Von fotopost24 Fotoservice beantwortete Beschwerde. | 1110 Views | 21.06.2012 | 11:39 Uhr
geschrieben von Michael Kern

fotopost24 Fotoservice (Werder a.d. Havel)

Lieferung ohne Bestellung und dann noch Inkasso

Bestell-/Kundennummer: 487637

Wir haben bei Fotopost24 ein paar Bilder im Format 10x15 bestellt.

SCHLAGWORTE

Nach Erhalt einer Bestellbestätigung wurden die Bilder dann nach ca. zwei Tagen auch geliefert. Soweit so gut.

Nach einer Woche kamen die gleichen Bilder nochmal, allerdings dann im Format 9x13. Da wir diese Fotos nicht bestellt hatten und es auch keine Bestellbestätigung für diese Fotos gab, haben wir dann direkt bei Fotopost24 reklamiert. Dies jedoch ohne Erfolg.

Interessanterweise sind die "beiden" Bestellungen auch mit unterschiedlichen Zahlwegen (1x Lastschrift/1x Rechnung) versehen.

Es folgten Mahnungen, bei denen wir jedes mal Kontakt mit Fotopost24 aufnahmen. Immer ohne Erfolg. Jetzt kam ein Schreiben eines Inkassounternehmens mit einer, wie üblich, exorbitant hohen Forderung und Drohung eines Schufa-Eintrags.

Sicher hätte man die Forderung von Beginn an begleichen können, jedoch bin ich der Auffassung, dass man Forderungen nur dann begleicht, wenn sie auch eine Grundlage haben und berechtigt sind.

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Meine Forderung an fotopost24 Fotoservice: Rücknahme der Forderung inklusive Inkasso


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.06.2012 | 11:17
Firmen-Antwort von: fotopost24 Fotoservice
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrtes ReclaBox Team,

der Kunde bestellte einen Auftrag aus unserer iPhone App und einen 2. Auftrag aus unserem Webshop.

Aus der App wird ausschließlich per Rechnung geliefert, dies war Auftrag 1.

Dann wurde im Shop per Lastschrift bestellt, nur dort können auch Bankdaten hinterlegt werden. Woher sollten wir also Bankdaten des Kunden speichern, wenn er diese nicht selbst eingibt?
Es erfolgte also eine 2. Bestellung des Kunden. Die IP Adresse und Login Daten, sowie Zeiten sind hier gespeichert.

Jeder Kunde wird auch vor Inkasso Eireichung 3x angemahnt, auch diese Daten sind gespeichert.

Eine Rücknahme dieses Auftrages kann/konnte nicht erfolgen, siehe auch in unseren AGBs:
"fotopost Fotoservice liefert ausschließlich Waren, die nach Ihren Vorgaben (Kundenspezifikationen) angefertigt werden und eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Deshalb besteht leider kein gesetzliches Widerrufsrecht. "

Mit freundlichen Grüßen
fotopost24 Fotoservice

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Kommentare und Trackbacks (10)


21.06.2012 | 11:55
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Warum bestellen Sie die Fotos überhaupt im Internet?

Für Fotobücher mag das ja noch halbwegs sinnvoll sein, aber jeder drittklassige Supermarkt hat doch mittlerweile Fotoautomaten da stehen, wo man direkt vom USB-Stick oder dem Speichermedium Fotos in ziemlich guter Qualität drucken und sofort mitnehmen kann. Kostet häufig auch nicht viel mehr als im Internet.

21.06.2012 | 13:13
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Linkkopie

Mauszeiger ins Adressfeld des Browsers, linke Maustaste drücken, von einer zur anderen Seite markieren, STRG+C, dann dorthin wo der Link hinsoll im Dokument, STRG+V - fertig.

24.06.2012 | 17:27
von Michael Kern | Regelverstoß melden
Ich habe nicht per APP bestellt, weil das Programm nicht funktionierte und gleich beim Bilder hochladen abstürzte.
Die Adresse wurde durch die App anscheinend übermittelt.
Ich habe dann über die Internetadresse nochmals alles geladen.
Erst kamen die Bilder über die Internetadresse, so wie ich bestellt hatte.
Es wurden 1 Eur mehr vom Konto abgebucht als in der (einzigen) Rechnung. - Wg. 1 Eur wollte ich mich nicht aufregen, es kam auch keine Antwort auf meine Mail diesbzgl. -
1 Woche später kamen die anderen Bilder, die ich nie bestellt hatte.
Ich reklamierte dies, bekam aber keine Antwort, nur die 1. Mahnung,
der ich auch widersprach.
Wieder keine Antwort, nur die 2. Mahnung. Ich widersprach auch dieser mit Bitte um Klärung.
Wieder keine Antwort nur die 3. Mahnung. Tel. war niemand zu erreichen auch per Mail keine Antwort.
Dann kam die Inkasso Eintreibung mit 65 Eur Gebühren.
NENNT MAN DAS KUNDENFREUNDLICHKEIT?
ES gibt zum Glück besser Anbieter.

26.06.2012 | 17:55
von Michael Kern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.06.2012 | 20:48
von Michael Kern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.07.2012 | 22:39
von Michael Kern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.07.2012 | 12:09
von Michael Kern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.08.2012 | 12:45
von Michael Kern noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.02.2013 | 20:57
von Tim Kürschner | Regelverstoß melden
Wir hatten auch Ärger mit fotopost24. Meine Freundin hatte Bilder über die Hand-App bestellt. Wir hatten nie eine Rechnung erhalten. (Die nach Aussage von fotopost24 per E-Mail verschickt worden sein soll). Es kam gleich ein Schreiben vom Inkasso. - So ein Ärger!
www.der-meinungsmacher.de/2013/produkttests/erfahrungsbericht-fotopost24-45-bilder-fur-9037-eur

08.03.2013 | 15:59
von Robina Müller | Regelverstoß melden
Ich habe mich auch sehr über fotopost24 geärgert. Statt mir nach dem Verschnitt eines Posters und meiner Rücksendung einfach ein neues zu schicken, kam eine Mahnung über den ausstehenden Restbetrag. Trotz meines Ausdrucks der korrekten Vorschau und des Hinweises auf die extra bestellte "manuellen Bearbeitung" lehnten Sie meine Reklamation ab und ich zahlte zähneknirschend den Fehldruck + meine Portokosten als Lehrgeld.



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