788 Views | 22.04.2012 | 00:18 Uhr
geschrieben von Alexander Scherbakov

IBERIA LAE S.A. (Frankfurt)

Wegen Annullierung des IBERIA-Fluges ZRH-Madrid Termine verpasst

Bestell-/Kundennummer: 3U3MGN

Flug IB3475 ZRH - Madrid am 4.4.12 um 7:30 Uhr annulliert.

SCHLAGWORTE

Keine Informationen darüber, nur am Flughafen. Über vier Stunden in der Schlange gestanden, um Informationen zu erhalten und den Flug um zu buchen. Nur eine Person am Iberia-Schalter des Flughafens ZRH. Telefonzentrale der Iberia antwortet nicht.

Da keine Alternative, musste ich den nächsten BA Flug nach London LHR akzeptieren, der es mir aber es nicht erlaubt, rechtzeitig in Buenos Aires auf einen Aerolineas Argentinas Flug nach Ushuaia umzusteigen. Somit wurde nicht nur mein geplanter Madrid-Buenos Aires-Flug gestrichen, sondern ein separat gekauftes Ticket für den letzten Anschlussflug.

Da ich in Ushuaia für ein Klassikfestival mit Solokonzert erwartet wurde, wurden nach meiner Ankunft ursprünglich Proben sowie nationale Fernseh- und Radio-Interviews geplant. Dies musste alles im letzten Moment abgesagt werden, weil IBERIA den kurzen Flug von Zürich nach Madrid annulliert hatte.

Dies hatte katastrophale Auswirkungen auf über hundert Menschen, die auf mich in Buenos Aires und Ushuaia gewartet haben und das Programm entsprechend kurzfristig ändern mussten und nicht konnten.

Nur nebenbei, mein Flug mit Iberia zurück in die Schweiz wurde ebenfalls abgesagt (wenigstens habe ich darüber rechtzeitig erfahren) und ich musste selber einen Ersatz suchen. Dies war aber weniger wichtig, da ich auf dem Heimweg nicht unter dem selben Zeitdruck war und somit flexibel sein konnte.

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Meine Forderung an IBERIA LAE S.A.: Schadenersatz für TV/Radio-Interviewhonorare, Ticketpreis-Ersatz für alle Flüge nach Argentinien.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


29.04.2012 | 13:34
von Alexander Scherbakov noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.05.2012 | 13:02
von Alexander Scherbakov noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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