Volkswagen Automobile Berlin GmbH (Berlin)
Defekte Klimaanlage
Bestell-/Kundennummer: KD Nr. 5332 Herst. 0603 Typ ADE
Wir haben am 27.10.2012 einen Jahreswagen bei der Fa. Automobile Berlin, Am Juliusturm 10, 13599 Berlin gekauft (mit einer Neuwagengarantieverlängerung).
Im Januar hatten wir schon den ersten Mangel am Fahrzeug. Ein Relais war defekt, was zur Folge hatte, dass das Auto im Stand aus ging. Darauf hin wurden die Batterie und ein Relais ausgewechselt. Dieser Schaden wurde auf Kulanz behoben.
Im Juni bemerkten wir erst, dass die Klimaanlage defekt ist. Wieder in die Werkstatt, wo man uns erklärte, das der Kondensator defekt sei. Aber dieses währe ein Fremdverschulden durch einen Steinschlag was von außen nicht zu sehen ist (Kosten ca. 800,00 €). Der Serviceberater stellte ein Kulanzantrag und gab uns den Rat einen erweiterten Kulanzantrag zustellen. Zwei Tage später sollten 70 % übernommen werden und nach 4 Tagen (Absprache für einen Reperaturtermin) wurde alles abgelehnt, weil Fremdverschulden vorliegen soll. Was sind das für Geschäftspraktiken? Diesen Autohändler ist nicht zuempfehlen (schlechter Service und kundenunfreundlich)
Auftrags Nr. vom erweiterten Kulanzantrag VW - 2012/07-051909
Wir haben uns in einer Facherkstatt für Klimaanlagen schlau gemacht und fordern darauf hin 100% Kostenübernahme von VW.
29.08.2012 | 12:49
Abteilung: Allgemeine Instandsetzung
Wir haben den Vorgang mit den involvierten Mitarbeitern besprochen und können den Ausführungen des Herrn B. so nicht zustimmen. Herr B war wegen einer defekten Klimaanlage Anfang Juli bei uns im Autohaus.
Nach Prüfung durch einen unserer Serviceberater, wurde ein, durch Fremdverschulden (Steinschlag), beschädigter Kondensator als Ursache festgestellt. Dieses Schadensbild ist nicht durch Garantie bzw. Kulanz abgedeckt. Dies wurde Herrn B. mitgeteilt, dieser holte sein Fahrzeug unrepariert ab.
Über 2 Wochen später hat Herr B. sein Fahrzeug bei einem anderen Serviceberater unseres Hauses nochmals vorgestellt, hat aber von dem ersten Besuch und dem daraus resultierenden Schadensbild diesem Serviceberater nichts mitgeteilt.
Im guten Glauben prüfte dieser vorab eine mögliche Kulanzbeteiligung. Bei einem normalen Defekt ohne Fremdverschulden wären 70% Kulanz auf das Ersatzteil möglich gewesen, was er Herrn B. mitgeteilt hat. Durch Zufall kam der erste Serviceberater zu dem Gespräch dazu und gab die Information, dass es sich um ein Fremdverschulden durch Steinschlag handelt und in diesem Fall keine Kulanz möglich ist. Daraufhin wurde die mögliche Kulanzbeteiligung zurückgezogen.
Wir sind als Werkstatt verpflichtet diese Fälle revisionssicher gemäß den Garantie- bzw. Kulanzbedingungen des Volkswagenwerkes zu bearbeiten, was in diesem Fall logischerweise nicht möglich gewesen wäre.
Eine weitere Bearbeitung ist vorerst durch unser Autohaus nicht vorgesehen, da dieser Fall bei der Kundenbetreuung von Volkswagen unter der o. a. Vorgangsnummer bearbeitet wird.
Mit freundlichen Grüssen
Das Serviceteam im Autohaus
So wie Sie nämlich das Beschwerdeformular ausgefüllt haben, beschweren Sie sich grad "nur" über Ihren Golf Plus. Ist zwar grundsätzlich nicht so falsch, weil die Karre ja wirklich "Schrott" zu sein scheint, aber vermutlich wollten Sie sich doch eher über die Firma "Automobiele" beschweren?
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Sie wurde gefüllt und funktioniert wieder.
Haben bis Heute noch keine Endschuldigung von der anderen Werkstatt erhalten. werde diese Werkstatt bestimmt nicht weiterempfehlen.