997 Views | 18.06.2012 | 17:37 Uhr
geschrieben von Anna Medvedeva

Commerzbank Aktiengesellschaft (Frankfurt am Main)

255 Euro vom Konto abgebucht

Bestell-/Kundennummer: 0783456100

Ich habe die Kontoauszüge in der Commerzbank-Filiale in Marburg angefordert, obwohl ich nur den Kontostand von den ersten drei Monaten im Jahr 2011 für die Familienkasse bezüglich des Kindergelds wissen wollte.

Dann habe ich mich anschließend erkundigt, wie hoch der Betrag an Gebühren sei und ob ich ihn jetzt bezahlen soll oder er abgebucht wird. Von dem Angestellten wurde nur der Betrag 15,- erwähnt und keine Rechnung vorgelegt. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass sich die Gebühren auf insgesamt 15,- belaufen. Die Kontoauszüge habe ich inzwischen zurückgegeben. Ich fordere das Geld zurück. Ich bin Studentin und lebe vom Bafög und bin nicht bereit, 255 € an die Bank zu verschenken. Nun kann ich die laufenden Rechnungen nicht begleichen, weil das Geld fehlt.

Das ist die Adresse und Telefonnummer der Filiale in Marburg: Pilgrimstein 36, 35037 Marburg 06421/92710

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Meine Forderung an Commerzbank Aktiengesellschaft: Den kompletten Betrag zurückzubuchen


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Kommentare und Trackbacks (8)


19.06.2012 | 07:25
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Also 15 € für rückwirkend zu erstellende Kontoauszüge finde ich zwar durchaus schon etwas viel, aber ggf. noch vertretbar.

Wofür genau sollen Sie denn 255 € an die Bank bezahlen? Nur für die Kontoauszüge wäre das reiner Wucher.

Was steht denn auf Ihrem Kontoauszug neben der Belastungssumme 255 € als "Verwendungszweck"?

Können Sie hier mehr Infos geben?

19.06.2012 | 10:25
von Mitleser
Dieser Kommentar wurde entfernt.

19.06.2012 | 16:53
von ReclaBoxler-1223778 | Regelverstoß melden
Deshalb sollte man Kontoauszüge auch aufheben und abheften, dann braucht man von der Bank keine keine neuen anfordern.

19.06.2012 | 18:04
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
Die verlangen tatsächlich 15 Euro - pro SEITE!

Allerdings sind Verbraucherzentrale
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ134012060901980/link955741A
und Gericht
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.04.2012 – 2-19 O 409/11
andere Meinung.

Wenden Sie sich an die VZ oder einen RA.

 spider monkey Mitleser -> Was würden denn Sie empfehlen?
Oder produzieren Sie hier nur Hausfrauengetratsche, das Thema ist nämlich nicht so einfach.

26.06.2012 | 14:22
von Anna Medvedeva noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.07.2012 | 18:56
von Anna Medvedeva noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.08.2012 | 15:21
von Anna Medvedeva noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.12.2012 | 13:57
von Selbst im Kundenservice tätig | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-1223778: Was ist denn das für eine Aussage? Sind Sie der/die Perfektionist (in) dem/der NIE etwas verloren geht? Hier geht es doch wohl um die Kostenfrage und nicht darum wie man verhindert seine Kontoauszüge zu verlieren bzw. versehentlich vernichtet. Ihre Aussage ist belehrender Natur und absolut nicht hilfreich. Oh mann, Menschen gibts! :-(



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