Durch PROVEA endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 900 Views | 04.09.2012 | 15:20 Uhr
geschrieben von Angelika Kirschenstein

PROVEA SA (Cheseaux/Lausanne)

Nicht bestellte Ware

Bestell-/Kundennummer: 50. 606.802/9/06

Ich bekam eine Zusendung von BH, Höschen u. Hemd, ohne diese Ware jeweils bestellt zu haben.

Bitte keine Artikel mehr zusenden und mich aus den Kundendaten streichen. Das ist eine große Frechheit, was man hier praktiziert.

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Meine Forderung an PROVEA SA: Waren-Rückholschein zuschicken. Ich möchte kein Porto für nicht bestellte Sachen bezahlen!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (7)


04.09.2012 | 15:43
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Hat die Firma Kontaktdaten mitgeschickt, etwa auf einem Lieferschein?

Im Übrigen können Sie unverlangt zugeschickte Waren behalten, müssen dem Absender nur zur Kenntnis geben, dass die Ware "zur Abholung bereit" liegt.

05.09.2012 | 07:56
von ReclaBoxler-4918028 | Regelverstoß melden
Hat der Absender denn wenigstens die richtige Körbchengröße ausgesucht für Sie, dass Sie die nicht bestellte Ware wenigstens tragen können?

08.09.2012 | 17:48
von ReclaBoxler-6123216 | Regelverstoß melden
Zur Info, Frau Kirschenstein:

Ausdrücklich ablehnen, aufbewahren, zurücksenden oder bezahlen der Sendung müssen Sie nicht, wenn es sich um "nicht bestellter Ware" handelt. Sie hätten schweigen können und gar nichts tun müssen (§ 241 a Bürgerliches Gesetzbuch). D. h., Sie hätten PROVEA nicht aufzufordern brauchen, das Zeug zurück zu nehmen.
Früher war es Pflicht, dem Warenversender die Möglichkeit zu geben, die Ware abzuholen, musste also eine Zeit lang aufbewahrt werden, was nach heute geltendem Recht nicht mehr gemacht werden muss. Sie können also die Wäsche tragen, wenn sie es wollen oder wegwerfen oder einfach ignorieren.

Durch Ihre Beschwerde weiß PROVEA ja jetzt Bescheid, mal sehen, was die dazu sagen.

11.09.2012 | 15:58
von Angelika Kirschenstein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Fa. Provea hat mir folgende Mail geschickt:
Referenz - Nr. (2876730-1346685770)
Sehr geehrter Kunde,

Wir bedauern, daß Sie Ware bekommen haben, die Sie nicht wünschten.
Das Konto werden wir kündigen und ausgleichen. Ihre Daten haben wir aus unserer Kundendatei entfernt und für Werbezwecke gesperrt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bitte vermerken Sie bei jeder weiteren Korrespondenz, bezüglich dieser Anfrage, die oben aufgeführte Referenznummer.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kundenservice
S. Stoyanov
________________________________________________________

Weiteres ist nicht passiert. Die nicht bestellte Ware habe ich noch ein Rückholschein ist bis Heute noch nicht eingetroffen.
MfG
Manfred Kirschenstein


23.09.2012 | 09:20
von Angelika Kirschenstein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe weder ein Rückholschein noch sonst irgendetwas von der Fa. Provea gehört.
Die Mail, das ich aus dem Kunden-Stamm-Daten gestrichen worden bin, war das Einzigste.

MfG
Angelika Kirschenstein


07.10.2012 | 10:36
von Angelika Kirschenstein noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bei mir hat sich nach der letzten E-Mail keiner gemeldet.

MfG
Angelika Kirschenstein


28.10.2012 | 11:51
von Angelika Kirschenstein endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist noch kein weiteres Schreiben der Fa. Provea bei mir eingegangen.

MfG

Angelika Kirschenstein




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