1169 Views | 22.09.2012 | 10:11 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1531912

Landeshauptstadt Hannover (Hannover)

Strafzettel 1. Mai 2012, Hannover. Abzocke?

Es müssen wahrscheinlich Hunderte sein, die einen Strafzettel wegen angeblichen Parkverstoßes auf Grünflächen in Hannover bekommen haben und vermutlich noch bekommen werden.

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Zumindest am 1. Mai. Selbst Motorradfahrer, die Ihr Bike mal eben abgestellt haben. Ich auch, obwohl ich nur eine Minute dort stand und nicht mal angesprochen wurde. Das Parken, was mit einer Minute laut Strafzettel angeben wurde, war, wenn, doch nur ein Halten.

Leider gibt es auch nirgends Schilder, die auf ein Parkverbot hinweisen, von einem Halteverbot ganz zu schweigen. Dies soll laut Stadtverordnung so sein? Das muss ja jeder wissen, auch die, die nicht aus Hannover sind.

Frage: Warum stehen dort keine Schilder? Na, wer denkt da jetzt an was böses? Schämen Sie sich, ist das nun ein Bußgeld wert, wenn man kurz hält, beim Fahrzeug verbleibt und nach nicht einmal ein bis zwei Minuten weiterfährt, allerdings wahrscheinlich ein im Eiltempo, quasi im Vorbeilaufen aufgenommenes Foto bekommt, wo das Fahrzeug auf besagtem Streifen steht, mit Angabe der Parkzeit von z. B. 10:00 Uhr mithin eine ganze Minute.

Wäre mal interessant zu erfahren, wie die Rechtslage ist und wie viel Leidensgenossen es gibt.

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Kommentare und Trackbacks (7)


22.09.2012 | 12:06
von ReclaBoxler-7995971 | Regelverstoß melden
Verkehrsrechtschutz? Anwalt? Vom 1. Mai bis heute gewartet oder ist der Stafzettel erst heute zugestellt worden?

22.09.2012 | 15:16
von Nicht- Biker | Regelverstoß melden
Welche Tatsbestand-Nummer steht denn auf dem "Knöllchen"? Das würde eine Beurteilung schon wesentlich einfacher machen!
Wenn es tatsächlich um das "Parken" geht, dann muss es schon länger als 1 Minute gewesen sein (mid. 3 Minuten). in sofern.

22.09.2012 | 15:57
von ReclaBoxler-4999162 | Regelverstoß melden
Absolutes Halteverbot heisst dass hier auch nicht zum ein und aussteigen gehalten werden darf.
Eingeschränktes Halteverbot heisst, dass maximal 3 Minuten gehalten (nicht geparkt) werden darf.

22.09.2012 | 16:56
von Ein Reisender | Regelverstoß melden
Eigentlich ist es in ganz Zivilisiert-Europa Usus, dass (städtische) Grünflächen kein Parkplatz sind.
Wundert mich, dass Sie für diese Erkenntnis eigene Schilder benötigen.
An die Rest der Kommentatoren.
Grünflächen sind keine öffentliche Strassen, die Verbote findet man in den üblichen Verordnungen/Gesetzen über Naturschutz, Feldflächen, etc.

22.09.2012 | 17:13
von ReclaBoxler-6219812 | Regelverstoß melden
Auf öffentlichen Grünflächen ist das Parken meistens verboten, es sein denn, es ist ausdrücklich erlaubt.
Aber vielleicht hift das hier weiter:
www.wer-weiss-was.de/theme243/article6758034.html

23.09.2012 | 00:08
von ReclaBoxler-9135427 | Regelverstoß melden
Halten darf man für maximal 3 Minuten.
Allerdings heißt halten das man im Auto sitzt.
Wer aus dem Auto aussteigt parkt, auch wenn es nur 10 Sekunden sind.

Und Falschparken ist Falschparken. ob nun nur 2 Minuten oder 2 Stunden ist da egal.

Ich komme ja auch nicht straffrei davon wenn ich sie nur ganz kurz verletzte.

Und die Rechtslage? dürfte nichts neues bei rumkommen.
Die Ausrede beim Falschparken das es ja nur ganz kurz war haben schon einige Leute vor ihnen versucht.

25.09.2012 | 20:05
von Park Profi | Regelverstoß melden
Na, man könnte auch ohne Schilder auf die Idee kommen, dass öffentliche Grünflächen keine Parkplätze sind.

Ich verstehe aber nicht, wie es funktioniert, dass Sie einen Strafzettel bekommen haben, obwohl sie nur 1 min. dort standen. Da muss ja jemand gekommen sein, um die Daten vom Kennzeichen abzuschreiben.

Hätte man ja mit dieser Person klären können, was wo erlaubt ist und wo das betreffende Schild steht, wenn überhaupt eins erforderlich gewesen sein sollte.



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