1508 Views | 18.09.2012 | 14:30 Uhr
geschrieben von Sandra Maluschke

Autohaus Teichmann GmbH (Schwielowsee OT Geltow)

Werkstattreparatur mit bösen Folgen

Bestell-/Kundennummer: 169443 / 1014255

Am 24.8.2012 brachte ich - wie gewohnt bei Problemen - meinen Wagen (Smart Forfour) zum Autohaus Teichmann mit einer dauerbrennenden roten Öldruckkontrollleuchte.

SCHLAGWORTE

Dort schaute man nach dem Ölstand, der in Ordnung war, und bestellte mich, falls die Lampe bis zum 27.8.2012 noch leuchten sollte, wieder dorthin. Ich fuhr also ca. 120 km in der Zeit, aber die Lampe leuchtete immer noch.

Also bin ich am 27.8.2012 morgens gleich wieder vorstellig geworden. Der Auftrag lautete, Ölkontrollleuchte brennt dauerhaft. Am 28.08.2012 konnte ich mein Fahrzeug wieder abholen, mit einer Rechnung von 175,08 € ,die ich bezahlte. Es wurde der Öldruckschalter gewechselt und Ölwechsel gemacht. Die Lampe brannte aber immer noch.

Es wurde mir gesagt, ich solle bald zu einem Smartcenter fahren, da Teichmann nichts findet. Ich habe zwei mal nachgefragt, ob ich mit der brennenden Lampe wirklich fahren kann. Dies wurde mir versichert. Ich verließ mich auf diese Aussage, denn dort sind ja die Fachmänner.

Ich bin dann sofort 30 km in eine Smart-Werkstatt gefahren, und dort kam die Katastrophe. Man sagte mir dort, ich hätte mit der dauerbrennenden Lampe nicht fahren dürfen und hätte das Auto abschleppen lassen müssen. Vermutung war dort nun durch das weitere Fahren Motorschaden. Es wurde dann in den Motorraum geschaut, und was da entdeckt wurde, hatte man dort auch noch nicht gesehen. Meine Ölpumpe war an drei Seiten abgerissen und hing nur noch an einem kleinen Stück. Die Ölpumpe hätte auf der Autobahn komplett abreißen können, was zu einem sofortigem Stillstand meines Wagens geführt hätte. Ich war geschockt.

Der Motor hatte wie durch ein Wunder nichts abbekommen. Der Schaden hätte also vermieden werden können. Jetzt habe ich eine Rechnung von 903,-- € plus die nicht notwendige Rechnung von Teichmann in Höhe von 175,08 €. Die Lastschrift von Teichmann habe ich zurückgebucht und nur die Kosten für den Ersatzwagen (32,77 €) überwiesen.

Die erste Mahnung von Teichmann habe ich schon erhalten. Ich bin nicht bereit, für eine nicht erfolgte Reparatur zu zahlen und auch noch die Folgeschäden zu zahlen.

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Meine Forderung an Autohaus Teichmann GmbH: Erstattung der Rechnung von Teichmann 142,31 € und Beteiligung an der Folgerechnung


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Kommentare und Trackbacks (20)


18.09.2012 | 14:56
von Sebastian E. | Regelverstoß melden
Warum sind Sie nicht sofort in eine Vertragswerkstatt gefahren? Hatten Sie etwa die vermutung, dass dies teuer werden könnte? Deshalb sind Sie erstmal zu einer Renault und Dacia Fachwerkstatt weil die näher dran und bestimmt auch günstiger ist.

18.09.2012 | 15:08
von ReclaBoxler-1905490 | Regelverstoß melden
Ich bin dort Kunde und hatte verschiedene Fahrzeuge dort. Es ist doch einfacher in die Werkstatt zu fahren die mein Auto kennt und nicht in eine andere die mein Fahrzeug noch nie gesehen hat. Preiswerter wäre es vielleicht in einer offenen Werkstatt gewesen.

18.09.2012 | 15:11
von ReclaBoxler-6718123 | Regelverstoß melden
Zwar waren Sie da bei einer sehr schlechten Werkstatt, aber dass der Wagen bei dauerhaftem Aufleuchten der Öldruckkontrolleuchte sofort abgestellt werden muss und in eine Werkstatt geschleppt werden muss, steht aber auch in jeder Betriebsanleitung.

18.09.2012 | 15:17
von Die Ölpumpe | Regelverstoß melden
 spider monkey Sebastian E.
Mit einer dauerhaft brennenden Öldrucklampe bleibt man stehen und stellt den Motor ab. Wenn dann der Ölstand stimmt, startet man niemals wieder an.
Ihr Vorschlag zu einer entfernteren Werkstätte zu fahren ist noch dämlicher.
Zudem sollte jede beliebige Werkstatt diesen Fehler eingrenzen können.
 spider monkey BF
Sie dürfen von Glück reden. Normalerweise hat Ihr Verhalten einen Motortotalschaden zur Folge. Bereits ohne die Fehlleistung der Werkstatt.

18.09.2012 | 15:37
von Sebastian E. | Regelverstoß melden
Sie haben anscheinend meine Kernaussage falsch interpretiert.
Es geht darum, dass man nicht in irgendeine Hanswurstwerkstatt geht nur weil die einen kennen aber das Fahrzeug nicht.
Ob das Fahrzeug in die Werkstatt geschleppt, geflogen oder gebeamt wird ist hier doch zweitrangig. Denn ich ging davon aus, dass man mit den vom Hersteller empfohlenen vorgehensweisen in solch einer Situation vertraut ist.

18.09.2012 | 16:19
von ReclaBoxler-1905490 | Regelverstoß melden
Es gibt vom Hersteller empfohlene Vertragswerkstätten die den Wagen nur am Computer anschliessen, keine Fehlermeldung erhalten und entweder ein Teil nach dem anderen tauschen oder gleich einen Motorschaden diagnostizieren. So können schön neue Fahrzeuge verkauft werden. Es gibt also immer Gründe warum jemand in diese oder jene Werkstatt fährt. Es ist sicher die Ausnahme aber es gibt diese Erfahrungsberichte. Ich denke das spielt auch hier keine Rolle. Ich hätte jedenfalls von jeder Werkstatt erwartet, das sie mir nicht versichert das ich bedenkenlos fahren darf. Es wäre auch für mich in Ordnung gewesen, hätte Teichmann den Auftrag abgelehnt. Dann hätte ich mein Auto gleich an die entsprechende Werkstatt schleppen lassen. Ich bin kein Mechaniker und deshalb suche ich Hilfe in einer Werkstatt. Das ich mit der leuchtenden Lampe nicht hätte fahren dürfen weiss ich jetzt auch.

18.09.2012 | 17:01
von Die Ölpumpe | Regelverstoß melden
 spider monkey Sebastian E.
Nochmals: Einen Öldruckgeber-Fehler musste jede KFZ-Werkstätte beherrschen, hiefür braucht man keine spezielle Kenntnisse des Fahrzeuges, kein spezielles Messgerät, keine spezielle Anleitung. Diesbezüglich ist dem BF keinerlei Vorwurf zu machen.

18.09.2012 | 18:48
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Natürlich ist das echt schwach, was sich diese Werkstatt geleistet hat. Einen solchen Schaden findet im Regelfall jeder Lehrling im 1. Jahr, sofern er nur etwas Interesse an seinem Beruf hat.

Sie können ja froh sein, dass dort nicht einfach die Lampe "stillgelegt" wurde.

Aber, ich glaube auch, dass die Betriebsanleitung jegliches Weiterfahen verbietet.

18.09.2012 | 21:59
von ReclaBoxler-1105490 | Regelverstoß melden
Sebastian darf ich fragen was die Abkürzung BF bedeutet?

18.09.2012 | 22:35
von ReclaBoxler-6460941 | Regelverstoß melden
Autos haben Bedienungsanleitungen. Dort steht:
Leuchtet die Ölkontrollampe, so ist das Fahrzeug sofort abzustellen und in eine Werkstatt zu bringen. Wer so naiv ist und dann noch fährt ist selber schuld. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

18.09.2012 | 22:53
von ReclaBoxler-3412328 | Regelverstoß melden
In der Anleitung steht " wenn die Öllampe leuchtet: anhalten, Motor ausschalten, Ölstand kontrollieren und wenn dieser stimmt, den Wagen zur nächsten Vertragswerkstatt abschleppen lassen. "Leuchtet die Lampe NACH dem Werkstattbesuch immer noch, auf keinen Fall weiterfahren sondern erst abklären lassen. Das sollte man als Fahrzeugführer wissen.

19.09.2012 | 08:13
von X. 99 | Regelverstoß melden
Egal zu welcher Werkstatt er gefahren ist, einem blinden Mechaniker hätte das auffallen müssen. Das ist ja so, als würde ich mit einem abgerissenen Arm in der anderen Hand zum allgemeinen Arzt gehen und der sagt dann, konnte das Problem nicht erkennen, bin ja kein Unfallarzt oder chirurgischer Arzt. Und dann dafür noch fast 200 Euro zu verlangen ist schon krímínell!

Und es muss auch keiner genau wissen, was er nun zutun hat, denn genau DAFÜR fährt man ja in die Werkstatt. Wenn ich genau wüsste was zu tun ist, dann kann ich es auch selber reparieren.

19.09.2012 | 08:19
von Sebastian E. | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-1105490 der Post war zwar von Die Ölpumpe aber BF bedeutet hier Beschwerdeführer.

Grüße

19.09.2012 | 08:56
von ReclaBoxler-1105490 | Regelverstoß melden
Warum braucht man dann überhaupt eine Werkstatt, wenn es eine Betriebsanleitung gibt? Ich beschwere mich ja nicht über einen Schaden am Auto der repariert wurde und eine Rechnung zur Folge hat wie hoch auch immer. Mir geht es darum, das meine Werkstatt etwas durchgeführt hat das unnötig war und den Fehler nicht behoben hat. Es wurde weder Öldruck noch Kompression gemessen. Ich wurde danach einfach mit einer leuchtenden Lampe entlassen und der Aussage das es wohl ein doppelter Fehlerspeicher sein muss. Der Wagen fährt ja schliesslich.

19.09.2012 | 10:15
von ReclaBoxler-2151524 | Regelverstoß melden
Die Werkstaat hat Ihnen doch klar gesagt, dass Sie den Fehler nicht finden konnten und Sie sich an eine Vertragswerkstatt wenden sollten.

Und natürlich müssen Sie die Leistung der 1. Werkstaat bezahlen unabhängig davon ob der Fehler gefunden und behoben werden konnte oder nicht. Oder meine Sie die Werkstaat ist dazu verpflichtet eine gratis Prüfung und einen gratis Ölwechsel bei Ihrem Auto durchzuführen?

19.09.2012 | 10:43
von ReclaBoxler-1105490 | Regelverstoß melden
Der Ölwechsel war umsonst durchgeführt, da das Öl ja in der 2. Werkstatt wieder abgelassen werden musste. Der Öldruckschalter war auch nicht defekt. Hätte man ja vorher prüfen können. Ist bei einer Werkstatt wohl wie beim Arzt. Der bekommt sein Geld nicht weil er heilt, sondern weil er es versucht.

19.09.2012 | 19:32
von ReclaBoxler-5211281 | Regelverstoß melden
 spider monkey X. 99
"Und es muss auch keiner genau wissen, was er nun zutun hat, denn genau DAFÜR fährt man ja in die Werkstatt. Wenn ich genau wüsste was zu tun ist, dann kann ich es auch selber reparieren. "

das hat doch nichts mit selber reparieren zu tun. Es gibt nunmal Defekte am Auto, wo der Hersteller in der Betriebsanleitung darauf hinweist, das man nicht weiterfahren DARF. Das ist nun mal so. Ich kann auch nicht 10000 km fahren ohne nach Öl zu gucken und dann in der Werkstatt aus allen Wolken fallen, weil der Motor defekt ist. Sorry kann ich nicht nachvollziehen.

Bin weiblich und schaue auch regelmässig nach Öl, Wasser und Luftdruck. Lese mir die Betriebsanleitung gelegentlich durch, damit ich im Ernstfall nicht erst groß nachschlagen muss. So ein bißchen Eigenverantwortung für sein Auto sollte man dem Fahrzeugführer schon abverlangen können, wo ihr Männer doch immer meint das ihr ja soooooviel Ahnung von Autos habt, erlebe eigentlich ständig nur das Gegenteil.

Das man mit einer Warnleuchte, wo eine Ölkanne drauf ist, nicht weiterfahren darf, muss man einfach wissen. Ungefähr so, als wenn man bei seiner Werkstatt vom Hof fährt und das Klappergeräusch immer noch zu hören ist- dann stimmt etwas nicht. Eine Werkstatt, die einen wegfahren lässt, obwohl die Lampe nicht ausgeht. da sollten sofort alle Alarmglocken schrillen. Man kann sich doch nicht immer blind auf andere verlassen- nicht bei solch offensichtlichen Dingen, die einen ja regelrecht anleuchten, schliesslich heissen sie ja nicht umsonst "Warnleuchten".

Es kann ja immer mal ein 2. Deffekt sein, den die Werkstatt übersehen hat.

Nee, aber da sollte man sich einfach mal selber hinterfragen, warum man dann damit blind weiterfährt. Geht man dann davon aus, das die Lampe einfach dauerhaft weiterleuchtet, und das dann so ok ist? .

19.09.2012 | 19:58
von Die Ölpumpe | Regelverstoß melden
 spider monkey 5211281
Ja, die Konstellation des Weiterfahrens mit brennender Lampe gibt es bei seltenen Fehlerbildern.
Nämlich dann, wenn der Öldruck geprüft wurde und der Fehler in der Elektrik liegt.
(Dies hat die Werkstatt in diesem Fall allerdings nicht eingehalten)
Hausfrauenweisheit ist zu wenig, um technische Vorgänge zu beurteilen.

19.09.2012 | 21:33
von ReclaBoxler-6905490 | Regelverstoß melden
Ich bin weiblich, schaue nach Öl, überprüfe den Reifendruck und kann sogar Wasser auffüllen. Meine Betriebsanleitung habe ich auch gelesen und weiss das rote Lämpchen die leuchten nichts gutes heissen. Aus dem Grund und weil ich vorsichtig sein wollte habe ich auch z w e i mal nachgefragt ob ich wirklich so zur nächsten Werkstatt fahren darf. Wenn dies bejaht wurde, da in der Werkstatt mein Auto kontrolliert wurde, möchte ich mich darauf verlassen können. Ich kann doch im Leben nicht alles und jeden gleich anzweifeln.

29.09.2012 | 09:51
von Sandra Maluschke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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