Durch MEDENT gelöste Beschwerde. | 1504 Views | 13.05.2012 | 12:00 Uhr
geschrieben von Volker Krause

MEDENT GmbH (Eisenhüttenstadt)

Ablehnung Hebammengebühren ohne nachvollziehbare Begründung

Bestell-/Kundennummer: Rechnung 62-R vom 16.2.2012

Meine Frau hat als Hebamme der AOK Hessen einen Geburtsvorbereitungskurs für eine Patientin in Rechnung gestellt. Die Medent als Rechnungsprüfstelle der AOK Hessen lehnt die Bezahlung des Geburtsvorbereitungskurses mit folgender Begründung ab:

SCHLAGWORTE

Nach Rücksprache mit der Kasse können Ihnen die Leistungen für die Position 0700 nicht vergütet werden.

Verlauf:

22.2.: Rechnung verschickt

15.3.: Ablehnung Medent mit oben stehendem Text

15.3.: Brief von uns mit Aufforderung zu bezahlen, da obiger Grund keinen Grund nach der HebGV ist

28.3.: Mahnung an Medent

31.3.: Als Antwort schickt die Medent eine Kopie des Schreibens vom 15.3. Auf den Brief oder die Mahnung wir nicht eingegangen

31.3.: Erneuter Brief von uns mit der Bitte, den Grund für die Rücksprache zu nennen und uns eine nachvollziehbare Begründung zu liefern.

5.4.: Als Antwort schickt die Medent eine Kopie des Schreibens vom 15.3. Auf den Brief oder die Mahnung wir nicht eingegangen

29.4. Erneute Mahnung, diesmal an AOK und Medent. Gleichzeitig einen Beschwerdebrief an die AOK geschickt über diese Art der willkürlichen Ablehnung von Leistungbezahlung ohne Angabe von nachvollziehbaren Gründen.

3.5.: Als Antwort schickt die Medent eine Kopie des Schreibens vom 15.3. Auf den Brief oder die Mahnung wird nicht eingegangen, keine Reaktion der AOK auf die Beschwerde.

Bis heute gibt es keine Reaktion der AOK auf unser(e) Schreiben. Medent hat sich scheinbar auch nie die Mühe gemacht, sich um den Fall wirklich zu kümmern, sondern uns vier Mal dasselbe Schreiben zugeschickt. Ich habe lange gezögert und der AOK/Medent über Monate die Möglichkeit gegeben, sich zu erklären. Da aber keinerlei Reaktion kam, habe ich mich nun entschlossen, diesen Weg hier zu nutzen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an MEDENT GmbH: Eine nachvollziehbare Begründung für die Ablehnung der Leistung oder Bezahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.05.2012 | 15:59
Firmen-Antwort von: MEDENT GmbH
Abteilung: Öffentlichkeitsarbeit / politische Grundsatzfragen

Sehr geehrter Recla-Box-Nutzer,

gerade habe ich den Hinweis erhalten, dass die entsprechende Fachabteilung der AOK Hessen Sie telefonisch kontaktiert hat, um den Grund für die Ablehnung in einem persönlichen Gespräch zu erläutern. Sie waren nicht erreichbar, haben jedoch eine Nachricht mit einer Rückrufnummer auf Ihrem Anrufbeantworter.

Ich hoffe, dass eventuelle Missverständnisse/Unklarheiten auf diese Weise beseitigt werden können.

Mit freundlichen Grüßen,

das Service-Team der AOK Hessen

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (9)


13.05.2012 | 13:32
von RS | Regelverstoß melden
Wie die Kostenübernahme aussieht, muss die Patientin mit ihrer Krankenkasse besprechen, nicht mit Medent. Normalerweise werden mindestens 14 x 60 Minuten bezahlt.

13.05.2012 | 13:42
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Als Unternehmer oder Freiberufler ist die Veröffentlichung hier wohl kaum die richtige Weg, seine (berechtigten? ) Forderungen durchzusetzen.
Wenn Medent nicht auf Ihre Schreiben eingeht, werden die wohl kaum auf einen Eintrag hier reagieren.

Wer ist der Rechnungsempfänger? Ich vermute, dass das die AOK ist?
Die abgerechnete Leistung ist sicherlich durch Gesetz oder Rahmenvereinbarung gedeckt?

Dann machen Sie das, was jeder Unternehmer in vergleichbarer Situation machen wird (sollte).

Schicken Sie der AOK einen gerichtlichen Mahnbescheid (Kann man sogar online beantragen) - oder beauftragen sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderung.
Vorausgesetzt, die Forderung ist gerechtfertigt - was ich nicht beurteilen kann.

13.05.2012 | 13:57
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Nachtrag:

Die andere Möglichkeit ist, der Patientin die (zweifellos? ) in Anspruch genommene Leistung in Rechnung zu stellen. Wer die Musik bestellt, muss sie auch zahlen.

Dann müsste die Patientin sich selbst mit der Krankenkasse auseinander setzen.
Nicht schön, aber oftmals ist es so, dass die Krankenkassen auf Einwendungen ihrer Kassenmitglieder eher reagieren als auf die Leistungserbringer.

15.05.2012 | 08:52
von Tanja Biedermann | Regelverstoß melden
Hallo Peter,
wenn ich das richtig verstanden habe, geht es hier darum, dass die Medent die Ablehnung nicht richtig begründet. Wenn diese Ablehnung nun berechtigt ist, bleibt man auf den Kosten der gerichtlichen Mahnung sitzen. Hier geht es doch eher um die Art, wie man mit Hebammen umgeht! Mit einer ordentlichen Begründung (z. B. Frau war zu diesem Zeitpunkt bei der KK nicht versichert oder Frau hat die Leistung schon bein einer anderen Hebamme in Anspruch genommen), könnte man reagieren und dem richtigen Empfänger den Kurs in Rechnung stellen. Wie würdest Du reagieren, wenn Du gar nicht weißt, ob die Medent/AOK der richtige Forderungempfänger ist, weil diese das dir nicht sagt? Man hungert hier doch die Hebammen aus, indem man kleine Beträge nicht bezahlt, weil man davon ausgeht, dass die Hebamme den gerichtlichen Weg aus Kostengründen scheut!
Wenn man sieht, wie mit Hebammen in den letzten Jahren umgegangen wurde, passt das doch gut ins Bild.

20.05.2012 | 11:34
von Volker Krause noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die AOK hinterließt auf dem AB einen Hinweis, dass wir zurückrufen sollen. Die zuständige Sachbearbeiterin ist aber erst am Dienstag wieder da.


25.05.2012 | 19:14
von Volker Krause noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wir haben nun mit der Mitarbeiterin der AOK telefoniert und dort die Auskunft bekommen, dass in deren Unterlagen der Kurs als bezahlt vermerkt ist. Warum man das uns nicht mitgeteilt hat und lieber massenhaft Porto verschwendet, um uns immer wieder die erwähnte Begründung zuzuschicken, ist mir ein Rätsel.
Wir haben diesen Sachverhalt nun geprüft und festgestellt, dass es sich um einen Partnerkurs handelte und dass bei der AOK die Rechnung für den Ehepartner der Frau eingereicht wurde und die AOK diesen falsch als Leistung für die Frau verbucht hat. Wir haben das nun der Medent und der AOK schriftlich mitgeteilt und warten nun auf eine Antwort und Bezahlung.


02.06.2012 | 15:07
von Volker Krause noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe keine weitere (schriftliche) Rückmeldung bekommen, werde aber in den nächsten Tagen prüfen, ob eine Zahlung eingegangen ist.


09.06.2012 | 09:50
von Volker Krause noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 8.6. bekamen wir jetzt einen Anruf, dass die AOK jetzt bezahlen will. Es klang aber eher danach, dass man das aus Kulanz tut. Man hätte ja schon an anderer Stelle bezahlt. Was das allerdings mit Kulanz zu tun hat, wenn die AOK falsch zahlt, lassen wir an dieser Stelle mal offen.
Warten wir mal ab, ob und wann die Zahlung eingeht.


28.06.2012 | 18:06
von Volker Krause gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 11.6. ist tatsächlich die Zahlung bei uns eingegangen.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!