Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)
Zigaretten und Alkoholverkauf an Jugendliche
Sehr geehrte Firma Rossmann,
zum wiederholten Male ist mir aufgefallen, dass in Ihrer Filiale 200 - Zigaretten und Wein an einen 12-jährigen Jungen verkauft wurden. Ich kenne dieses Kind und weiß, dass es aus einer Problemfamilie kommt. Gerade deswegen sollten Tabak und Alkohol nicht Jugendlichen verkauft werden.
Ich fragte die Verkäuferin, warum sie nicht nach dem Alter des Kindes fragte, als Antwort bekam ich zu hören, dass sie das Kind kennt und die Sachen für seine Eltern kauft. Tatsächlich aber habe ich das Kind schon selbst rauchen gesehen.
Ich bitte Sie doch darum, Ihre Verkäuferin diesbezüglich neu zu schulen, da ich sonst gezwungen bin, das Ordnungsamt einzuschalten.
04.06.2012 | 16:00
Abteilung: Neue Medien
Sehr geehrte Kundin bzw. sehr geehrte Kunde,
für Ihren Hinweis bedanken wir uns sehr.
Selbstverständlich nehmen wir die gesetzliche Vorgabe, Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren den Verkauf von Weingetränken unseres Sortimentes oder unter 18-jährigen den Erwerb der bei uns erhältlichen Zigaretten zu verwehren, sehr ernst. Ob Kinder anderer Kunden unseren Mitarbeitern bekannt sind oder nicht, ist dabei völlig irrelevant. Jeder Kassenmitarbeiter verpflichtet sich mit seiner Unterschrift dazu, die vorgegebenen Regeln und Richtlinien einzuhalten. Daher sind wir über die Beschreibung Ihrer Beobachtung sehr überrascht.
Diesen Sachverhalt möchten wir selbstverständlich auch im eigenen Interesse sorgfältig aufklären und haben den Verantwortlichen für diese Verkaufsstelle über Ihre Beobachtung informiert.
Mit nochmaligem Dank für Ihren Hinweis verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Ihr Rossmann-Kundenservice
Die Mitarbeitern hat falsch gehandelt und gehört in meinen Augen gekündigt. Frechheit sowas.
Beschwerde ist gelöst
Wenn Sie die Beschwerde richtig gelesen hätten, wäre Ihnen aufgefallen das der BS versucht hat die Verkäuferin darin zu hindern, diese aber mit den Worten " die kenne ich " es trotzdem verkauft hat.