Commerzbank Aktiengesellschaft (Bochum)
Rechnungsbetrag von falschem Konto abgebucht
Vorletzte Woche wurden von meinem Konto fälschlicherweise 2050,57 Euro abgebucht. Nicht aufgrund von Lastschrift, sondern aufgrund einer eingereichten Überweisung. Da ich diese Überweisung nicht in Auftrag gegeben habe, bat ich letzte Woche die Commerzbank, das doch bitte schnellstmöglich zu prüfen und mir zu erstatten. Ja, sofort werde man sich darum kümmern und selbstverständlich noch am gleichen Tag zurückrufen und mich informieren.
Von sich aus hat bisher niemand bei mir angerufen, mehrmals innerhalb der letzten Woche (denn so lange ist es mittlerweile her) habe ich bei meiner schwer zu erreichenden Beraterin in der Filiale und auch des Öfteren bei der Hotline angerufen. Immer sicherte man mir schnellstmögliche Rückrufe zu. Nichts passierte, wieder musste ich selbst anrufen und fragen, was denn nun los ist.
Gestern bekam ich - natürlich nur auf Eigeninitiative - die Info, dass der Überweisungsbeleg angefordert wurde und dass der noch nicht in der Filiale ist. Sechs TAGE nach Schadensmeldung ist dieser Beleg also noch immer unterwegs von einer zur anderen Filiale!
Es kann nicht angehen, dass solche Verwechslungen überhaupt passieren und es kann auch nicht angehen, dass die Kontonummer bei Überweisung von solchen Beträgen nicht mit dem Kontoinhaber abgeglichen und geprüft wird!
Als bodenlose Frechheit empfinde ich jedoch das Verhalten der Bank und insbesondere meiner zuständigen Beraterin. Am Mittwoch letzter Woche habe ich per Mail darüber informiert, dass da etwas nicht stimmen kann. Heute ist Dienstag und ich habe immer noch keine Information und natürlich auch mein Geld noch nicht wieder.
Mittlerweile habe ich selbst herausfinden können, wer der eigentliche "Schuldner" des bei mir abgebuchten Betrages ist, und das innerhalb von zwei Telefonaten. Die Commerzbank bekommt so etwas leider innerhalb von sechs Tagen nicht hin. Auf mein Geld warte ich leider immer noch und 2050 Euro kann man auch nicht mal eben so verschmerzen!
Mein nächstes Schreiben wird also ein nicht gerade freundliches Kündigungsschreiben sein.
Rückbuchung und gut. wenn Sie das wirklich nicht waren.
Wie haben Sie denn rausfinden können, wer der eigentliche Schuldner ist? Wer hat Ihnen denn da beim Verstoß gegen das Datenschutzgesetz geholfen? Bzw. "kennen" Sie den eigentlichen Schuldner, sodass Sie sich die Verwechslung (wenngleich sie nicht passieren darf) zumindest erklären können?
Bitte den Hinweis auf den Datenschutz nicht falsch verstehen, aber nichts anderes als ein entsprechender Verstoß ist es, wenn man am Telefon (!) das rauskriegen kann.