Durch Carsten Ramm Verlag Marketing & Mediaservice gelöste Beschwerde. | 1192 Views | 25.05.2012 | 16:31 Uhr
geschrieben von Gabriele R.

Carsten Ramm Verlag e.K. Marketing & Mediaservice (Neu Wulmstorf)

Zeitungsausträger werden hingehalten

Meine Tochter trägt seit November 2011 einmal die Woche die Wochenzeitung für Tostedt im Namen des Carsten Ramm Verlages aus Neu Wulmsdorf aus.

SCHLAGWORTE

Vertraglich wurde sie darauf hingewiesen, dass die Bezahlung zwischen dem 11. und 25. des Folgemonats erfolgt, was für einen Teenager mit 14 Jahren meiner Meinung nach schon ein Unding ist, aber egal. Jeden Monat mussten wir nachfragen, wann denn nun endlich das Geld überwiesen wird. Keinen einzigen Monat wurde dies pünktlich erledigt.

Ich als Mutter stimmte dem ganzen zu, damit meine Tochter schon frühzeitig lernt, für gute Arbeit bekomme ich gutes Geld. Mein Gehalt kommt immer pünktlich, das sieht sie. Nur ihrem Geld (es handelt sich hier um 20 - 30 EUR) muss sie ständig hinterher laufen.

Nun ist heute der 25., also erwartet sie ihr Geld, weil sie mit ihren Freundinnen über Pfingsten etwas geplant hat. Aber wie so oft - das Geld ist nicht auf dem Konto.

Dieses vertragswidrige Verhalten des Verlages Carsten Ramm empfinde ich als eine Unverschämtheit und bitte alle Teenies und deren Eltern, seid sehr sehr vorsichtig beim Aussuchen eurer Zeitungsausträgerfirma.

Meine Beschwerde richtet sich lediglich an den Carsten Ramm Verlag in Neu Wulmsdorf. Das möchte ich hier klarstellen. Es gibt Gott sei Dank noch andere Verlage, die ihren Austrägern immer fair und korrekt gegenüber sind und pünktlich bezahlen. Diesen Verlagen gilt ein besonderes Lob. Denn Teenager sollen doch lernen, Arbeit kann sich nicht nur lohnen, sondern auch Spaß machen.

Beim Carsten Ramm Verlag ist das leider nicht so (wie wir zwischenzeitlich von anderen Vorgängern meiner Tochter erfahren haben).

Nicht zu empfehlen - selbst auf Rückrufe warten wir vergebens und E-Mails werden nur sporadisch beantwortet.

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Meine Forderung an Carsten Ramm Verlag e.K. Marketing & Mediaservice: Sofortige Bezahlung und Schadenswiedergutmachung für Leihgebühr bei anderen Eltern


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Kommentare und Trackbacks (6)


25.05.2012 | 17:10
von ReclaBoxler-7859143 | Regelverstoß melden
Ich kann Ihren Ausführungen beipflichten, daß man für geleistete Arbeit, auch den entsprechenden Lohn erhalten sollte. Und dies auch pünktlich, denn die Jugentlichen müssen auch lernen, das alles rechtzeitig bezahlt werden muß, sonst gibt es Mahnungen und zuzügliche Gebühren, aber was bedeutet in Ihrer Forderung die Aussage, Schadenswidergutmachung für Leihgebühr bei anderen Eltern?
Zeigen Sie jetzt Ihren Teenie, daß man bei anderen auf Pump lebt?
Wie kann der Verdienst und die geplanten Ausgaben, so hoch sein, daß man bei anderen Leuten Geld pumpen muß? Können Sie nicht die Differenzen ausgleichen, bis die entspr. Firma zahlt?

25.05.2012 | 17:23
von Gabriele R. | Regelverstoß melden
Das war leider aus Zeitgründen nicht möglich, da die Kinder bereits unterwegs waren und meine Tochter unterwegs immer wieder aufs Konto geschaut hat weil sie ja davon ausging, das sie heute ihr Geld bekommt. Somit konnte ich ihr leider nicht das Geld geben. Ich zeige meinen Kindern nicht auf Pump zu leben, aber wenn die mitfahrenden Eltern es so wünschen bleibt mir keine Wahl. Finde ich auch nicht so witzig, aber ich mußte zustimmen.

25.05.2012 | 20:47
von ReclaBoxler-9760143 | Regelverstoß melden
Arbeitgeber in den so genannten Verzug.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt des Lohnverzugs Verzugszinsen vom Arbeitgeber verlangen.

Sind im Arbeitsvertrag keine anderen Vereinbarungen festgehalten, haben die Verzugszinsen eine Höhe von fünf Prozent des Basiszinssatzes!

Der Arbeitnehmer möchte den „guten“ Arbeitgeber, der Kunde das „faire“ Produkt, die Gesellschaft den „großzügigen“ und „umweltfreundlichen“ Unternehmer.

Der Carsten Ramm Verlag sollte sich schämen, einem Schüler / einer Schülerin den zustehenden Lohn sogar erst NACH einem unüblichen Karenzzeitraum von 14 Tagen! zu zahlen.

Hallo, Carsten Ramm Verlag: Haben Sie schon einmal etwas von sozialer Verantwortung des Arbeitgebers gehört?

26.05.2012 | 10:21
von Gabriele R. | Regelverstoß melden
Davon hat der Verlag noch nichts gehört, warum auch. Es handelt sich ja NUR um Minderjährige - mit denen kann man es ja machen. Auf jeden Fall ist es sehr schwierig, meiner Tochter nach so einer Erfahrung trotzdem zu vermitteln, das jeder der sich was leisten will auch arbeiten muß. Obwohl ich gut verstehen kann, das sie sich jetzt fragt: ". auch wenn man nicht bezahlt wird? ". Vielen Dank Carsten Ramm - das zum Thema, die Erwachsenen sollten dem Nachwuchs ein Vorbild sein.

Auf jeden Fall haben wir gekündigt und sind heil froh!

CARSTEN RAMM VERLAG - NIE WIEDER!

14.06.2012 | 05:20
von Gabriele R. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Gehalt wurde kommentarlos am Ende des Monats bezahlt.


06.07.2012 | 11:46
von Gabriele R. | Regelverstoß melden
Nach fristgerechter Kündigung und Fristsetzung hat der Carsten Ramm Verlag es nun überhaupt nicht mehr nötig, die ausstehenden 32,00 EUR Austrägergeld letztmalig zu bezahlen. Die Frist läuft heute aus und es ist kein Geld auf dem Konto meiner Tochter.
Es ist eine Frechheit.



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