Fairmount:
Abzockenfirma
Fairmount:
Eintreffen eines Inkassoschreibens
Fairmount:
Statt Mahnung, gleich Inkassounternehmen
Fairmount:
Lachhaft, was die machen
Fairmount:
Beschwerde Medusa, flirtcafe, Fairmount
„Sie haben Ihre Bevollmächtigung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen und mir keine schriftliche Vollmacht im Original vorgelegt, die auch den Namen des Ausstellers erkennen lässt. Bereits aus diesem Grund weise ich Ihr Schreiben zurück.“
Schreiben Sie den Pfeifen bei Fairmount einfach das obrige, sollte es eine Verbindung zwischen Fairmount und Medusa Angestellten geben waehre das auch noch Inkasso Stalking , und natuerlich die Abo Falle von Medusa.
Von mir sehen die auch keinen Cent mehr, Abzocker Bande
Letzte Überarbeitung von Heiko, 04.02.2009 14:39:14 Uhr
Unter Inkasso-Stalking versteht man das wiederholte und beharrliche Verfolgen oder Belästigen eines anderen Menschen mit dem Ziel, angeblich bestehende Geldforderungen einzutreiben.
Inkasso-Stalking wird vor allem von dubiosen Geschäftsleuten und deren Helfershelfern ausgeübt, etwa von den Betreibern von Abo- und Vertragsfallen im Internet (siehe auch "Nutzlosbranche"). Diese wissen genau, dass sie bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer vermeintlichen Forderungen scheitern würden. Sie setzen deshalb auf Droh- und Druckschreiben per Mail oder in Briefen, um an “ihr” Geld zu kommen.
Inkasso-Stalking: Typischer Ablauf
In den Schreiben wird den Empfängern mit empfindlichen Übeln gedroht, etwa Gerichtsverfahren, Schufa-Einträgen, Strafanzeigen, Erlass eines Mahnbescheids, enormen Kosten oder sogar abendlichen "Hausbesuchen" durch Inkasso-Teams. Dabei wird die Drohkulisse weiter verstärkt. Wird anfangs noch um Bezahlung "gebeten", so werden die - oft haltlosen - Drohungen in den Folgeschreiben nach und nach verstärkt (siehe Kalletaler Dreieck und Wiener Würstelpyramide). In manchen Fällen schicken die Täter ihren Opfern ganz oder teilweise ausgefüllte Entwürfe von Mahnbescheiden zu, um ihre Drohkulisse zu verstärken. Tatsächlich erwirken unseriöse Anbieter im Grunde nie einen Mahnbescheid - weil sie im Falle eines Widerspruchs durch den Betroffenen nachweisen müssten, dass sie seriös gearbeitet haben.
Nach einer gewissen Zeit wird oft versucht, die Opfer zu Ratenzahlung oder außergerichtlichen Vergleichen zu bewegen. Der Trick dabei: Ratenzahlung zu akzeptieren heißt für die Opfer juristisch, die Forderung an sich als berechtigt anzuerkennen. Verbraucherschützer raten deshalb von einer solchen Einwilligung ab, wenn es es sich um fragwürdige Forderungen handelt.
Verbraucher reagieren auf Inkasso-Stalking meist sehr sensibel. Rund zehn Prozent der Betroffenen, so ergaben Schätzungen im Herbst 2007, knicken ein und zahlen selbst unberechtigte Forderungen. Andere Schätzung gehen von rund 30 Prozent aus, die sich einschüchtern lassen. Rechtsanwälte und andere Fachleute durchschauen die in der Regel substanzlosen Drohungen eher und ignorieren die Schreiben oder gehen zum Gegenangriff vor.
In Verbraucherschutz-Foren und Blogs führt massives Inkasso-Stalking oft zu regelrechten Wellen von me too-Postings: Hunderte oder sogar tausende Betroffene teilen mit, dass auch sie Rechnungen oder Mahnungen erhalten hätten und nun auf bestimmte Weise reagieren wollen - oder um Hilfe bitten.
Effizienz und Dauer des Inkasso-Stalkings
Im Rahmen des Inkasso-Stalkings kann es durchaus zu vier oder sechs Drohbriefen und Mahnschreiben kommen. In Einzelfällen wurde berichtet, dass im Laufe eines Jahres bis zu zehn Schreiben von Inkasssobüros und Inkasso-Anwälten eintrafen. Grund dafür ist, dass mit jedem Mahnlauf prozentual weniger Zahlungswillige gefunden werden (mathematisch: Grenzwertmodell). Mit der Zeit lohnt sich also selbst das Mahnen nicht mehr.
In äußerst seltenen Einzelfällen versuchten die Täter nach einer Ruhephase in einer zweiten Mahnwelle, doch noch an Geld zu kommen. Auch hier blieb es bei reinen Schreiben und Drohungen, nicht aber zu Mahnbescheiden oder gar gerichtlichen Schritten.
Beispiele für Inkasso-Stalking
Sehr oft entbehren die Behauptungen in den Drohbriefen jeglicher Grundlage und/oder sind nicht von der Rechtslage gedeckt. Ebenfalls typisch für Inkasso-Stalking ist, dass die Drohungen mit Mahnbescheiden oder Klagen niemals in die Tat umgesetzt werden. Einige Beispiele, wie (dubiose) Inkassofirmen versuchen, Druck auf Verbraucher aufzubauen:
Beispiel 1:
"ein auf Inkasso spezialisiertes Inkasso-Team (wird Sie) in den Abendstunden persönlich konsultieren, um offene Fragen persönlich zu beantworten oder eine Ratenzahlung vereinbaren zu können (...) Sollten wir wider Erwarten kein persönliches Gespräch mit Ihnen führen können oder keine Zahlung von Ihnen eingehen, werden wir mittels Gerichtsbeschluss einen Mahnbescheid (zuzüglich weiterer Gerichtskosten) und sofort eine Kontopfändung gegen Sie erwirken (auch bei Hartz IV- oder Sozialhilfebezug)."
Beispiel 2:
"Für jedes Projekt liegen Rechtsgutachten vor - der Preis wird, so wie es das Urteil des LG Stuttgart fordert, auf der Startseite kommuniziert. Unsere Angebote sind folglich rechtlich einwandfrei."
Beispiel 3:
"Die Vollstreckung wird auf Ihre Kosten z. B. durch Pfändung von Sachen, Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber oder Pfändung bei Ihrer Bank durchgeführt.Der erwirkte Vollstreckungstitel ist dann 30 Tage lang gültig."
Beispiel 4:
"Andernfalls erfolgt die umgehende Einleitung des gerichtlichen Mahnbescheidsverfahren mit anschließender Vollstreckung!"
Beispiel 5:
"Nach Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens steht auch der Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis zu befürchten."
Rechtliche Grenzen des Inkasso-Stalkings
Opfer von Inkasso-Stalking müssen sich nicht alles bieten lassen. Das betrifft insbesondere die häufig geäußerte Drohung, man werde bei Nicht-Bezahlung der - fragwürdigen - Forderung bei der Schufa gemeldet: "Die "standardmäßige" Androhung einer "SCHUFA"-Meldung berechtigt den Erklärungsempfänger zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs aus §§ 1004 Abs. 1 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1, 2 Abs. 1 GG, wenn nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden vorliegen. Dies gilt umso mehr, als der Erklärungsempfänger davon ausgehen muss, dass eine ("standardmäßige") Androhung, sodann ("standardmäßig") die Meldung nach sich zieht", hat das Amtsgericht Plön im Dezember 2007 festgestellt (AG Plön, Urteil vom 10.12.2007 - Az. 2 C 650/07)
Automatisierte Abwicklung als Abgrenzung
Trotz einiger Parallelen sollte Inkasso-Stalking nicht mit Cyber-Stalking verwechselt werden. Während beim Cyber-Stalking meist zwischen Täter und Opfer eine Form der persönlichen Beziehung vorliegt oder vorlag, wird das Inkasso-Stalking in der Regel automatisiert mit Textbausteinen und Mail-Robotern abgewickelt.
Historie
Der Begriff “Inkasso-Stalking” für diese Methode des Geldeinzugs wurde im deutschen Sprachgebrauch erstmals am 24. November 2007 im Forum von Computerbetrug.de und Dialerschutz.de geprägt.
Weblinks
Computerbetrug.de: Schutz und Tipps für Opfer von Abofallen und Vertragsfallen im Internet
"Ende der Durchsage": Rechtsanwalt Udo Vetter hält Brief der Deutsche Inkassostelle GmbH für langweilig
Kalletaler Dreieck: Satirische Betrachtung des Inkasso-Stalkings
Inkasso-Stalking: Definition bei augsblog.de
Amtsgericht Plön zum Unterlassungsanspruch bei standardmäßiger Androhung eines Schufa-Eintrags
Unbedingt anschauen, und bloss nicht auf die 'Raten Zahlung' eingehen, STOP Inkasso Stalking
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1. Zuheissgebadet.de ("Testen Sie hier, ob Ihre Mami Sie zu heiß gebadet hat")
2. Wann-hab-ich-Geburtstag.de ("Wir erinnern Sie an Ihren Geburtstag, jedes Jahr wieder!")
3. Die-tapferen-Gebruederlein-heute.com ("Wir erzählen Ihnen ein Online-Märchen")
4. Latzmirwas.de ("Wir brauchen Ihr Geld. Einfach so. Geben Sie es uns, und zwar zack-zack!")
5. Naegel-zu-lang.de ("Wir testen, ob Ihre Fingernägel zu lang sind")
6. Muss-ich-sterben.de ("Wir sagen Ihnen, ob Sie sterben müssen")
7. Stinkefuss.de ("Testen Sie hier, ob Sie Käsefüsse haben")
8. Maennlein-oder-Weiblein-heute.com ("Testen Sie Ihr Geschlecht")
9. Klopapiertester.de ("Werden Sie Klopapiertester")
10. Wer-bin-ich.de ("Geben Sie nur Ihre Daten ein, und wir sagen Ihnen, wer Sie sind!")
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Genau 46,41 Euro Anwaltsgebühr für die Abwehr unberechtigter Inkasso-Forderungen sowie rund 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren erstritt der Karlsruher Anwalt Benedikt Klas für seine Mandantin in diesem Fall (Az. 9 C 93/09). Viel wichtiger ist jedoch, dass hier das erste Mal eine Anwältin selbst verklagt wurde, die sonst nur massenhaft Abmahnungen an ahnungslose Opfer von Abzockfallen verschickt. Bei Klas' Mandanten war es ein dubioses Geburtstagsarchiv, für das die Frau nach der Anmeldung unerwartet eine Rechnung erhalten hatte.
Fairmount GmbH
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Als Inkassounternehmen registriert und eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister, Registernummer/Aktenzeichen: 37 E-mll-36/2008
Oder hab ich etwas nicht verstanden?
Was Sie jetzt tun sollen? Die Antworden zu dieser Beschwerde selbst lesen, dann können Sie sich die Antwort selbst geben.
Heute kam dann mit demselben Aktenzeichen: Ich bin ja mal gespannt, wie lange die das noch machen wollen. Briefpost haben die wohl inzwischen völlig aufgegeben?
MfG Matthias
Außerdem kam was neues. Es wird immer lächerlicher!
Sehr geehrter Herr Lattmann,
Sie haben bekanntlich das Onlineangebot FLIRTCAFE gebucht. Die vertraglich vereinbarte Abbuchung von Ihrem Konto war allerdings nicht möglich, so dass unser Unternehmen mit der Geltendmachung und Beitreibung der Forderung beauftragt wurde.
Auf unsere bisherigen Mahnschreiben haben Sie nicht reagiert und keine Zahlungen geleistet. Nachdem Sie nicht einmal bereit waren, kleinste monatliche Raten zur Tilgung Ihrer Verbind lichkeiten anzubieten, werden wir die Forderungsakte nunmehr der Anwaltskanzlei überstellen. Dort wird jetzt das gerichtliche Verfahren gegen Sie eingeleitet und von dort aus durchgeführt.
Hierdurch fallen weitere Gerichtskosten und Anwaltsgebühren sowie Auslagen an, die die Forderung gegen Sie deutlich erhöhen werden. Die Rechtsanwaltskanzlei wird dann auch die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben und u.a. auch die Pfändung von Bankkonten, Arbeitseinkommen, Versicherungsverträgen etc. durchsetzen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Auftraggeberin auf ihre Forderung nicht verzichtet und alles daransetzen wird, die Außenstände beizutreiben.
Die Auftraggeberin hat uns mit der Titelerwirkung und Durchführung sämtlicher erforderlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen genauso beauftragt wie mit einer langfristigen Titelüberwachung. So ist gewährleistet, dass in den nächsten 30 Jahren in ständig wiederkehrendem Turnus Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie ergriffen werden können.
Wir geben Ihnen nunmehr zur Vermeidung dieser Schritte letztmals Gelegenheit, Ihre Forderung in Höhe von 108,76 EUR bis spätestens 19.03.10 auf unser Konto unter Angabe des Aktenzeichens 90100037112 zu überweisen. Soweit Sie eine Zahlung nicht vornehmen und wir von Ihnen nicht einmal einen akzeptablen Ratenzahlungsvorschlag innerhalb vorgenannter Frist erhalten, werden von Seiten der Rechtsanwaltskanzlei die erforderlichen Schritte zur Beitreibung der Forderung automatisch eingeleitet. Diese Maßnahmen können von Ihnen nur noch bis zum 19.03.10 vermieden werden.
Mit freundlicher Empfehlung
Fairmount GmbH
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Telefax: 01805 05 16 75 *
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Bankleitzahl: 70010080
Sie haben bekanntlich das Onlineangebot FLIRTCAFE gebucht. Die vertraglich vereinbarte Abbuchung von Ihrem Konto war allerdings nicht möglich, so dass unser Unternehmen mit der Geltendmachung und Beitreibung der Forderung beauftragt wurde.
Ihre Akte liegt jetzt zum Versand an die Rechtsanwaltskanzlei bereit. Ihrem Schweigen entnehmen wir, dass Sie eine kostenintensive, gerichtliche Klärung der Angelegenheit wünschen. Dies bedeutet, dass die Anwälte einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erwirken müssen und dann den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen werden. Bankkonten, Versicherungsverträge, Lohnansprüche, Arbeitslosengeld, Rentenzahlung etc. können gepfändet werden. Angesichts der durch diese Maßnahmen auf Sie zukommenden Kosten und Unannehmlichkeiten können Sie jetzt noch über eine sehr moderate Ratenzahlung ebenso sprechen, wie über einen etwaigen zusätzlichen Zinsverzicht. Hierzu müssen Sie nur eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief an uns senden. Beachten Sie bitte, dass wir die Möglichkeit zur außergerichtlichen Erledigung der Forderungsangelegenheit auf den 24.03.10 befristen müssen. Halten Sie diese Frist bitte unbedingt ein!
Mit freundlicher Empfehlung
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Ich weiß langsam nimmer, was ich mach soll. Soll ich zahlen oder net. Ich hab das Testabo für 2.99 angenommen und dann stand da Kündigung per Email möglich, das tat ich auch gleich. Ich hab aber keinen Brief geschrieben. Der kam erst nachträglich. Die erste Rechnung zahlte und dann habe ich einen Brief geschrieben, dass ich diese Dienste nicht mehr nutze, weil diese seite Fake Accounts besitzt und wenn man sich net meldet, überschwemmen die deine Emailadresse, dass kein Platz mehr ist, Posteingang voll. Kaum schreibt man zurück, meldet sich keiner. Soll ich mal zahlen und dazu nochmals kündigen oder sein lassen und warten.
Wenn jemand nen Rat hat, dann soll er sich melden, hier ist meine Emailadresse und Icq acc.
Mail: xxxhotmail.de
Icq: 261982734
Soll ich oder soll ich net?
Grüßla Roland
Sehr geehrter Herr L.,
Sie haben bekanntlich das Onlineangebot FLIRTCAFE gebucht. Die vertraglich vereinbarte Abbuchung von Ihrem Konto war allerdings nicht möglich, so dass unser Unternehmen mit der Geltendmachung und Beitreibung der Forderung beauftragt wurde.
Ihre Akte liegt jetzt zum Versand an die Rechtsanwaltskanzlei bereit. Ihrem Schweigen entnehmen wir, dass Sie eine kostenintensive, gerichtliche Klärung der Angelegenheit wünschen. Dies bedeutet, dass die Anwälte einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erwirken müssen und dann den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen werden. Bankkonten, Versicherungsverträge, Lohnansprüche, Arbeitslosengeld, Rentenzahlung etc. können gepfändet werden. Angesichts der durch diese Maßnahmen auf Sie zukommenden Kosten und Unannehmlichkeiten können Sie jetzt noch über eine sehr moderate Ratenzahlung ebenso sprechen, wie über einen etwaigen zu
sätzlichen Zinsverzicht. Hierzu müssen Sie nur eine E-Mail, ein Fax oder einen Brief an uns senden.
Beachten Sie bitte, dass wir die Möglichkeit zur außergerichtlichen Erledigung der Forderungsangelegenheit auf den 08.04.10 befristen müssen. Halten Sie diese Frist bitte unbedingt ein!
Mit freundlicher Empfehlung
Fairmount GmbH
Wie bei den Mitstreitern hier ohne Nennung einer Summe. Mal abwarten, was noch so kommt.
Finde es unglaublich, dass man in so einem Land wie Deuschland mit so was Geld verdienen darf. JUSTIZIA würde sich übergeben!
Wie kriegt man die los?
Ganz einfach.
1. Einzugsermächtigung bei der Bank stoppen.
2. E-Mails auf Spam setzen und automatisch löschen
3. Post direkt in Papierkorb, egal von wem die kommt
und schon sind sie weg, die komischen Flirtcafe´ler und Fairmount Heinies
4. Den Sommer, der vor der Tür steht, geniessen und in einem richtigen Cafe flirten.
In diesem Sinne...
Sehr geehrter Herr L.,
trotz der zahlreichen Möglichkeiten zur Ratenzahlung haben Sie bislang nicht die Gelegenheit benutzt, die gegen Sie gerichtete Forderung zu begleichen. Der geschuldete Betrag in Höhe
von 109,16 EUR steht immer noch zur Zahlung offen. Da wir Ihnen schon mehrmals geschrieben haben und hierauf keine Reaktion erhielten, können wir Ihr Zahlungsverhalten nur dahingehend deuten, dass Sie derzeit nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die ausstehende Summe auf einmal zu bezahlen.
Die Auftraggeberin ist aus diesem Grund bereit, Ihnen eine sehr wohlwollende Ratenzahlung einzuräumen. Klicken Sie hierzu einfach auf "Antworten" in Ihrer Menüleiste und geben Sie den von Ihnen monatlich darstellbaren Ratenbetrag ein und senden Sie die E-Mail umgehend an uns zurück.
Zögern Sie nicht auch kleine Beträge anzugeben! Wir werden uns für Ihren Vorschlag stark machen. Eventuell ist sogar eine Reduzierung möglich ! Beachten Sie bitte, dass wir Ihnen diese Möglichkeit nur noch bis einschließlich 08.05.10 einräumen können !!!
Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, ist der ratenweise Ausgleich, sowie die Reduzierung der Forderung nicht mehr möglich!
Wir sind für diesen Fall gehalten, dann den gesamten Betrag, wie angekündigt, mit anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe einzufordern und ohne Kompromisse durchzusetzen. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können Sie unter Angabe des Aktenzeichens 90100037112 nur auf folgendes Konto überweisen: Postbank AG
Bankleitzahl : 70010080
Kontonummer : xxx
Geben Sie unbedingt das Aktenzeichen an und halten Sie unbedingt die gesetzte Frist ein!
Mit freundlichen Grüssen
Fairmount GmbH
Mit freundlicher Empfehlung
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Sehr geehrter Herr L.,
die Auftraggeberin moniert die ausbleibende Zahlung. Sie fordert uns auf, nunmehr einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid gegen Sie durch die Anwälte zu erwirken und anschließend die sofortige Zwangsvollstreckung einzuleiten.
Sie hatten ausreichend Zeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen, die Forderung in monatlichen Raten auszugleichen oder mit uns über eine teilweise Reduzierung der Forderung zu sprechen. Sie haben alle diese Möglichkeiten ungenutzt verstreichen lassen. Wir werden der dringenden Aufforderung der Auftraggeberin zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderung jetzt nachkommen müssen.
Namens und in Vollmacht der Auftraggeberin setzen wir Ihnen hiermit zur Begleichung der Forderung in Höhe von 109,25 EUR eine Ausschlussfrist bis einschließlich 11.05.10.
Sie müssen sich dringend mit uns in Verbindung setzen und die Forderung zumindest ratenweise ausgleichen, da die nun auf Sie zukommenden weiteren Anwalts-, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten den geltend gemachten Forderungsbetrag deutlich übersteigen werden!
Mit freundlicher Empfehlung
Fairmount GmbH
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Telefax: 01805 05 16 75
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Ich bin ja mal gespannt, wann es nun endlich losgeht, mit dem gerichtlichen Durchsetzen.
In diesem Sinne... Sonnige Grüße
C.
Sehr geehrter Herr L,
die Auftraggeberin moniert die ausbleibende Zahlung. Sie fordert uns auf, nunmehr einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid gegen Sie durch die Anwälte zu erwirken und anschließend die sofortige Zwangsvollstreckung einzuleiten.
Sie hatten ausreichend Zeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen, die Forderung in monatlichen Raten auszugleichen oder mit uns über eine teilweise Reduzierung der Forderung zu sprechen. Sie haben alle diese Möglichkeiten ungenutzt verstreichen lassen. Wir werden der dringenden Aufforderung der Auftraggeberin zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderung jetzt nachkommen müssen.
Namens und in Vollmacht der Auftraggeberin setzen wir Ihnen hiermit zur Begleichung der Forderung in Höhe von 109, 65 EUR eine Ausschlussfrist bis einschließlich
07. 07. 10
Sie müssen sich dringend mit uns in Verbindung setzen und die Forderung zumindest ratenweise ausgleichen, da die nun auf Sie zukommenden weiteren Anwalts-, Gerichts- und Gerichtsvollzieher-
kosten den geltend gemachten Forderungsbetrag deutlich übersteigen werden!
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"Sehr geehrter Herr L,
wir teilen Ihnen mit, dass wir die Forderungsakte zusammengestellt und an die Anwaltskanzlei versandt haben. Von dort aus wird nunmehr das gerichtliche Verfahren gegen Sie eingeleitet und
die Forderung mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt. Die Einleitung des Gerichtsverfahrens steht also unmittelbar bevor!
Diese Maßnahme können Sie nur noch durch eine umgehende Zahlung i. H. v. EUR 109, 73 abwenden!
Mit freundlicher Empfehlung
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Bankleitzahl: 70010080"
Na, da bin ich ja mal gespannt, wann es nun endlich losgeht und auch die anderen vier Aktenzeichen an die Anwaltskanzlei übergeben werden.
Medusa ist übrigens trotz Rückbuchung ruhig geblieben. Die haben das doch nicht etwa aufgegeben? :-)
was ist denn nun daraus geworden, haben die sich schon gemeldet? Oder habt ihr schon Post vom Gericht bekommen?
Gruß blaubaerchen
wir teilen Ihnen mit, dass wir die Forderungsakte zusammengestellt und an die Anwaltskanzlei versandt haben. Von dort aus wird nunmehr das gerichtliche Verfahren gegen Sie eingeleitet und die Forderung mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt. Die Einleitung des Gerichtsverfahrens steht also unmittelbar bevor!
Diese Maßnahme können Sie nur noch durch eine umgehende Zahlung i. H. v. EUR 110,16 abwenden!
Mit freundlicher Empfehlung
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Obermarkt 27
04720 Döbeln/Dresden
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Telefax: 01805 05 16 75
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Bei mir auch. Und wieder eine Summe, die vorher nicht genannt wurde. Abenteuerlich!
Danke euch für die Infos. :D
habe heute Abend gegen 20:15 mal bei der im Internet angegebenen Nummer 08171 78755 angerufen: Eine Frau meldete sich: "Auer."
" Guten Abend, L. mein Name"
"Guten Abend."
"Ich habe Ihre Nummer aus dem Internet zur Website Fairmount Gmbh."
Mich unterbrechend und hektisch: "Das kann nicht sein." Aufgelegt!
So seriös arbeiten vertrauensvolle Firmen. ;)
Hab mir mal den Spaß gemacht und an einem Tag zehn Mal angerufen. Die Leute da sind total unfreundlich und legen einfach auf.
Sie drohen einem mit dem Prozess, der Schufa, noch mehr Kosten, mit angeblichen IP-Adressen und Bildern und damit dass man ja ganz schnell alles bezahlen sollte. : )
An alle, die das lesen! BLOSS NIX BEZAHLEN.
ich habe die auch seit fast einem Jahr an mir dran hängen. Nach ca. 300 Anrufen an einem Tag habe ich nun die Nummer von der Frau, die vor Herrn Auer sitzt! Da solltet ihr mal Anrufen, gar nix sagen und Euch direkt mit Chef Herrn Auer verbinden lassen.
Was der einem erzählen will, so was von lachhaft.
Hier die Nummer: 089-5998xxxx.
2. Wie kann ich das Onlineangebot kündigen?
Antwort: In der Regel wird ein bestehendes Abonnement bei eingehender Rücklastschrift automatisch unterbrochen, d. h. eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. Selbstverständlich können Sie aber, um ganz sicher zu gehen, das Vertragsverhältnis kündigen."
Der Auftraggeber von Fairmount scheint das aber nicht zu wissen.
nachdem am 25.06.2010 das erste von bisher fünf Aktenzeichen an ein Anwaltsbüro ging, ist heute das zweite Aktenzeichen dran.
Ich bin aber echt gespannt, wann vom ersten AZ der Mahnbescheid endlich bei mir eintrifft.
MfG und guten Rutsch
Matthias
seit August 2010 habe ich nichts mehr von Fairmount gehört. Gibts die nicht mehr? Haben sie aufgegeben? Sind sie evtl. Pleite? Egal.
Nach wie vor bekomme ich, wenn auch sehr viel weniger, Nachrichten von Flirtcafe bezüglich Kontaktwünschen.
Die merken keine Einschläge mehr. Was für geistige Tiefflieger.
In diesem Sinne
C
Von Flirtcafe kommen schon lange keine neuen Nachrichten mehr, in denen irgendwelche Kontaktwünsche angekündigt werden.
MfG Matthias