Carsten Ramm Verlag e.K. Marketing & Mediaservice (Neu Wulmstorf)
Zeitungsausträger werden hingehalten
Meine Tochter trägt seit November 2011 einmal die Woche die Wochenzeitung für Tostedt im Namen des Carsten Ramm Verlages aus Neu Wulmsdorf aus.
Vertraglich wurde sie darauf hingewiesen, dass die Bezahlung zwischen dem 11. und 25. des Folgemonats erfolgt, was für einen Teenager mit 14 Jahren meiner Meinung nach schon ein Unding ist, aber egal. Jeden Monat mussten wir nachfragen, wann denn nun endlich das Geld überwiesen wird. Keinen einzigen Monat wurde dies pünktlich erledigt.
Ich als Mutter stimmte dem ganzen zu, damit meine Tochter schon frühzeitig lernt, für gute Arbeit bekomme ich gutes Geld. Mein Gehalt kommt immer pünktlich, das sieht sie. Nur ihrem Geld (es handelt sich hier um 20 - 30 EUR) muss sie ständig hinterher laufen.
Nun ist heute der 25., also erwartet sie ihr Geld, weil sie mit ihren Freundinnen über Pfingsten etwas geplant hat. Aber wie so oft - das Geld ist nicht auf dem Konto.
Dieses vertragswidrige Verhalten des Verlages Carsten Ramm empfinde ich als eine Unverschämtheit und bitte alle Teenies und deren Eltern, seid sehr sehr vorsichtig beim Aussuchen eurer Zeitungsausträgerfirma.
Meine Beschwerde richtet sich lediglich an den Carsten Ramm Verlag in Neu Wulmsdorf. Das möchte ich hier klarstellen. Es gibt Gott sei Dank noch andere Verlage, die ihren Austrägern immer fair und korrekt gegenüber sind und pünktlich bezahlen. Diesen Verlagen gilt ein besonderes Lob. Denn Teenager sollen doch lernen, Arbeit kann sich nicht nur lohnen, sondern auch Spaß machen.
Beim Carsten Ramm Verlag ist das leider nicht so (wie wir zwischenzeitlich von anderen Vorgängern meiner Tochter erfahren haben).
Nicht zu empfehlen - selbst auf Rückrufe warten wir vergebens und E-Mails werden nur sporadisch beantwortet.
Zeigen Sie jetzt Ihren Teenie, daß man bei anderen auf Pump lebt?
Wie kann der Verdienst und die geplanten Ausgaben, so hoch sein, daß man bei anderen Leuten Geld pumpen muß? Können Sie nicht die Differenzen ausgleichen, bis die entspr. Firma zahlt?
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt des Lohnverzugs Verzugszinsen vom Arbeitgeber verlangen.
Sind im Arbeitsvertrag keine anderen Vereinbarungen festgehalten, haben die Verzugszinsen eine Höhe von fünf Prozent des Basiszinssatzes!
Der Arbeitnehmer möchte den „guten“ Arbeitgeber, der Kunde das „faire“ Produkt, die Gesellschaft den „großzügigen“ und „umweltfreundlichen“ Unternehmer.
Der Carsten Ramm Verlag sollte sich schämen, einem Schüler / einer Schülerin den zustehenden Lohn sogar erst NACH einem unüblichen Karenzzeitraum von 14 Tagen! zu zahlen.
Hallo, Carsten Ramm Verlag: Haben Sie schon einmal etwas von sozialer Verantwortung des Arbeitgebers gehört?
Auf jeden Fall haben wir gekündigt und sind heil froh!
CARSTEN RAMM VERLAG - NIE WIEDER!
Es ist eine Frechheit.