Autohaus Teichmann GmbH (Schwielowsee OT Geltow)
Werkstattreparatur mit bösen Folgen
Bestell-/Kundennummer: 169443 / 1014255
Am 24.8.2012 brachte ich - wie gewohnt bei Problemen - meinen Wagen (Smart Forfour) zum Autohaus Teichmann mit einer dauerbrennenden roten Öldruckkontrollleuchte.
Dort schaute man nach dem Ölstand, der in Ordnung war, und bestellte mich, falls die Lampe bis zum 27.8.2012 noch leuchten sollte, wieder dorthin. Ich fuhr also ca. 120 km in der Zeit, aber die Lampe leuchtete immer noch.
Also bin ich am 27.8.2012 morgens gleich wieder vorstellig geworden. Der Auftrag lautete, Ölkontrollleuchte brennt dauerhaft. Am 28.08.2012 konnte ich mein Fahrzeug wieder abholen, mit einer Rechnung von 175,08 € ,die ich bezahlte. Es wurde der Öldruckschalter gewechselt und Ölwechsel gemacht. Die Lampe brannte aber immer noch.
Es wurde mir gesagt, ich solle bald zu einem Smartcenter fahren, da Teichmann nichts findet. Ich habe zwei mal nachgefragt, ob ich mit der brennenden Lampe wirklich fahren kann. Dies wurde mir versichert. Ich verließ mich auf diese Aussage, denn dort sind ja die Fachmänner.
Ich bin dann sofort 30 km in eine Smart-Werkstatt gefahren, und dort kam die Katastrophe. Man sagte mir dort, ich hätte mit der dauerbrennenden Lampe nicht fahren dürfen und hätte das Auto abschleppen lassen müssen. Vermutung war dort nun durch das weitere Fahren Motorschaden. Es wurde dann in den Motorraum geschaut, und was da entdeckt wurde, hatte man dort auch noch nicht gesehen. Meine Ölpumpe war an drei Seiten abgerissen und hing nur noch an einem kleinen Stück. Die Ölpumpe hätte auf der Autobahn komplett abreißen können, was zu einem sofortigem Stillstand meines Wagens geführt hätte. Ich war geschockt.
Der Motor hatte wie durch ein Wunder nichts abbekommen. Der Schaden hätte also vermieden werden können. Jetzt habe ich eine Rechnung von 903,-- € plus die nicht notwendige Rechnung von Teichmann in Höhe von 175,08 €. Die Lastschrift von Teichmann habe ich zurückgebucht und nur die Kosten für den Ersatzwagen (32,77 €) überwiesen.
Die erste Mahnung von Teichmann habe ich schon erhalten. Ich bin nicht bereit, für eine nicht erfolgte Reparatur zu zahlen und auch noch die Folgeschäden zu zahlen.
Mit einer dauerhaft brennenden Öldrucklampe bleibt man stehen und stellt den Motor ab. Wenn dann der Ölstand stimmt, startet man niemals wieder an.
Ihr Vorschlag zu einer entfernteren Werkstätte zu fahren ist noch dämlicher.
Zudem sollte jede beliebige Werkstatt diesen Fehler eingrenzen können.
BF
Sie dürfen von Glück reden. Normalerweise hat Ihr Verhalten einen Motortotalschaden zur Folge. Bereits ohne die Fehlleistung der Werkstatt.
Es geht darum, dass man nicht in irgendeine Hanswurstwerkstatt geht nur weil die einen kennen aber das Fahrzeug nicht.
Ob das Fahrzeug in die Werkstatt geschleppt, geflogen oder gebeamt wird ist hier doch zweitrangig. Denn ich ging davon aus, dass man mit den vom Hersteller empfohlenen vorgehensweisen in solch einer Situation vertraut ist.
Nochmals: Einen Öldruckgeber-Fehler musste jede KFZ-Werkstätte beherrschen, hiefür braucht man keine spezielle Kenntnisse des Fahrzeuges, kein spezielles Messgerät, keine spezielle Anleitung. Diesbezüglich ist dem BF keinerlei Vorwurf zu machen.
Sie können ja froh sein, dass dort nicht einfach die Lampe "stillgelegt" wurde.
Aber, ich glaube auch, dass die Betriebsanleitung jegliches Weiterfahen verbietet.
Leuchtet die Ölkontrollampe, so ist das Fahrzeug sofort abzustellen und in eine Werkstatt zu bringen. Wer so naiv ist und dann noch fährt ist selber schuld. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil
Und es muss auch keiner genau wissen, was er nun zutun hat, denn genau DAFÜR fährt man ja in die Werkstatt. Wenn ich genau wüsste was zu tun ist, dann kann ich es auch selber reparieren.
Grüße
Und natürlich müssen Sie die Leistung der 1. Werkstaat bezahlen unabhängig davon ob der Fehler gefunden und behoben werden konnte oder nicht. Oder meine Sie die Werkstaat ist dazu verpflichtet eine gratis Prüfung und einen gratis Ölwechsel bei Ihrem Auto durchzuführen?
"Und es muss auch keiner genau wissen, was er nun zutun hat, denn genau DAFÜR fährt man ja in die Werkstatt. Wenn ich genau wüsste was zu tun ist, dann kann ich es auch selber reparieren. "
das hat doch nichts mit selber reparieren zu tun. Es gibt nunmal Defekte am Auto, wo der Hersteller in der Betriebsanleitung darauf hinweist, das man nicht weiterfahren DARF. Das ist nun mal so. Ich kann auch nicht 10000 km fahren ohne nach Öl zu gucken und dann in der Werkstatt aus allen Wolken fallen, weil der Motor defekt ist. Sorry kann ich nicht nachvollziehen.
Bin weiblich und schaue auch regelmässig nach Öl, Wasser und Luftdruck. Lese mir die Betriebsanleitung gelegentlich durch, damit ich im Ernstfall nicht erst groß nachschlagen muss. So ein bißchen Eigenverantwortung für sein Auto sollte man dem Fahrzeugführer schon abverlangen können, wo ihr Männer doch immer meint das ihr ja soooooviel Ahnung von Autos habt, erlebe eigentlich ständig nur das Gegenteil.
Das man mit einer Warnleuchte, wo eine Ölkanne drauf ist, nicht weiterfahren darf, muss man einfach wissen. Ungefähr so, als wenn man bei seiner Werkstatt vom Hof fährt und das Klappergeräusch immer noch zu hören ist- dann stimmt etwas nicht. Eine Werkstatt, die einen wegfahren lässt, obwohl die Lampe nicht ausgeht. da sollten sofort alle Alarmglocken schrillen. Man kann sich doch nicht immer blind auf andere verlassen- nicht bei solch offensichtlichen Dingen, die einen ja regelrecht anleuchten, schliesslich heissen sie ja nicht umsonst "Warnleuchten".
Es kann ja immer mal ein 2. Deffekt sein, den die Werkstatt übersehen hat.
Nee, aber da sollte man sich einfach mal selber hinterfragen, warum man dann damit blind weiterfährt. Geht man dann davon aus, das die Lampe einfach dauerhaft weiterleuchtet, und das dann so ok ist? .
Ja, die Konstellation des Weiterfahrens mit brennender Lampe gibt es bei seltenen Fehlerbildern.
Nämlich dann, wenn der Öldruck geprüft wurde und der Fehler in der Elektrik liegt.
(Dies hat die Werkstatt in diesem Fall allerdings nicht eingehalten)
Hausfrauenweisheit ist zu wenig, um technische Vorgänge zu beurteilen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst