 14:16
von Moniké | Regelverstoß melden
Wer ist Frau Weber? Wieso meldet diese Frau sie einfach irgendwo an?

19.04.2012 | 15:07
von ReclaBoxler-1223778 | Regelverstoß melden
Frau weber ist eine Mitarbeiterin von der WBG.
Beim Auszug werden Zählerstände notiert und es wurde versehentlich eine Neuanmeldung bei eon durchgeführt.

19.04.2012 | 16:03
von Moniké | Regelverstoß melden
Wer wohnt denn jetzt in Ihrer ehemaligen Wohnung? Wenn da einer wohnt, dann ist der Zählerstand irgendwo anders angemeldet, da hat eon keinen Grund Ihnen Rechnungen zu schicken.

Wohnt keiner in der Wohnung, dann wird auch kein Strom verbraucht.

Haben Sie die Möglichkeit sich mit dem neuen Mieter oder besser dem Vermieter in Kontakt zu setzen?

Ich glaube, dass Sie das Problem so lösen können:

1. Finden Sie heraus wer/ob in der alten Wohnung wohnt (evtl. durch Vermieter).

2. Fragen Sie den neuen Mieter (falls vorhanden) bei welcher Gesellschaft dieser angemeldet ist.

3. Rufen Sie eon an und teilen Sie denen mit entweder
a) dort wohnt keiner, Strom wird nicht verbraucht oder
b) XY wohnt in dieser Wohnung und ist bei XX angemeldet.

Schreiben Sie wie es Ihnen ergangen ist, m. E. ist das Problem leicht zu beseitigen.

19.04.2012 | 16:10
von ReclaBoxler-2911426 | Regelverstoß melden
Wohnt keiner in der Wohnung, dann wird auch kein Strom verbraucht.

Das stimmt nicht, die Abschläge laufen ja erst mal weiter bis es geklärt wird.

19.04.2012 | 17:08
von Moniké | Regelverstoß melden
ReclaBoxler-2911426

das ist so nicht richtig, bzw. nur teilweise.

jeder kunde kann bei seinem anbieter anrufen und den tatsächlichen zählerstand durchgeben (nach zwei bis drei monaten). dann wird der abschlag angepasst.

woher ich das weis? in meiner jetzigen Wohnung hat früher eine vierköpfige Familie gewohnt, dementsprechend war auch der Verbrauch zu hoch. Zwei Monate habe ich den hohen Abschlag bezahlt, dann habe ich meinen tatsächlichen Zählerstand durchgegeben und schwupps zahle ich davon nur noch ein drittel.

Außerdem besteht bei den Grundversorgern m. E. immer eine einmonatige Kündigungsfrist (so war es widerrum bei meinem - es war auch eon! )

19.04.2012 | 17:59
von ReclaBoxler-6572257 | Regelverstoß melden
Übergabeprotokoll zu EON, fertig!

19.04.2012 | 20:44
von Peter | Regelverstoß melden
Warum soll man Abschläge zahlen für eine Wohnung in der man gar nicht wohnt?

19.04.2012 | 21:53
von ReclaBoxler-2911426 | Regelverstoß melden
Ja genau, aber genau das versteht eon ja nicht das niemand mehr dort wohnt

26.04.2012 | 22:36
von Stephan Vahldieck | Regelverstoß melden
Danke für die Feedbacks von euch. Klärung läuft. Ich informiere euch mal wenn Ergebnis feststeht.

26.04.2012 | 22:36
von Stephan Vahldieck noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.04.2012 | 12:59
von ReclaBoxler-1223778 | Regelverstoß melden
Da vorher Vattenfall - Kunde, muss ja eine Anmeldung getätigt wurden sein bei eon.

08.05.2012 | 19:30
von Stephan Vahldieck gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Gelöst, aber nur weil die eon eingelenkt hat. Wbg tut, als wäre das normal.




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