5195 Views | 14.08.2012 | 22:21 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7389012

VHV Allgemeine Versicherung AG (Hannover)

Unfallversicherung Borreliose-Infektion

Bestell-/Kundennummer: U 113-192853/1-10 und /1-12

Es hat mich schwer getroffen mit einer Borrelioseinfektion. Diese Infektion ist auch unstrittig versichert und wird auch nicht bestritten.

SCHLAGWORTE

Zum Hergang ist folgendes anzumerken, ich hatte 2009 auf Grund eines extremen Gelenkergusses eine Gelenkspiegelung bei der ich noch heute nicht mit bestimmtheit weiß, wodurch er ausgelöst wurde, angeblich der Verdacht auf eine Meniskusschädigung. Am 19.05.2010 schloss mein Mann eine Familienunfallversicherung bei der VHV ab.
Am 22.06.2010 bekam ich wieder starke Schmerzen und begab mich zum Arzt, sollte wieder operiert werden. 2 Tage vor der OP bekam ich starke Rückenschmerzen, ging zu einem Landarzt und der wurde neugierig, die Geschichte erzählt und prompt zwei Tage später sagte er mir das er einen Verdacht habe. OP erstmal abgesagt, Termin gemacht, Blutentnahme. Am 29.07.2010 lag dann der Befund vor und der Arzt sagte mir, das sich sein Verdacht bestätigt habe, Borreliose.

Dann 30 Tage Antibiotika und erneuter Test mit Bestätigung der Diagnose im September 2010. Danach telefonierte mein Mann der selber sachkundig ist 2 Monate hin und her, ab wann denn eine Schadenmeldung erfolgen müsse, keiner konnte Auskunft geben bis dann Ende Dezember auf Bitte ein Rückruf erfolgte. Eigentlich wäre die Schadenmeldung erst nach Eintritt einer Invalidität meldepflichtig da die VHV nicht den Eintritt der Infektion oder den Zeckenstich (den ich nicht bemerkt hatte) als Schadenereignis sieht-selbst wenn ich es bemerkt hätte, wäre ja auch nicht sicher ob das dieser Zeckenstich gewesen wäre was ja auch logisch ist, aber vorsichtshalber sollte die abgesendet werden, gesagt getan.

Dann wurden die Schmerzen trotz Behandlung schlimmer und veränderten sich. Es erfolgte eine umfangreiche Ausschlussdiagnostik, die keine andere Ursache als die Borrelioseinfektion nachgewiesen hat, ich kürze das mal ab.

Im Febr. 2011 meinte mein Orthopäde, das wohl ein künstliches Kniegelenk implantiert werden müsse, da das Knie schon so gelitten (Instabilität, Bewegungseinschränkung u. s.w.) hat. Danach haben wir eine ärztliche Bescheinigung auf Invalidität eingereicht wonach eine dauernde Schädigung bleibt. Also eine erneute Gelenkspiegelung im März da noch der Verdacht auf degenerative Schäden im Raumstanden - im Zusammenhang mit der Gelenkspiegelung 2009 und oh Wunder, das Gelenk war bis auf eine kleine erweichte Stellte des Knorpels hinter der Kniescheibe war vom inneren Aufbau völlig o. k. (Entzündung ausgenommen) so auch der Kommentar der orthopädischen Fachklinik.

Dann nach 2 Monaten des Schweigens darauf hingewiesen, das die vertragliche Fristen zur Leistungserklärung im Mai 11 ablaufen Vorauszahlung auf die Invalidität beantragt u. s.w. Mai 11 dann nach viel Druck eine kleine Stillhaltezahlung. Dann Briefwechsel hin und her.

Es wurden dann bis heute festgestellt, chronische Kniegelenkschädigung (Lyme-Arthritis), Immunabwehrschwäche durch Borreliose, chronische Rhinosinusitis, Pseudoneurasthenie (Fatigue-Syndrom), leichte periphere Neuropathie (Lähmungen im peripheren Nervensystem), Hypästhesie u. s.w. zusammen weit über 100 % Invalditätsgrad.

EM-Rente und Schwerbehindertenantrag laufen.

Die VHV hat Schadenansprüche abgelehnt, mit der Begründung ein Arzt hat festgestellt, das die Infektion keine bleibenden Schäden verursacht hat (das wohlgemerkt ohne eine Untersuchung auf relevante Körpereinschränkungen), obwohl alle ärztlichen Befunde verschiedener Fachrichtungen immer die gleiche Ursache bescheinigen und diese der Gesellschaft alle vorliegen.

Für sämtliche Einwendungen der VHV wurden die entsprechenden Belege, die das Gegenteil beweisen vorgelegt und zieht die ordentliche Bearbeitung nunmehr seit Mai 2011 hinaus.

Da wir nunmehr durch die findige Rechtsvertretung der VHV (der das Landgericht davon überzeugt hat das ich nicht Klageberechtigt wäre, trotz eindeutiger rechtlicher Regelung des BGH) mit einer Beschwerde vor das OLG müssen und es sich immer weiter hin zieht möchte ich hierzu gerne mal eine Stellungnahme hören, da auf anderen Weg keine wirkliche Prüfung erfolgt und nur auf das Gerichtsverfahren bezug genommen wird oder eine neue Schadennummer ausgeteilt wird.

Zumal zu dem Werbespruch, von Experten versichert und wir helfen schnell und unkompliziert. ich bin immer noch krankgeschrieben, fast durchgängig seit dem 22.06.2010

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Meine Forderung an VHV Allgemeine Versicherung AG: Zahlung von vorläufig 50 % Invalidität, Schadenanerkenntnis und eine vernünftige Prüfung der Invalidität


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Kommentare und Trackbacks (21)


15.08.2012 | 10:03
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Zitat: "zusammen weit über 100 % Invalditätsgrad"

Wie geht das denn? Man kann kaputter als kaputt sein? Ich dachte immer, mehr als "alles" gibts nicht.

15.08.2012 | 10:06
von ReclaBoxler-3619123 | Regelverstoß melden
Es gibt eine Gliedertaxe in der privaten Unfallversicherung und da können sich die Invaliditätsgrade auch auf über 100 % summieren, gezahlt wird natürlich auf max. 100 %

15.08.2012 | 11:00
von Kein Unfall | Regelverstoß melden
Wieso ist hier überhaupt eine "Unfallversicherung" involviert?

Lt. allgemeiner Rechtssprechung ist ein Unfall ein "plötzlich von aussen auf den Körper einwirkendes Ereignis, welches unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt".

M. E. ist hier die UNFALLVERSICHERUNG aussen vor.

15.08.2012 | 13:15
von Ein Makler | Regelverstoß melden
Zu den Kommentar von "kein Unfall" über den ich hier her gelangt bin.Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften die viele Infektionen mit in die Bedingungen (unter verschiedenen Grundlagen) als versicherten Unfall aufgenommen haben. Bitte kein Halbwissen von vor 10 Jahren.
und den Text lesen, es ist versichert.

15.08.2012 | 20:31
von ReclaBoxler-8228114 | Regelverstoß melden
Die Infektion ist aber schon v o r Abschluss der Versicherung eingetreten und somit als Vorerkrankung n i c h t versichert.

15.08.2012 | 21:33
von ReclaBoxler-3619123 | Regelverstoß melden
Nein, die Infektion ist ca. 2,5 Monate nach Vertragsbeginn festgestellt worden und nicht vor Vertragsbeginn. Dazu muss man auch die Bedingungen der VHV kennen darin heißt es sinngemäß bei einer Infektion eines Erregers von. und das ist nicht der Zeckenstich, sondern die Erkrankung (der Zeckenstich wäre die Infizierung, so stand es früher in ihren Bedingungen) und dazu gehört der Erregernachweis im Blut, aber auch das ist nicht meldepflichtig. Vor dem 22.06.10 (Beginn Arztbehandlung wegen Beschwerden) und dem Gelenkerguss war ich nicht in Behandlung. Dazu heißt es zur Invaliditätsfrist: Abweichend von Ziffer 2.1.1. 1 AUB ist die Invalidität– erstmals während der Wirksamkeit des Vertrageseingetreten– und durch einen Arzt schriftlich festgestellt und innerhalbvon 3 Monaten nach dieser ärztlichen Feststellungbei uns geltend gemacht worden. Das ist form und fristgemäß geschehen, wurde mehrfach schriftlich bestätigt, das ist es ja. Es wird behauptet, das der leicht erweichte Knorpel schuld wäre. trotz des Umfangs und der Lähmungen im Nervensystem und trotz der ärztlichen Befunde der Orthopäden, die das definitiv ausschließen.
Es wurden ja auch Lesitungen zu Krankenhaustagegeld und Invaliditätsvorschuss geleistet, als dann der Umfang erkennbar wurde, kam der plötzliche Umschwung im Verhalten

15.08.2012 | 22:21
von ReclaBoxler-3619123 | Regelverstoß melden
Als Ergänzung, wieso vor dem Abschluss? Woher ist das bekannt? Wenn noch nicht einmal ich das weiß?
Wir reden hier von einer Unfallversicherung und nicht von einer Berufsunfähigkeitsversicherung.!
Hier zählen nur Vorinvaliditäten oder körperliche Gebrechen und die hatte ich ebenfalls nicht!

16.08.2012 | 07:50
von Ein Makler | Regelverstoß melden
Zu 8228114 Kommentar, das könnte von einem Schadensachbearbeiter stammen, bei der Unfall kommt es nicht auf "Vorerkrankungen" an! Es kommt auf Vorinvalidität an! Selbst wenn, dann sind unbekannte Vorerkrankungen auch z. B. bei BU und LV mitversichert! Die Beweislast liegt für mitverursachende Krankheiten oder Vorschädigungen (Mitwirkungsgrad) beim Versicherer. Wenn ich sowas immer lese.

21.08.2012 | 08:52
von ReclaBoxler-6791238 | Regelverstoß melden
Damit sich alle mitlesenden einmal ein Bild machen können, die versicherten Infektionen hier aufgeführt:

3.3.1 Abweichend von den Ziffern 1.3 und 5.2.4 AUB besteht
Versicherungsschutz für die Leistungsart Inva -
lidität und Unfallrente gemäß Ziffer 2.1.1. 1 AUB und
2.7.1 AUB bei einer Infektion durch einen Erreger von
– Borreliose,
– Brucellose,
– Cholera,
– Diphtherie,
– Dreitagefieber,
– Echinokokkose,
– Gürtelrose/Windpocken,
– Kinderlähmung (Poliomyolitis),
– Fleckfieber,
– Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME),
– Gelbfieber,
– Keuchhusten,
– Lepra,
– Malaria,
– Masern,
– Mumps,
– Pest,
– Pfeiffersches Drüsenfieber,
– Pocken,
– Röteln,
– Scharlach,
– Schlaf-/ Tsetse-Krankheit,
– Tollwut,
– Tularämie (Hasenpest),
– Typhus und Paratyphus,
– Wundstarrkrampf (Tetanus).

Bei keiner dieser Infektionen ist ein genauer Zeitpunkt der Infizierung oder Übertragung festlegbar, da auch nach Jahren die Infektionen noch ausbrechen können!

23.08.2012 | 07:27
von ReclaBoxler-7389012 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie bereits in den letzten 1,5 Jahren hüllt sich die VHV in Untätigkeit.


02.09.2012 | 10:22
von ReclaBoxler-7389012 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich weder eine Klärung ergeben, noch wurde auf die Beschwerde eingegangen.
Da der Gesellschaft alle med. Befunde vorliegen und auch durch die Reha die Befunde als gesicherte Diagnosen bestätigt wurden (inkl. der nach Gliedertaxe relevanten Einschränkungen) wird wohl wie bisher auf Zeit gespielt. Gleiches spielt sich bei einem Bekannten ab, der vor einem Jahr einen schweren Verkehrsunfall als Beifahrer hatte - gleicher Sachbearbeiter bei der gleichen Versicherung - Spiel auf Zeit oder Sachunkenntnis!


07.09.2012 | 22:04
von ReclaBoxler-4702387 | Regelverstoß melden
Es wird immer lustiger, jetzt will die gute Frau von der VHV schon bestimmen um welchen Inhalt es bei der von mir eingereichten Klage geht!
Mit wieviel Blindheit muss man geschlagen sein, wenn man versucht die Klage des Gegeners zu bestimmen!
Passt aber zur ganzen Vorgehensweise. Also kann man von absoluter Sach- und Rechtsunkenntnis ausgehen.

11.09.2012 | 14:18
von ReclaBoxler-7480238 | Regelverstoß melden
Auf die nunmehr weiter eingereichten Befunde geht es weiter wie bisher.
Es stehen als gesicherte Diagnosen in Folge der Borreliose:
1. Chronische Rhinosinusitis (Atemwege)
2. Chronische Knieschmerzen (Lyme-Arthritis mit Bewegungseinschränkung 0-0-110 / 0-0-130) beidseitig
3. Abschwächung des Immunsystems bei Zustand nach Borreliose
4. Polyneuropathie und Hypästhesie (Lähmungen im periph. Nervensystem)
5. Pseudonerasthenie (chronisches Schwächesyndrom - Fatigue) nach Borreliose
6. muskuläre Dysbalance der Rumpfmuskulatur (einseitiger Muskelabbau)

Als Antwort dann meistens, wir warten das Gerichtsverfahren ab. Es geht nur um die Kniegelenkschädigung oder es ist durch die Borreliose keine Schädigung eingetreten, die Beschwerden sind auf einen "Knorpelschaden" hinter der Kniescheibe zurück zu führen, der nachgewiesen aber nicht da ist (durch Orthopäden).

Da freut man sich doch, wenn man solch eine Unfallversicherung zum Partner hat, oder?

13.09.2012 | 09:43
von ReclaBoxler-1222541 | Regelverstoß melden
Ach so, das ganze ist nicht etwa durch einen einzelnen Arzt festgestellt worden, es sind 10 verschiedene Fachärzte (von Internisten, Orthopäden bis Neurologe), die seit Juli 2010 die Diagnosen erhoben und bestätigt haben und es auf die Infektion zurück führen!

16.09.2012 | 10:50
von ReclaBoxler-7389012 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe nach wie vor den Eindruck, das auf Zeit gespielt wird und das seit nunmehr 1,5 Jahren!
Obwohl es weder eine andere Krankheit gibt, die mitgewirkt haben kann, bzw. noch eine Vorinvalidität gibt.


20.09.2012 | 17:02
von ReclaBoxler-9915023 | Regelverstoß melden
Jetzt hat das OLG eine Klageberechtigung für mich abgewiesen, trotz eines bestehenden Grundsatz-Urteils des BGH genau zu diesem Thema und das ohne der Möglichkeit der Rechtsbeschwerde. So ist das mit dem Recht haben und bekommen. Somit muss mein Mann für mich klagen.

In der ergänzenden Stellungnahme zur Sache ist aber erkennbar, das wir mit unserer Einschätzung der Rechtslage nicht so falsch liegen und man könnte ja eine erneute Bemessung der Invalidität bis Sommer 2013 beantragen, das haben wir auch mehrfach versucht.
Alle Befunde liegen der VHV vor und zu den nach Gliedertaxe relevanten Befunden haben wir auch immer wieder die Invalidität geltend gemacht und um eine Prüfung und Feststellung gebeten. Die Antworten der VHV sind so erfolgt: es ist keine Invalidität eingetreten, wir warten das Gerichtsverfahren ab, es wurden die Fristen nicht eingehalten, das sind keine Folgen der Borreliose, die Feststellungen betreffen nur das linke Knie - für andere Leistungen kommen wir nicht auf, der Zeckenstich und die Infektion lagen vor Vertragsbeginn u. s.w.
Jetzt warten wir die Entscheidung des Ombudsmann´s ab und dann nochmal das ganze, denn alle Befunde werden nunmehr als gesicherte Diagnosen geführt.

29.09.2012 | 09:40
von ReclaBoxler-5320123 | Regelverstoß melden
Was meint Ihr, was die VHV nun macht? Nichts! Jetzt ist seit dem Hinweis des Richters das berühmte Schweigen im Walde angesagt - er hatte nochmals eine Frist gesetzt, die VHV geht wohl immer auf die Schiene, das aus den med. Unterlagen kein Kausalzusammenhang ersichtlich wäre.
Aber auch das haben wir nochmals prüfen lassen.
Mein Mann hat den Beschluss des OLG einem befreundeten Richter vorgelegt und er hat den Beschluss sinngemäß so kommentiert:
Gegen die Verwährung der Prozesskostenhilfe wegen der Aktivlegitimation können wir nichts mehr machen, obwohl bei anderen Gerichten das Urteil des BGH aus 2000 zur Aktivlegitimation versicherter Personen in der Unfallversicherung angewendet wird.
In der Sache selbst hat die VHV keine Verteidigungsmöglichkeit, ausser es ist kein Kausalzusammenhang ersichtlich. Da die medizinischen Unterlagen nunmehr alle von gesicherten Diagnosen ausgehen (Folgen der Borrelioseinfektion), wird auch das einfach nachzuweisen sein.

04.10.2012 | 20:56
von ReclaBoxler-8422238 | Regelverstoß melden
Die VHV ist jetzt der Meinung, das Sie es tot schweigen kann. Seit 4 Wochen ruht still der See, obwohl mehrere Fachärzte eine chronische Borreliose diagnostiziert haben und auch medizinisch nachweisbar ist, das die ersten invaliditätsbegründenen Beeinträchtigungen ab Anfang 2011 vorlagen.
Wie ein bockiges Kind, dem man den Lutscher geklaut hat.

Von Experten versichert, das ich nicht lache. Das mag dort in jeder anderen Sparte so sein, aber nicht wenn man einen Unfallschaden hat.

07.10.2012 | 11:35
von ReclaBoxler-7389012 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.01.2013 | 13:24
von ReclaBoxler-2813913 | Regelverstoß melden
Kurzes Upgrade: VHV keine Reaktion - ausser Ablehnungen und vom Versorgungsamt allerdings anerkannter GdB auf Grund der Infektionsfolgen GdB 40 unbefristet seit dem 01.01.2012.

Lt. ärztl. Gutachter der von der VHV beauftragt wurde, habe ich noch im November 11 überhaupt keine Einschränkungen gehabt.
Das ist doch nu mehr als offensichtlich, was da abläuft.

31.01.2013 | 10:13
von ReclaBoxler-5519441 | Regelverstoß melden
Vor einigen Tagen habe ich der VHV mit entsprechenden beigelegten Fotos mitgeteilt, das lt. mehreren Ärzten der dringende Verdacht auf eine ACA besteht. Für alle die das nicht kennen, Hautveränderungen die das chronische Stadium einer Borreliose beweisen (in Zusammenhang mit den Lähmungen im Nervensystem). Darauf hin kam die Kündigung des Vertrages! Was nicht kam, war irgendeine Reaktion bezüglich des Schadens.



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