1416 Views | 28.06.2012 | 14:24 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1854891

PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG (Stockelsdorf)

Nachträgliche Abbuchung zu vollständig bezahltem Jahresabo

Bestell-/Kundennummer: 017978350DK4H RZU

Ich habe ein derzeit noch laufendes, Ende Juli endendes Jahresabo einer TV-Zeitschrift, das ich zu Beginn der Abo-Laufzeit vollständig bezahlt habe.

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Schon vor Monaten habe ich das Abo fristgerecht gekündigt und die Einzugsermächtigung widerrufen. Wenig später habe ich dann auch die Kündigungsbestätigung der PVZ erhalten.

So weit, so gut. Die Sache schien für mich erledigt.

Bei der Kontrolle meiner Kontoauszüge jedoch fand ich nun vor ein paar Tagen eine Abbuchung der PVZ über 9,25 EUR.

Da ich keinerlei Nachricht von der PVZ erhalten habe, habe ich keine Ahnung, warum nun nochmals kurz vor Abo-Ende 9,25 EUR abgebucht wurden. Außerdem finde ich die von der PVZ an den Tag gelegte Vorgehensweise eine Unverschämtheit.

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Meine Forderung an PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG: Rückerstattung des abgebuchten Betrags, ansonsten erfolgt Rücklastschrift


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (6)


28.06.2012 | 14:51
von ReclaBoxler-9861242 | Regelverstoß melden
Einer von uns beiden erkennt den Sinn dieser Plattform nicht:

Meine Auffassung ist, dass man sich hier beschweren kann, falls man sich nicht einem Unternehmen einigen kann.

Ihre Auffassung:
Sich beschweren und dann erwarten dass Ihre Beschwerde von Reclabox weitergeleitet wird.

Warum schreiben Sie das entsprechende Unternehmen nicht selbst an. Falls man sich dann nicht einigen kann, können Sie sich gerne hier beschweren.

Oder habe ich den Sinn dieser Plattform nicht erkannt?

28.06.2012 | 15:34
von ReclaBoxler-8830962 | Regelverstoß melden
Meine Güte, wenn mir etwas abgebucht wird, was m. E. unrichtig ist, dann lasse ich es zurückbuchen und fertig. Spätestens dann werden die sich schon melden und mitteilen, warum sie abgebucht haben und darauf können Sie dann entsprechend antworten.

Warum es sich leicht machen, wenn es auch schwer geht ;-)

28.06.2012 | 17:46
von ReclaBoxler-1854891 | Regelverstoß melden
Auf die bisherigen drei Kommentare möchte ich wie folgt beantworten:

1. Für mich besteht EIN möglicher Sinn dieser Plattform darin, Transparenz zu schaffen über das Geschäftsgebaren bestimmter Firmen. Dies in dem Sinne, dass es vielleicht (ich vermute sogar wahrscheinlich) andere gibt, die eine ähnliche Erfahrung bereits gemacht haben. Dann wäre ich daran interessiert, wie diese damit umgegangen sind. Meine Vermutung ist nämlich, dass das Vorgehen der PVZ Methode hat - ein vergleichsweise kleiner Betrag von "nur" 9,xx EUR fällt entweder nicht auf oder aber man will sich deswegen nicht mit der PVZ anlegen. Ich hatte auf konstruktive Kommentare gehofft, die meine Vermutung entweder bestätigen oder aber sie widerlegen. Leider ist meine Hoffnung in dieser Hinsicht bis jetzt enttäuscht worden.

Woraus ReclaBoxler-9861242 "meine Auffassung" ableitet, dass meine Beschwerde von ReclaBox weitergeleitet wird, entschliesst sich meiner Kenntnis. Aber möglicherweise habe ich ja EINEN Sinn (= Transparenz schaffen) dieser Plattform wirklich nicht verstanden.
Ich war jedenfalls bislang der Auffassung, dass diese Plattform von den Firmen aktiv mitgelesen wird.

2. Klar könnte ich sofort zurückbuchen lassen. Das führt aber möglicherweise dazu, dass durch automatisierte Buchungssysteme irgendwelche Mechanismen in Gang gesetzt werden wie "Buchung konnte nicht durchgeführt werden", daraus entsteht eine Mahnung, usw. Es kommt eine Eskalationsspirale in Gang.
Das aktive Mitlesen durch die PVZ unterstellend wollte ich eigentlich die Chance offen lassen, durch einfaches Zurückbuchen das Entstehen von Gebühren zu vermeiden, über die man sich dann am Ende auch wieder streitet. (Rücklastschriftgebühr).

28.06.2012 | 18:36
von ReclaBoxler-9326387 | Regelverstoß melden
de.reclabox.com/firma/304-PVZ-Pressevertriebszentrale-GmbH-Co-KG

29.06.2012 | 07:17
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Der BF hat aber immer noch nicht Stellung dazu genommen, ob er (unabhängig von der ReclaBox) bereits anderweitigen Kontakt mit dem Unternehmen hatte in dieser Sache.

04.06.2017 | 17:05
von Thomas A. | Regelverstoß melden
Selbiges ist mir auch passiert. Die Vermutung, daß das Methode hat ist daher berechtigt.
Ich habe jedoch sofort den Betrag (4,20 EUR bei mir) zurückgebucht und erst dann eine Stellungnahme mit Androhung rechtlicher Schritte im Wiederholungsfall gefordert.

Es wurde geantwortet, daß der Verlag den Preis erhöht hätte und sie aufgrund irgendwelcher Preisbindungen (?) gehalten sind, diese an die Abonnenten weiterzureichen.
Daß dies absolut illegal ist, dürfte klar sein. Vor allem die Abbuchung trotz erloschener Einzugsermächtigung und ohne jede Information, ist eine absolute Unverschämtheit.



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