Durch British Airways Plc. endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 938 Views | 29.05.2012 | 07:01 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7230471

British Airways Plc.

Unterlassene Hilfeleistung bei der Umbuchung eines Fluges

Bestell-/Kundennummer: Flug BA920 (London Heathrow) am 12.8.2006, Buchung YCP9EN/1A

Am 12. August 2006 schließt British Airways am Londoner Flughafen Heathrow einfach die Schalter und erwähnt, dass Passagiere auf keines ihrer Flügen vor 17:50 Uhr einchecken kann.

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Falls wir als Passagiere solche Flüge gebucht haben, sollten wir ausschließlich versuchen, auf den Telefonnummern 0800 727 800 oder 0870 8509850 anzurufen, wo man uns (so lautet der Handzettel) eine Umbuchung vornehmen kann. Für die Unannehmlichkeiten entschuldigt sich die Airline.

Anrufe auf diese beiden Leitungen sind zwecklos. Sie melden sich stundenlang, bis spät in die Nacht hinein, als belegt oder werden nicht beantwortet. Daraufhin wird man als Passagier genötigt, selbst am offenen Schalter der Lufthansa (oder anderen Airlines) mit eigenen Finanzmitteln ein neues Ticket für einen Flug am nachfolgenden Tag (12. August 2006) zu kaufen.

Die in Heathrow ausgehängte „Flugpassagierrechte“ vermitteln die Illusion, dass eine Airline verpflichtet sei, die Passagiere bei Flugstornierungen und Ausfall der Transportleistung zu helfen und (spätestens) innerhalb von sieben Tagen mit der Rückzahlung der Ticketkosten für nicht geleistete Transporte zu reagieren. Man solle sich umgehend an die Airline wenden. Obwohl genügend untätiges (rauchendes) BA-Personal in den geschlossenen Büros am Flughafen herumsteht, weigert sich jeder, der angesprochen wird, den gestrandeten Passagiere zu helfen. Selbstverständlich gibt es von British Airways auch keine Getränke oder Lebensmittel.

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Obwohl wir sofort unsere Unterlagen mit der Bitte um Rückerstattung der Extrakosten für den Rückflug eingereicht haben, antwortet British Airways monatelang überhaupt nicht und reagiert letztendlich auf unseren mehrfach wiederholten Briefen, Faxen und E-Mails mit Anwaltsschreiben, die jegliche Haftung aufgrund der höheren Gewalt ablehnen. Die Haftungsfreiheit aufgrund höheren Gewalt ist jedoch weder in den Handzetteln noch in den Flugpassagierrechten erwähnt worden.

In Deutschland gibt es von British Airways nur eine Fax-Nummer 01805-000067 in Bremen, woraufhin jedoch niemals geantwortet wird.

Von British Airways habe ich seit 2008 nichts mehr gehört, obwohl meine Anfragen nach den Gründen der nicht geleisteten Unterstützung und Rückzahlung von 1400 Euro für die beiden Rückflugtickets bisher nicht beantwortet sind. Am 11.8.2008 erhalte ich von einer BA-Anwältin per Unterlassungserklärung die Aufforderung British Airways, nicht mehr mit meinen Anfragen zu belästigen. Seitdem habe ich von der British Airways nichts mehr gehört.

Deshalb fordere ich von British Airways aufgrund der Flugpassagierrechte eine Rückerstattung der Mehrkosten von 1.400 Euro für die Rückflugtickets für Flug BA920 (London Heathrow-Stuttgart) mit der Buchungsnummer YCP9EN/1A und die Benennung der Gründen, warum diese Airline gestrandete Passagiere ohne Spezifikation der höheren Gewalt einfach im Stich gelassen hat.

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Meine Forderung an British Airways Plc.: Rückerstattung der Mehrkosten von 1.400 Euro für die Rückflugtickets


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Kommentare und Trackbacks (7)


29.05.2012 | 08:40
von ReclaBoxler-6021111 | Regelverstoß melden
Sorry wenn ich nachfrage, aber warum haben Sie bisher keinen Anwalt eingeschaltet? Irgendwann verjähren Ihre Anprüche nämlich.

29.05.2012 | 08:56
von ReclaBoxler-8873571 | Regelverstoß melden
Das habe ich mich allerdings auch gefragt. Unverständlich, wie jemand fast sechs Jahre warten kann, um seine (wenn die Geschichte wahr ist) Ansprüche durchzusetzen.

29.05.2012 | 09:12
von ReclaBoxler-2127019 | Regelverstoß melden
Die Sache ist verjährt. Weiterschlafen und weiter gehts. Beim nächsten mal vielleicht mit Air France oder KLM, aber ob die besser sind?

Lächerliche beschwerde.

29.05.2012 | 21:33
von ReclaBoxler-7230471 | Regelverstoß melden
Erstens gab es damals keine ReclaBox. Zweitens werden ständig neue Regeln und Rechte festgelegt. Drittens sagt niemand wann etwas verjährt ist. Viertens habe ich bis 2008 gebraucht bis eine BA-Rechtsanwältin sich überhaupt ernsthaft erstmalig mit dem Fall beschäftigt hat. Das Geld hatte ich ohnehin nach drei Monaten abgeschrieben. Fünftens interessiert sich hier kein einziger Anwalt für einen Fall mit einem Airline und einer Schadenssumme von 1400 Euro. Ich habe es versucht und es interessierte sich keiner dafür auch nur einen Brief zu schreiben. Sechstens interessiert sich BA überhaupt nicht um Schlichtungsstellen. Die erhalten nicht einmal eine Stellungsnamhme. Siebtens interessiert sich auch die EU-Bürokratie auch nicht dafür dass irgendwelche EU-Beamte nichtssagende und ungültige Passagierrechte formulieren.
Damit gibt es sieben Gründe diesen Fall auch noch nach zwanzig Jahre in den Foren unterzubringen. Das nächste Heathrow Hassle mit den gleichen Pannen steht somit bereits vor der Tür.

05.06.2012 | 11:39
von ReclaBoxler-7230471 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Aktivität bei der Airline.


18.06.2012 | 20:41
von ReclaBoxler-7230471 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gibt noch keine Reaktion der Airline BA. Jegliche Antwort innerhalb drei Monaten würde ich aber schon als "Wunder" einstufen.


02.07.2012 | 23:15
von ReclaBoxler-7230471 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist nicht anzunehmen dass British Airways innerhalb der nächsten drei Jahren reagieren wird. Deshalb ist der Fall endgültig nicht gelöst.


05.07.2012 | 19:24
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