776 Views | 02.09.2012 | 09:43 Uhr
geschrieben von Kamal Darsane

PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (Luxemburg)

PayPal Käuferschutz

Bestell-/Kundennummer: PP-001-916-227-329

Ich beschwere mich hier öffentlich, parallel werde ich meinen PayPal Account schließen, mein Geld zurück buchen und den Service von PayPal nie wieder benutzen. Alternativen wie Skrill könnt ihr schon seit langem nicht das Wasser reichen.

SCHLAGWORTE

Zum Problemfall. Viele User aus dem selben Forum, wo ich aktiv bin, haben von dem Käuferschutz Gebrauch gemacht als der Verkäufer mit der Lieferung der Ware + Leistung nicht hinterher kam.

Ich ebenfalls habe dann einen Antrag auf Käuferschutz gestellt, ca. 2 Wochen später habe ich eine Absage bekommen und der Verkäufer bekommt das Recht das Geld zu behalten, was ihm nicht zusteht.

Was ich nicht verstehen kann, PayPal sagt immer wieder und gerne: Virtuelle Güter sind nicht gedeckt, aber Software kann ebenfalls auf DVD CD vorhanden sein, davon abgesehen haben unzählige User ihr Geld zurück bekommen und ich habe dies nicht bekommen, obwohl doch gar kein Unterschied besteht.

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Meine Forderung an PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.: Volle Rückerstattung, es gibt keine Alternative, da ich sowieso das Geld bei der Bank zurückziehen werde.


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Kommentare und Trackbacks (5)


02.09.2012 | 10:59
von ReclaBoxler-9383233 | Regelverstoß melden
Wenn man Ihre Beschwerde nur ansatzweise verstehen soll, müssten Sie Ihr Problem etwas deutlicher beschreiben.

Sie schreiben selbst, dass zahlreiche User ihr Geld zurück bekommen haben. Das belegt doch, dass der Käuferschutz anscheinend doch funktioniert und sich Ihr Fall deutlich von anderen Fällen unterscheidet (und offensichtlich nicht vom Käuferschutz erfasst wird).

Also noch einmal: Beschreiben Sie Ihren Fall deutlich, dass man beurteilen kann, ob hier das Problem bei PAYPAL oder bei Ihrem Wahrnehmungsverögen liegt.

02.09.2012 | 16:03
von Dominik Matzat | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Dominik Matzat Paypal und Käuferschutz, das ich nicht lache. Der Fall mit dem USB-Fakestick für den Groupon Gutscheine anbietet das beste Beispiel. Groupon weiß das der Stick ein Fake ist und man bekommt sein geld nicht zurück. Paypal hat meinen Antrag auf Käuferschutz auch abgelehnt.


10.09.2012 | 08:12
von Kamal Darsane noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.09.2012 | 10:24
von Kamal Darsane noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.10.2012 | 10:31
von Kamal Darsane noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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