AOK Berlin-Brandenburg (Potsdam)
Bearbeitungdauer meines Widerspruchs
Bestell-/Kundennummer: Versichertennummer 150434967
Ich bin Rollifahrer, querschnittgelähmt. Ich muss erst mal etwas "ausholen". Ich bin chronischer Schmerzpatient, habe stationäre Krhs.-Aufenthalte hinter, Rückenmarks-OP, alles erfolglos, diverse Schmerztherapeuten, die gängigen Opiate wirken nicht.
Das einzige Medikament, welches wirkt, wurde mir von meiner Schmerztherapeutin im "Off-Lable-Use" verordnet, die AOK übernahm zwei Monate die Kosten, danach nicht mehr.
Ich weiß, dass ich keinen Rechtsbendlungsanspruch auf ein Medi i. Off-Lable-Use habe, deswegen geht die Sache wohl auch vor Gericht. Ich sehe in dem Medi keine Dauerlösung, sondern möchte es nur zumindest solange bezahlt und meine Kosten erstattet bekommen, bis die Ärzte eine operative Lösung finden + realisieren. Eine Lösung, welche meine Schmerzen zumindest deutlich reduziert.
Nachdem die AOK die Kosten nicht mehr übernahm, bekam ich das Medi monatelang auf Privatrezept, habe mittlerweile 20.000€ selbst gezahlt - und das hätte ich mit Sicherheit nicht gemacht, wenn die Schmerzen halbwegs auszuhalten wären.
Mein Widerspruch bzgl. der Kostenübernahme liegt mittlerweile fünf Monate bei der AOK. Dreimalige tel. Nachfragen bei einer Sachbearbeiterin sind erfolglos ("Ich kann Ihnen nicht sagen, wie lange das noch dauert."), Anfragen per Mail und Post werden gar nicht erst beantwortet.
Mir ist fast klar, dass die AOK freiwillig nicht zahlt, aber um Klage einreichen zu können, bräuchte ich endlich Mal einen Ablehnungsbescheid.
Ich habe mittlerweile den Eindruck, aufgrund f. d.AOK potentiell hohe Kosten wird mein Widerspruch quasi verschleppt.
Gruß Z.
als Reaktion schrieb d. AOK (erstmals!
"wir haben Ihre Anfrage zum Thema Schmerzmedikament erhalten.
Derzeit arbeiten wir daran, Ihr Anliegen zu klären.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld. "
dies empfinde ich vor dem Hintergrund, dass frühere Anfragen von mir bzgl. d.Bearbeitungsdauer (3x per mail,1x per Post) gar nicht erst beantwortet wurden, als blanken Hohn.
Apropos-der Ausdruck im 3. Absatz soll
Rechts-/Behandlungsanspruch heißen.