reifen.com (Hannover)
Ärger mit reifen.com (Kratzer in einer Felge)
Bestell-/Kundennummer: 6781157
Ich habe am 09.03.2012 Sommer-Kompletträder bei reifen.com bestellt. Nach einigen hin und her trafen sie dann auch am 12.04.2012 bei mir per DPD ein.
Wie das so ist mit dem DPD Menschen (sehr unter Zeitdruck), habe ich die Felgen schnell ausgepackt, überflogen und Autogramm abgegeben. Erst ca. eine Woche später, als ich den Termin hatte, sie auf mein Auto zu montieren, hat der Fachmann Kratzer auf einer Felge entdeckt und mir gleich gezeigt.
Die Kratzer befinden sich unter dem Klarlack, sogar die Späne von diesem Kratzer wurden unter dem Klarlack mit eingeschlossen. Meiner Meinung nach klarer Produktionsfehler!
Als die Kompletträder dann montiert waren (20.04.2012), fuhr ich nach Hause und habe gleich bei reifen.com angerufen und den Mangel geschildert. Der Mitarbeiter am Telefon war recht freundlich und meinte, dass ich eine E-Mail mit Bildern von dem Kratzer schicken soll, was ich gleich gemacht habe.
Einen Tag später kam eine E-Mail zurück, man würde mir 25€ Gutschrift gewähren. Wiederum habe ich geantwortet, dass ich keinen Nachlass will, sondern eine Felge in makellosen Zustand.
Heute bekam ich wieder einen Anruf und der Mitarbeiter meinte, ich könnte die Felgen nicht mehr umtauschen, da sie ja schon montiert sind. Das soll mal einer verstehen.
Normalerweise müssten die mir doch eine neue Felge schicken (ohne Kratzer), dann lass ich den mittlerweile gebrauchten Reifen von der alten verkratzten Felge auf die neue montieren und schick sie zurück an reifen.com.
Laut §439 muss der Verkäufer alle Kosten tragen, die hier entstanden sind, Versand, Montagekosten etc.
Hab nun heute ein Einschreiben mit Einspruch abgeschickt und bin gespannt, wie das weiter geht mit REIFEN.COM.
Ich halt euch auf dem Laufenden,
MfG
11.05.2012 | 12:58
Abteilung: Kundenservice
Hallo und guten Tag,
wir stehen hinsichtlich der abschließenden Abwicklung noch in Kontakt mit unserem Kunden, dem eine einvernehmliche Regelung angeboten wurde.
Selber schuld, der Verkäufer muß da bestimmt nichts zahlen!
Also gesetzlich ist das zumindest ganz klar geregelt, aber für so etwas hat man ja zum Glück ne
Rechtschutzversicherung!
Und man muss ja auch bedenken, dass es bestimmt nicht der einzige Kratzer in den Felgen bleiben wird.
Nutzungsersatz bei Gewährleistung ist Unsinn
ra-frese.de/2008/04/17/eugh-kein-nutzungsersatz-bei-ruckgabe-einer-mangelhaften-sache/