AllSecur Deutschland AG (Frankfurt am Main)
Allsecur - KfZ Versicherung
Meiner Meinung nach schafft es die Allsecur durch geschickte Versicherungsklauseln, Rückstufungen des Vorversicherers nochmals zu ihren Gunsten zu drücken.
In meinem Fall wurde ich vom Vorversicherer auf SF 6 zurückgestuft. Allsecur hat aus dieser Rückstufung dann eine SF 4 gemacht, mit der Begründung auf eigenes Vertragsrecht. Bei meinem Internetabschluss konnte ich keinen Hinweis zu dieser Praxis finden. Mein Einspruch hierzu wurde mit insgesamt zwei Sätzen beantwortet.
Nachdem nun auch ein Kaskoschaden (Einbruch ins KFZ) nicht bezahlt wird, bin ich der Allianzgruppe gegenüber kritisch eingestellt. Die Schadensmeldung wurde von mir im Februar, unmittelbar nach dem Einbruch, per Internet gemeldet. Hierauf bekam ich nie Antwort, obwohl mir die Schadensmeldung online bestätigt wurde. Der darauf folgende mehrfache telefonische Kontakt mit Allsecur war nicht zu meiner Zufriedenheit.
Zudem stört mich, dass ich bei jedem Anruf den Sachverhalt immer wieder von Null erklären musste, da es keine festen Ansprechpartner gibt. Den negativen Bescheid zum Kaskoschaden erhielt ich im September mit gewohnt knappen Worten.
Wenn der Vorversicherer der Allsecure SF 6 bestätigt, muss die Allsecure auch diese SF-Klasse verwenden. Das kann auch nicht durch deren eigene Bedingungen abgeändert werden.
Ich vermute eher, dass Sie beim Vorversicherer irgendwann eine Sondereinstufung (besseren SF als in den Bedingungen aufgeführt) erhalten haben. Eine solche Sondereinstufung wird und darf dem Nachversicherer nicht als korrekter SF bestätigt werden, sondern nur der SF, der ihnen ohne diese Sondereinstufung zustehen würde.
Wenn Sie nicht einverstanden sind, sollten Sie sich an den vorherigen Versicherer wenden und einmal fragen, welchen SF diese der Allsecure bestätigt haben.
Q. U.A.T. S.C. H!
Bitte LESEN! Und zwar alles und RICHTIG!
Der BF wurde von der alten Versicherung ZURÜCKGESTUFT auf SF 6.
Jede Versicherung stuft im Schadensfall nach ihren eigenen Allg. Versicherungsbedingungen zurück.
Der Vorversicher meldet nur die Schadensfreiheitsklasse und die Anzahl der Schäden im abgelaufenen Jahr. Mit den Angaben nimmt die neue Versicherung die Einstufung vor, die man auch VORHER nachlesen kann.
Was den nicht bezahlten Kaskoschaden angeht:
Was sind die Gründe der Ablehnung?
Korrekt ist ausschließlich der Kommentar von ReclaBoxler-4336661. Ich bin zufällig auf diesen Thread gestoßen und als Sachbearbeiter einer KFZ-Versicherung (nicht Allsecure, um Missverständnissen vorzubeugen) kenne ich mich vermutlich aus.
Natürlich legt ein Versicherer seine Rückstufung (von - nach) selbst fest, obwohl es hier bei fast allen Versicherern bei den PKW gleich ist.
Wenn der BF in 2010 aufgrund eines Unfalls in 2009 in die Klasse SF 6 zurückgestuft wurde, wird bei einm Wechsel zu einem anderen Versicherer per 1.1.2011 diese SF-Klasse (Stand 31.12.2010) dem neuen Versicherer bestätigt. Geschah in 2010 kein weiterer Unfall muss der neue Versicherer per 1.1.2011 SF 7 einräumen. Das geht nicht anders!
Hat der BF allerdings in 2010 einen Unfall gehabt, dann gilt die Rückstufungstabelle des neuen Versicherers. Hier könnte zu Abweichungen kommen. Das schreibt der BF aber nicht, dass es so gewesen ist, denn er müsste dann ja trotz Kündigung vom seinem bisherigen Versicherer die für ihn dort nicht mehr gültige SF-Klasse für das neue Jahr zur Kenntnis bekommen haben. Dann hat er sich entweder nicht richtig erkundigt oder wurde falsch beraten. Dann steht ihm eben ein Widerspruchsrecht zu.
Also, "Q. U.A.T. S.C. H" ist das nicht, sondern hier wird offensichtlich mit Halb- oder Nichtwissen kommentiert.
Mir hat das Ganze natürlich keine Ruhe gelassen. Deswegen habe ich mir ein paar Bedingungen von Versicherungsunternehmen ergoogled.
Die Allsecure nutzt die gleichen Rückstufungstabellen, wie z. B. die HUK-Coburg, HDI oder AXA. Bei einem Schaden stufen alle von SF 17 in SF 6 zurück, bzw. aus SF 14 in SF 4.
Außerdem steht in den Bedingungen der Allsecure, dass Sie die SF-Klasse übernehmen, die der Vorversicherer meldet.
Ich habe mich inzwischen daran gewöhnt, dass hier manchmal Kommentare erscheinen, bei denen es nur ums Schreiben geht, bar jeder Fachkenntnis.
Mir ist allerdings vor 4 Jahren bei einem Versichererwechsel genau das auch passiert. Ich wurde bei Beginn des Vertrages in SF 2 eingestuft und nach 3 Jahren wurde nur SF 3 bestätigt, nicht SF 5. Ich habe musste dann erfahren, dass man die bessere Einstufung in SF 2 bei einer Kündigung nicht weitergibt. Stand auch so in den Bedingungen, die ich natürlich nicht gelesen hatte.
Kein Kommentar
Wäre der Erste. Aber er ist sich ja selbst nicht sicher
;-)
Natürlich einer der ganz wichtigen Kommentare in diesem Forum.
Die Leser werden sich vor Begeisterung auf die Schenkel schlagen.
Es fällt Ihnen wohl schwer, Geschriebenes in einen sinnvollen Zusammenhang zu bekommen. Die Aussage von mir bedeutete ja lediglich, dass ich es deswegen nicht gewusst habe, weil ich eben die Bedingungen nicht gelesen habe.
Aber, es ist verzeihlich, wenn man es nicht schafft, die Plausibiltät eines Satzes intelektuell zu verarbeiten.
Es fällt mir schwer, immer richtig zu raten, was der / die Gegenüber tatsächlich aussagen will, auch wenn er / sie etwas völlig anderes sagt.
Ich "liebe" Sätze wie: "Ja, das habe ich doch gemeint".
Sich selbst nicht richtig artikulieren können und anderen Vorwürfe machen *kopfschüttel*
"Wer nichts wird, wird Wirt, wer gar nichts wird, wird Bahnhofswirt. Ist ihm das auch nicht gelungen, macht er in Versicherungen! "
Nicht nur dieses Forum ist voll von Berichten über "sich auskennende" Versicherungssachbearbeitern.
Hat uns das am Ende vielleicht sogar vor einer weiteren plausiblen und intelLektuellen Beschwerde bewahrt.
So plausibel, wie Sie das jetzt formuliert haben, konnte sogar ich das inteLECKtuell verarbeiten.
;-)
Sie erwarten doch sicherlich nicht einen Kommentar von mir auf Ihre Äußerung:
"Die Aussage von mir bedeutete ja lediglich, dass ich es deswegen nicht gewusst habe, weil ich eben die Bedingungen nicht gelesen habe. "
Sie sind halt einer von der Sorte: Wozu AGB´s und/oder Lizenzvereinbarungen lesen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst