880 Views | 19.05.2012 | 09:20 Uhr
geschrieben von Marc Niedermeier

ab-in-den-urlaub.de (Leipzig)

Ab-in-den-Urlaub: 60 EUR-Gutschein nur für 10 EUR einlösbar

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Für die Buchung einer Pauschalreise hatte ich einen 50 EUR Geld-Zurück-Gutscheincode angegeben, den ich bei einer früheren Buchung erhalten hatte. Der Betrag würde mir nach Antritt der Reise gutgeschrieben, so die Auskunft der Hotline.

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Am Tag nach meiner Buchung erhielt ich per E-Mail eine Einladung, an einer Online-Meinungsumfrage teilzunehmen und dafür einen 60 EUR "Urlaubsgeld-Gutschein" zu kassieren. Irgendwelche Einschränkungen oder Bedingungen, zu denen dieser Gutschein einzulösen sei, waren weder in der E-Mail, noch auf der Umfrage-Webseite und auch nicht in den AGB auf der Webseite des Anbieters zu finden.

Diese kamen erst einen Tag später per E-Mail. Da wurde mir u. a. mitgeteilt, dass der 60 EUR-Gutschein nur auf eine neue Buchung von mind. 600 EUR Wert, zeitlich begrenzt und v. a. nicht in Kombination mit anderen Gutscheinen angerechnet werden würde.

Das bedeutet: Der Gutschein ist effektiv nur 10 EUR wert, da ich ja meinen 50 EUR Gutschein, den ich bei meiner Buchung schon bekommen habe, nicht in Kombination mit dem 60 EUR-Gutschein einlösen kann.

Nach einiger Konversation mit der Hotline wurde mir in holprigem Deutsch per E-Mail mitgeteilt, dass mir jetzt der 60 EUR-Gutschein auf meine aktuelle Buchung gutgeschrieben werde, dafür aber der 50 EUR-Gutschein nicht angerechnet würde.

Auf meine Anfrage, ob es technisch denn überhaupt möglich sei, die versprochenen 60 EUR tatsächlich zu erhalten, habe ich bis jetzt noch keine Antwort erhalten.

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Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de: Gutschrift sowohl des 50 EUR-, als auch des 60 EUR-Gutscheines auf mein Konto


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Kommentare und Trackbacks (6)


19.05.2012 | 16:48
von ReclaBoxler-1236198 | Regelverstoß melden
He Alter, sehr hilfreicher Kommentar, vielen Dank! ^^

20.05.2012 | 09:07
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Leider beherrschen manche Kommentatoren den erforderlichen Umgangston nicht. Das ist schade.

Allerdings hat er in dem Punkt selbst Recht. Bei diesem Unternehmen bucht man nicht - da wird nur abgezockt.

26.05.2012 | 06:36
von Marcel Noname | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Marcel Noname Also vom Umgangston hier mal abgesehen verstehe ich nicht wo das Problem liegt! Schließlich ist es teilweise (!) Marktüblich das Gutscheine nicht kombinierbar sind. Wenn dem so wäre hätten manche warscheinlich tausende von Euro gespart.
Gerade bei diesen Billigreisen wäre sowas ein Verlustgeschäft

Gehen wir mal von der Situation aus Sie hätten den 50 EUR Geld-Zurück Gutschein nicht, dann hätten Sie, wie warscheinlich schon selbst erkannt, einen vollwertigen 60 EUR Gutschein.


26.05.2012 | 10:21
von Marc Niedermeier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.06.2012 | 12:52
von Marc Niedermeier noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Statt der 110 EUR wurden nur 60 EUR erstattet.


09.06.2012 | 13:12
von ReclaBoxler-1236198 | Regelverstoß melden
Hallo Marcel, das Problem ist nicht, dass der Gutschein nicht kombinierbar IST, sondern dass er mir gezielt OHNE Angabe dieser Informationen angeboten worden war. Dass der 60EUR-Gutschein nur unter ganz bestimmten Bedingungen (nicht kombinierbar, zeitlich begrenzt, nur ab einem Mindesteinkaufswert, nur für die nächste Buchung etc.) einlösbar ist, wurde mir erst im Nachhinein mitgeteilt. Der Gutschein war mir aber eben ohne die Nennung dieser vielen Einschränkungen angeboten worden, auch aus den AGB gehen diese nicht hervor. Es wurde der Eindruck erweckt, ich würde 60 EUR "Urlaubsgeld" für die Beantwortung von drei Fragen bekommen - unabhängig von der Kombinierbarkeit anderer Gutscheine etc. Wenn mir die Einschränkungen zusammen mit dem Gutschein oder zumindest in den AGB vorab genannt worden wären, hätte ich mir überlegen können, ob ich unter diesen Voraussetzungen an der Umfrage hätte teilnehmen wollen oder nicht. Auch in Hinblick auf die Reaktionen hier bin ich mir sicher, dass dieses Geschäftsgebaren kein Zufall ist, sondern der Verbraucher hier gezielt getäuscht wird, da es die Bedingungen beider Gutscheine ausschließen, dass man jemals beide Gutscheine einlösen kann.

Inzwischen hat Unister GmbH 60 EUR zurückerstattet, auf die restlichen 50 EUR warte ich noch.



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