Durch COMPULAND / drivecity.de gelöste Beschwerde. | 612 Views | 09.08.2012 | 21:57 Uhr
geschrieben von Raju Lama

COMPULAND GmbH & Co. KG / drivecity.de (Wilhelmshaven)

Verweigerung der Wandlung eines defekten TV-Gerätes

Bestell-/Kundennummer: 50067765

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

leider musste mein TV-Gerät, welches ich über den Online-Händler Compuland GmbH & Co. KG Drivecity.de erworben habe, dreimal zur Reparatur zum Servicehändler des Herstellers eingeschickt werden. Da nun eine vierte Reparatur ansteht, wollte ich von meinem gesetzlich zustehenden Recht der Wandlung Gebrauch machen.

Da sich die zuständigen Herrschaften besagter Firma nun "quer" stellen und mich abwimmeln wollen, bzw. eine "schriftliche Bestätigung, dass das Gerät zur Gutschrift eingeschickt werden soll" vom Hersteller des Gerätes fordern, platzt mir der Kragen.

Meiner Rechtsauffassung nach handelt es sich hier mehr als nur um groben Unfug! Auch die Aussage, "dass der TV mehrmals Defekt ist, heißt nicht, wir müssen den zurücknehmen. Nur wenn klar immer der gleiche Fehler auftritt und nicht behoben werden konnte. Bei unterschiedlichen Fehlern gilt dies nicht," finde ich mehr als lächerlich!

Bevor ich nun meinen Rechtsbeistand bemühe, dieses unverschämte Verhalten der Firma Compuland aus der Welt zu schaffen und meine Rechte durchzusetzen, versuche ich es nochmal auf diesem Wege.

Mit freundlichen Grüßen

R. Lama

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Meine Forderung an COMPULAND GmbH & Co. KG / drivecity.de: Wandlung des Tv-Gerätes, Rückzahlung des Kaufpreises und der Versandkosten


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


10.08.2012 | 08:22
von ReclaBoxler-4820132 | Regelverstoß melden
Dem Händler stehen 2 Nachbesserungsversuche zu.

Da das TV gerät bisher über Abwicklung der Garantie beim Hersteller repariert wurde lehnt der Händler nun die Wandlung erstmal zurecht ab.

Woher soll der bitte wissen ob das Gerät tatsächlich schonmal repariert wurde und wenn ja ob dort keine surtzschäden oder ähnliches repariert wurde.

Wichtig ist hier vorallem auch das Kaufdatum. Gegebenefalls liegt auch garkein Gewährleistungsfall vor.

Den Kaufpreis werden sie aber sowieso nicht erhalten und auch die versandkosten nicht.
Der Restwert des TVs wird in der Regel anhand einer AFA Tabelle berechnet.

23.08.2012 | 19:47
von Raju Lama gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo Zusammen,

die Firma Compuland - drivecity.de ist nach mehreren netten Hinweisen auf das BGB meinerseits auf meine Forderungen eingegangen.

Ich habe das Gefühl, dass im Unternehmen versucht wird, erst mal abzuwimmeln.

Geld ist auch schon auf dem Konto. Wohlgemerkt ohne irgendwelche Abzüge, so wie es auch sein soll!

Dennoch vielen Dank für die Plattform.

Gruß




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