Von united-domains beantwortete Beschwerde. | 1031 Views | 22.06.2012 | 12:08 Uhr
geschrieben von Linus JM

united-domains AG (Starnberg)

United Domains - Abzocke?

United Domains verlängert gegen den Willen des Verbrauchers Produkte.

Obwohl E-Mails verschickt werden, dass Services gekündigt sind, werden Dinge kostenpflichtig verlängert. Kundenservice ist unfreundlich und aus meiner Sicht vermutlich Teil der Abzocke. Kosten werden zum Inkasso gegeben.

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Meine Forderung an united-domains AG: Rückzahlung aller Kosten = 119 EUR


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.06.2012 | 17:48
Firmen-Antwort von: united-domains AG
Abteilung: Presse- und Social-Media

Zu diesem konkreten Fall können wir uns nicht äußern, auch wenn uns der Kunde natürlich bekannt ist.

Wir sind für alle unsere Kunden per Telefon, E-Mail und Fax erreichbar. In der Regel können sämtliche Fragen, Probleme und Missverständnisse auf diesem Wege schnell geklärt werden. Dazu muss der Kunde aber auch einen dieser Kommunikationswege nutzen.

Grundsätzlich ist es so, dass Domains bei der united-domains AG schriftlich und unterschrieben gekündigt werden müssen. Dieser Bedingung willigt jeder Kunde bei Vertragsabschluss ein. D.h. aber nicht, dass Kunden ihre Kündigungen ausschließlich per Brief oder Fax einreichen können - wir akzeptieren auch entsprechend eingescannte, per E-Mail an uns geschickte Dokumente.

Wir bestehen aus Sicherheitsgründen auf von Kunden unterzeichneten Kündigungen. Stellten wir eine Domain ab, die beispielsweise nach einem Datenklau von einem Dritten bei uns gekündigt wurde, würde für den echten Kunden ein immens großer Schaden entstehen.

Die united-domains AG verlängert nie gegen den Willen ihrer Kunden Verträge. Dass Domain-Registrierungen jährlich verlängert werden, ist international gängige Praxis, da Domains bei sämtlichen Vergabestellen weltweit für jeweils mindestens ein Jahr registriert werden müssen. Jeder Kunde hat allerdings die Möglichkeit, vor der einmal pro Jahr stattfinden Verlängerung bei uns zu kündigen.

Unsere Zahlungsaufforderungen werden erst nach zwei nicht beglichenen Mahnungen an ein Inkasso-Unternehmen weitergeleitet. Den Mahnungen gehen grundsätzlich Rechnung und Rechnungserinnerung voraus.

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Kommentare und Trackbacks (1)


22.06.2012 | 12:45
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Kann man per "einfacher" E-Mail rechtswirksam kündigen?

Könnte ja dann jeder in meinem Namen tun.



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