Durch Dirk Rossmann endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 8578 Views | 13.07.2012 | 22:00 Uhr
geschrieben von H. Friedrich

Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)

Rossmann verweigert Umtausch

Am 25.05.2012 schickte ich ein Schreiben an Herrn Dirk Rossmann persönlich, da ich einige Tage zuvor eine Hose in seiner Filiale in 50933 Köln, Aachenerstrasse umtauschen wollte, was mir jedoch - trotz Kaufnachweis (!) - verweigert wurde.

SCHLAGWORTE

In der Filiale wurde ich sehr unprofessionell von den Mitarbeiterinnen abgewiesen. Sie rieten mir sogar, mich mit meiner Bitte um Umtausch an Herrn Rossmann zu wenden.

Dies tat ich auch in Form des v. g. Schreibens, auf das ich bis heute keine Antwort erhalten habe.

Bei aller "Kundenfreundlichkeit", die Herr Rossmann nach außen kommuniziert, sieht die Realität wohl anders aus. Der Umtausch einer Hose im Wert von € 9,95 wurde verweigert, obwohl die Größe zu klein ausfiel und Möglichkeiten der Anprobe im Drogeriemarkt (logischerweise) nicht gegeben sind. Offensichtlich ist es Herrn Rossmann ebenso egal wie seinen Mitarbeitern, ob er Kunden verliert oder nicht!

Ab sofort heißen unsere Haushaltsprodukte nicht mehr Domol, Isana, Alouette oder Perlodent. Stattdessen nehme ich gerne den längeren Weg in Kauf, um zukünftig bei dm einzukaufen.

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Meine Forderung an Dirk Rossmann GmbH: Umtausch der Hose und Stellungnahme von Rossmann


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.07.2012 | 12:06
Firmen-Antwort von: Dirk Rossmann GmbH
Abteilung: Neue Medien

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir bedauern sehr, dass Sie sich in einer unserer Verkaufsstellen nicht kundenfreundlich behandelt gefühlt haben. Uns ist selbstverständlich sehr daran gelegen, unser Kulanzversprechen einzuhalten. Aus diesem Grund haben wir in den genannten Verkaufsstellen verschiedene Test-Umtauschversuche durchgeführt, die seitens der Mitarbeiter alle nach den entsprechenden Anweisungen korrekt bearbeitet wurden. Die Beschreibung Ihrer Darstellung konnten wir nach Befragung des Personals nicht nachvollziehen. Aufgrund der mittlerweile vergangenen Zeit seit Mitte / Ende Mai ist es uns nicht mehr möglich, die von Ihnen beschriebene Situation nachzuvollziehen.

Bitte wenden Sie sich noch einmal mit der Hose und dem Kassenbeleg an die Verkaufsstelle. Eine Rücknahme gegen Auszahlung des Kaufbetrages wird gerne durchgeführt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Kassenbeleg gut leserlich ist, die Ware zum Kassenbeleg passt und der Kauf innerhalb von zwei Jahren stattgefunden hat.

Einen Eingang Ihres Schreibens an Herrn Roßmann persönlich können wir hier innerhalb unserer Zentralverwaltung bedauerlicherweise nicht ermitteln.

Trotzdem hoffen wir, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen,

Ihr Rossmann-Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (20)


13.07.2012 | 23:18
von Andreas Schneider | Regelverstoß melden
Einen Umtausch verweigern - trotz Kaufbeleg - ist definitiv gesetzeswidrig. Bin selber aus Köln und habe mit der Filiale "Aachener Straße" schlechte Erfahrungen gesammelt. Vielleicht sollte Rossmann der Filialleitung einmal deutlich erklären, dass das Geld für deren Gehalt von den Kunden kommt.

14.07.2012 | 00:57
von ReclaBoxler-7214711 | Regelverstoß melden
Herr Schneider, wenn Sie keine Ahnung haben, dann halten Sie sich doch bitte raus! Oder nennen Sie doch konkret das Gesetz, in dem ein Umtausch für den Händler zur Pflicht gemacht wird. (wohlgemerkt, es handelt sich bei obiger Hose um einen mangelfreien Artikel)

14.07.2012 | 01:04
von Kiste Kiste | Regelverstoß melden
Umtausch schriftlich regeln

Frohe Botschaft: Viele Händler nehmen die Ware freiwillig zurück. Umtausch oder Rücknahme sind jedoch bloße Kulanz. Verpflichtet sind die Händler dazu nicht. Wer sicher gehen will, vereinbart gleich beim Kauf ein Umtauschrecht. Und zwar am besten schriftlich! Wichtig: Kunden sollten mit dem Händler die Rückgabefrist klären. Auch sollte darin stehen, ob die Ware originalverpackt sein muss.

14.07.2012 | 07:44
von ReclaBoxler-4830981 | Regelverstoß melden
 spider monkey BF & A. Schneider:

"Viele Händler nehmen die Ware auch ohne Vorliegen eines Mangels freiwillig zurück. Bei dem sog. Umtauschrecht handelt es sich um KEINEN gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz. Der Verkäufer ist nicht an die Regelungen des Gewährleistungsrechts gebunden.
Bietet der Verkäufer ein Umtauschrecht an, ist er hieran lediglich im Rahmen seiner eigenen Bedingungen gebunden. So erfolgt der Umtausch häufig nur gegen Warengutschein.

Wird nicht generell ein Umtauschrecht durch den Verkäufer angeboten, so kann dies auch beim Kauf vereinbart werden. Der Händler ist an ein von seinen Angestellten vereinbartes Umtauschrecht gebunden.

Zu Beweiszwecken sollte das Umtauschrecht grundsätzlich schriftlich niedergelegt werden. Dazu genügt z. B. ein entsprechender Vermerk des Verkäufers auf dem Kassenbon. Wichtig ist die Klärung grundlegender Fragen, z. B. hinsichtlich der Umtauschfrist, der Erstattung des Kaufpreises durch Bargeld, Gutschein oder andere Ware, der Beschädigung von Versiegelungen oder Originalverpackungen. "

Auszug aus:
BEHRENDS-BIRKNER-LAUSCH
RECHTSANWÄLTE: : FACHANWÄLTE: : NOTARE

14.07.2012 | 08:19
von ReclaBoxler-7913915 | Regelverstoß melden
Es ist wirklich dumm zu glauben, dass sich Herr Rossmann selber um solche lächerlichen Sachen kümmern soll! Am besten sollte man voher mal genauer auf sein Gewicht achten, bevor man eine Hose kauft! Oder noch besser geht man in ein Bekleidungsgeschäft.

Und noch was für alle Hobby-Anwälte: Ein Umtauschrecht in Geschäften gibt es nicht! Hier gibt es auch keine Gesetzesregelung. Ein Umtauschrecht ist von jedem Händler freiwillig! Bitte nicht verwechseln mit dem Fernabsatzgesetz von Internetgeschäften!

P. S.
Vielleicht kontaktierst du mal Angela Merkel, so dass sie sich um deine Hose kümmert: -P

14.07.2012 | 08:43
von Sabrina Wulff | Regelverstoß melden
Ganz schön dreist. Auf der Website einen auf dicke Hose machen ("Kulanz", "Kein Problem") und dann doch den Umtausch verweigern.
www.rossmann.de/services/kulanz.html

Am besten melden Sie das auch der Wettbewerbszentrale:
wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/
www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html

14.07.2012 | 11:01
von X. 99 | Regelverstoß melden
Stimmen die Größenangaben nicht, ist dies klar ein Mangel, da es sich sonst ja um ein reines Glücksspiel handeln würde und das ist Rossmann wohl nicht genehmigt worden!

14.07.2012 | 12:39
von Susanne Müller | Regelverstoß melden
Kein Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet, einwandfreie Ware umzutauschen, dennoch befinden sich viele Verbraucher weiterhin in diesem Irrglauben. Einige Händler tauschen aus Kulanz um, vielleicht kommt daher der Glaube daran, die Läden wären zum Umtausch verpflichtet.

Wenn ich keine Möglichkeit habe, die Klamotten vor Ort anzuprobieren, dann - sorry- kaufe ich auf eigenes Risiko. Nur weil man sich hinterher darüber ärgert, kann man das nicht dem Händler ankreiden. Da Größen immer und überall unterschiedlich ausfallen, sollte man die Kleidung immer vorher anprobieren, sich die Ware im Internet bestellen (da können Sie dann in aller Ruhe zu Hause vor dem Spiegel probieren) oder eben VOR dem Kauf nachfragen, ob ein Umtausch bei Nichtgefallen möglich ist (und sich das vorsichtshalber SCHRIFTLICH bestätigen lassen falls keine Vertrauensbasis vorhanden ist).

14.07.2012 | 12:56
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey Susanne Müller

Wiedereinmal daneben und vorbei.

Natürlich ist der Händler nicht verpflichtet, ausser er hat das angekündigt. Und genau das hat Rossmann getan.

www.rossmann.de/services/kulanz.html

Sie sollten Ihre Einstellung 'Irgendwie ist immer der Kunde schuld' mal revidieren.

14.07.2012 | 14:50
von Susanne Müller | Regelverstoß melden
 spider monkey ein Kunde

der Kunde ist nicht "immer Schuld", nur ist er mündig und wohl in der Lage, die Dinge realistisch einzuschätzen. Ich bin selber Kunde und kaufe auch regelmässig Kleidung ein. Heutzutage ist ja jeder im Internet unterwegs, jeder kennt seine Rechte ganz genau und will diese auch immer und überall durchsetzen (zb wenn Angebote mal wieder ausverkauft oder in zu geringer Stückzahl vorhanden sind). Nun, wenn man sich doch so gut auskennt, dann gehört es eigentlich auch zum Allgemeinwissen, das ich Ware nur auf Kulanzbasis umtauschen kann. Und wenn das so ist, dann muss ich die Ware anprobieren oder mich nach einem Umtauschrecht vor Ort erkundigen. Ansonsten trage ich das Risiko selber oder muss eben auf Kulanz hoffen.

Ich kann aber nicht auf eigenes Risiko kaufen, mich dann über meine eigene Unzulänglichkeit ärgern und dann eine Firma verunglimpfen. Ich bin auch kein Freund von Herrn Rossmann, denn die Arbeitsbedingungen sind dort ähnlich wie bei Schlecker, nur mit dem Unterschied, das Herr Rossmann alles schön redet und jedermann ihm glaubt, während Herr Schlecker sich seit Jahrzehnten versteckt und sich für die Vorwürfe nie interessiert hat. Dennoch sind beide privat befreundet, golfen zusammen und klopfen sich gegenseitig auf die Schultern, das man so gut auf Kosten der Mitarbeiter leben kann (bzw inzwischen leben konnte).

Ich kaufe zb gerne in einem Lagerverkauf die Klamotten ein, da ist ein Umtausch generell ausgeschlossen. Und raten Sie mal, ich probiere die Kleidung vorher an. Da ich meine Größe kenne kaufe ich Shirts auch mal ohne Ankleide- kein Problem. Das passt immer. Bei Hosen mache ich das nicht, denn die fallen unterschiedlich aus. Wenn ich zu bequem bin, diese anzuprobieren, kaufe ich nur im untersten Preissegment ein, und tausche die Hose, sollte sie nicht passen, auch nicht um. Für eine 10 Euro Hose würde ich zudem auch noch 6 Euro Sprit verfahren, um die Ware zu tauschen. Aber ich weiß ja, das nichts umgetauscht werden kann, denn ich habe mich bereits beim ersten Kauf in diesem Laden danach erkundigt!

Den einzigen Fehler, den man Rossmann hier vorwerfen kann (das sehe ich auch so) ist, das man den Kunden deutlich darauf hinweisen müsste, das ein Umtausch ausgeschlossen ist. Dazu könnte man Hinweisschilder in den Läden anbringen oder beim Bezahlen darauf hinweisen. Allerdings wird das nicht in Rossmanns Sinne sein, weil es die Kunden schlichtweg abschrecken und vom Kauf abhalten würde. Ferner ist es in einer Drogerie ja auch üblich, das Produkte auf Kulanzbasis umgetauscht werden, aus hygienischen Gründen sind allerdings Kleidung, Babynahrung, Arzneimittel, Schuhe und Lebensmittel /Getränke davon ausgeschlossen.

14.07.2012 | 15:31
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey Susanne Müller

Was, zum Teufel, verstehen Sie daran nicht, dass Rossmann diesen Umtausch deutsch und deutlich anbietet?

'Alle Artikel unseres Sortimentes werden mit besonderer Sorgfalt ausgewählt und regelmäßigen Qualitätskontrollen unterzogen. Sind Sie trotzdem mit einem unserer Artikel nicht zufrieden? Kein Problem! Wir tauschen um, oder Sie erhalten Ihr Geld zurück. '

Wenn Rossmann Ausnahmen machen wollte, müsste dies dort angegeben sein, sonst ist es ein klarer Gesetzesverstoss.

(Es sei denn, das Spielchen Kaufnachweis/Kassabon lt. 4423015 trifft zu)

Und wenn Sie schon Rossmann kritisieren, warum, zum zweiten Teufel, kritisieren sie BF, welche ihn an seine Versprechen erinnern?

14.07.2012 | 20:56
von Ross Mann | Regelverstoß melden
 spider monkey Susanne Müller:

Auch wenn sie sicher recht haben, dass die Rücknahme eine freiwillige Leistung ist, gibt es 2 Dinge anzumerken:

- Rossmann behauptet auf seiner Homepage, Ware problemlos zurückzunehmen.

- Wer Bekleidung anbietet, aber keine Umkleidekabinen zur Verfügung stellt (so zumindest meine Erinnerung an die zuletzt besuchte Filiale) muss eine kundenfreundliche Lösung finden, da es praktisch nicht möglich ist, Bekleidung nur anhand des Größenaufklebers zu kaufen.

14.07.2012 | 21:24
von Ein Reisenrer | Regelverstoß melden
 spider monkey Ross Mann
Deswegen sucht ja Rossmann nun sein Glück am Balkan.

In Staaten, die noch einen Mindestlohn, eine gewisses Niveau und eine gewisse Kultur haben, wäre er genauso wie sein Billigstbruder im Geiste, Hermes, bereits hochkant hinausgefolgen.

www.nachrichten.at/nachrichten/wirtschaft/art15,807590Die

Länder, wo Rossmann aktiv ist:

www.rossmann.de/unternehmen/rossmann-international.html

14.07.2012 | 22:26
von ReclaBoxler-7122243 | Regelverstoß melden
"Schön" das der Reisende auch wieder an Bord ist.
Seine Reisen beschränken sich von einer RB_Beschwerde zur Nächsten.
So ein Schlaumeier fehlt gerade noch.

14.07.2012 | 22:49
von Anti Lambrusco
Dieser Kommentar wurde entfernt.

19.07.2012 | 21:42
von Dorothea Winter | Regelverstoß melden
Das Problem hatte ich auch schon einmal bei Rossmann. Nach langen Diskussionen "durfte" ich mir Waren im Gegenwert aussuchen. Wofür die Werbung auf der Homepage? Ich gehe seitdem zu DM und bin bestens zufrieden.

20.07.2012 | 22:22
von Markus Grümbel | Regelverstoß melden
Betrachte Deine Hose einfach mal als einen Beitrag für das gemeinnützige Engagement von Herrn Rossmann in Afrika und suche Dir in Zukunft eine andere Drogerie aus.

21.07.2012 | 16:43
von H. Friedrich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider habe ich bis jetzt keinerlei Rückmeldung von Rossmann erhalten. Ziemlich traurig, aber es paßt in das Gesamtbild des Unternehmens, was offensichtlich nicht nur ich von Rossmann habe.


24.07.2012 | 22:55
von H. Friedrich noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rossmann hat sich bis heute noch nicht zu Beschwerde geäußert.


29.07.2012 | 19:41
von H. Friedrich endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Für Rossmann gelöst und für mich erledigt.
"Natürlich" kann sich die Filialleitung nicht an ihr schäbiges Verhalten erinnern.




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