696 Views | 27.06.2012 | 13:13 Uhr
geschrieben von Andreas Ziegenhorn

AOK Berlin-Brandenburg (Potsdam)

Bearbeitungdauer meines Widerspruchs

Bestell-/Kundennummer: Versichertennummer 150434967

Ich bin Rollifahrer, querschnittgelähmt. Ich muss erst mal etwas "ausholen". Ich bin chronischer Schmerzpatient, habe stationäre Krhs.-Aufenthalte hinter, Rückenmarks-OP, alles erfolglos, diverse Schmerztherapeuten, die gängigen Opiate wirken nicht.

SCHLAGWORTE

Das einzige Medikament, welches wirkt, wurde mir von meiner Schmerztherapeutin im "Off-Lable-Use" verordnet, die AOK übernahm zwei Monate die Kosten, danach nicht mehr.

Ich weiß, dass ich keinen Rechtsbendlungsanspruch auf ein Medi i. Off-Lable-Use habe, deswegen geht die Sache wohl auch vor Gericht. Ich sehe in dem Medi keine Dauerlösung, sondern möchte es nur zumindest solange bezahlt und meine Kosten erstattet bekommen, bis die Ärzte eine operative Lösung finden + realisieren. Eine Lösung, welche meine Schmerzen zumindest deutlich reduziert.

Nachdem die AOK die Kosten nicht mehr übernahm, bekam ich das Medi monatelang auf Privatrezept, habe mittlerweile 20.000€ selbst gezahlt - und das hätte ich mit Sicherheit nicht gemacht, wenn die Schmerzen halbwegs auszuhalten wären.

Mein Widerspruch bzgl. der Kostenübernahme liegt mittlerweile fünf Monate bei der AOK. Dreimalige tel. Nachfragen bei einer Sachbearbeiterin sind erfolglos ("Ich kann Ihnen nicht sagen, wie lange das noch dauert."), Anfragen per Mail und Post werden gar nicht erst beantwortet.

Mir ist fast klar, dass die AOK freiwillig nicht zahlt, aber um Klage einreichen zu können, bräuchte ich endlich Mal einen Ablehnungsbescheid.

Ich habe mittlerweile den Eindruck, aufgrund f. d.AOK potentiell hohe Kosten wird mein Widerspruch quasi verschleppt.

Gruß Z.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an AOK Berlin-Brandenburg: Erstattung meiner Kosten für das Schmerzmedikament


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


05.07.2012 | 14:44
von Andreas Ziegenhorn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,
als Reaktion schrieb d. AOK (erstmals!
"wir haben Ihre Anfrage zum Thema Schmerzmedikament erhalten.
Derzeit arbeiten wir daran, Ihr Anliegen zu klären.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld. "

dies empfinde ich vor dem Hintergrund, dass frühere Anfragen von mir bzgl. d.Bearbeitungsdauer (3x per mail,1x per Post) gar nicht erst beantwortet wurden, als blanken Hohn.

Apropos-der Ausdruck im 3. Absatz soll
Rechts-/Behandlungsanspruch heißen.


22.07.2012 | 16:11
von Andreas Ziegenhorn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach über 1/2 jahr keine Reaktion, in Foren wird Untätigkeitsklage empfohlen (was bzgl. d.Überlastung der Gerichte noch länger dauern soll) oder der Weg über das Sozialgericht, Rechtsantragsstelle, einstweiliger Rechtsschutz (ich weiß nicht, ob beides dasselbe ist?)


29.08.2012 | 16:37
von Andreas Ziegenhorn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach sieben Monaten bekomme ich einen Bescheid von d. AOK, dass meinem Widerspruch nicht abgeholfen werden konnte und er jetzt dem Widerspruchsausschuss vorgelegt werden würde. Das wundert mich irgendwie - ich dachte, ein Widerspruch wird SOFORT nach Einreichen dem Widerspruchsausschuss vorgelegt.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!