1739 Views | 18.06.2012 | 14:52 Uhr
geschrieben von K. V.

Pneumobil GmbH (Darmstadt)

7.000 € Schaden durch Schlamperei der Werkstatt

Bestell-/Kundennummer: 4355871

Vor mehr als einem Jahr ließ ich mein Fahrzeug bei Pneumobil Darmstadt reparieren. Es wurde u. a. der Getriebe-Simmering an der Schaltwelle erneuert. Nach zwölf Monaten kamen die ersten verdächtigen Getriebegeräusche. Erst ganz leise, dann immer lauter.

SCHLAGWORTE

Der Getriebeexperte eines Tuning-Unternehmens stellte vor ca. zwei Wochen die Diagnose auf, das Getriebe ist defekt. Die Ursache: Die Schaltwelle wurde durch das benutzte Werkzeug angekratzt. Die Rillen sind so tief, dass man sie mit dem Finger spürt. Diese Unebenheiten beschädigten den neuen Simmering, unbemerkt lief tropfenweise das Getriebeöl aus. Das Getriebe lief „trocken“ und muss ausgetauscht werden.

Die lange Zeitspanne zwischen der „Reparatur“ und der Entdeckung des Fehlers ist durch lange Autobahnfahrten bedingt. Dabei wird nicht geschaltet, am Simmering gibt es keine Reibung.

Ein Vertragsanwalt des ADAC bestätigte, dass die Werkstatt zwei Jahre zur Gewährleistung verpflichtet sei.

Ich habe den Fehler sofort nach der Diagnose schriftlich gemeldet, es kam aber überhaupt keine Antwort, keine Reaktion, nichts. Daraufhin habe ich die Zentrale der Fa. Pneumobil in Breuberg (Odw.) benachrichtigt – mit dem gleichen Ergebnis. Für das Fahrzeug gibt es kein Austauschgetriebe, ein neues würde inklusive Einbau etwa 7.000 € kosten.

Es war nicht der einzige Fehler, den sich Pneumobil an meinem Fahrzeug geleistet hat. Er war lediglich versteckt und wirkte sich erst nach langer Zeit aus. Die anderen: Falsche Federn an den Vorderrädern bestellt, dadurch wurde unser Jahresurlaub (geplant waren zwei Wochen) wegen dreitägiger Wartezeit verkürzt. Einen weiteren von Pneumobil verursachten Fehler konnte die Firma über eine Stunde lang gar nicht finden, dann war Dienstschluss. Ein ADAC-Ingenieur („Gelber Engel“) brauchte am nächsten Tag zur Feststellung und Reparatur ganze 15 Minuten.

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Kommentare und Trackbacks (2)


21.06.2012 | 14:28
von ReclaBoxler-3214917 | Regelverstoß melden
Kurze Zwischennachricht über Pneumobil.

Am 18.6. erhielt ich eine E-Mail mit der Bitte, das Fahrzeug vorzufahren. Das geschah am nächsten Tag. Der Filialleiter suchte erst recht lange etwas im PC, fragte dann nach dem polizeilichen Kennzeichen und leuchtete anschließend kurz in den Motorraum. Eine andere Begutachtung des Schadens fand nicht statt.

Weitere Aspekte, nämlich

• Die von einem anderen, hochkompetenten Unternehmen eindeutig festgestellte Diagnose (Getriebeschaden),
• mein Vorschlag, eine Probefahrt zu machen,
• mein Hinweis auf ein mögliches Beweissicherungsgutachten
• sowie auf die Haftpflichtversicherung

hat der Filialleiter jeweils mit den Worten quittiert „Das interessiert mich nicht. " Am Ende sagte er, "Ich gebe es weiter. “

Was dieses „Weitergeben“ zu bedeuten hat, sagte er nicht. Die Filiale war diejenige, die für den Fehler verantwortlich ist.

Einige zum Teil recht kuriose Details der Begegnung möchte ich z. Zt. nicht erwähnen, denn abgeschlossen ist der Fall keineswegs. Ich warte auf weitere Veralnassung.

05.09.2012 | 20:24
von K. V. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Unternehmen ignoriert sämtliche Kommunikationsversuche. Die Strategie scheint zu sein, den geprellten Kunden klagen zu lassen, um sich vor der gesetzlich fest geschriebenen Nachbesserungspflicht durch juristische Tricks zu verdrücken.

Ich habe als Lösung vorgeschlagen, statt eines neuen VERGLEICHSWEISE ein gebrauchtes Getriebe in Erwägung zu ziehen, dies wegen der Laufleistung des Fahrzeugs. Noch nicht einmal dieser Vorschlag wurde beantwortet.

Ich vermute, dass Pneumobil, eine Tochter des Pirelli-Konzerns, alles auf eine Karte setzt: Die deutschen Gerichte streben Vergleiche an, weil sie überlastet sind. Beim Vergleich zieht der Geschädigte immer den Kürzeren. Insbesondere sind Privatleute betroffen. Ein Prozess verursacht einem Unternehmen Kosten, die als Betriebsausgaben schmerzlos verbucht werden, zugleich fällt keine Arbeit im Rahmen der Gewährleistung an. Der Privatmann geht dabei zu Grunde, weil er nichts "absetzen" kann.

Mal sehen, was die GF von Pirelli und die Presse zu diesem Fall meinen.




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