Von X-Trade beantwortete Beschwerde. | 4798 Views | 26.09.2012 | 10:31 Uhr
geschrieben von Klaus Mayer

X-Trade GmbH (Magdeburg)

Der "Service" bei Trendalarm24: PC-Kauf mit Totalschaden

Bestell-/Kundennummer: 028-0351466-8204375

Vor ziemlich genau einem Jahr kaufte ich über Amazon bei Trendalarm24 einen PC. Dieser Kauf war in doppelter Hinsicht ein totaler Mißgriff. Bei Trendalarm24 handelt es sich um eine Marke der Firma X-Trade GmbH mit Sitz in Magdeburg, deren "Technikabteilung" offenbar die Firma BBe-Consulting GmbH unter derselben Firmenadresse darstellt. Damals wurden die PCs als PCs von "BBe-Tec" verkauft, heute werden die ähnlichen Nachfolgegeräte als Geräte einer Marke mit dem Namen "Guttec" angeboten.

SCHLAGWORTE


Über die normale gesetzliche Gewährleistung hinaus waren damals noch "24 Monate echte Garantie" versprochen worden. Dieser Passus wurde kurz nach meinem Kauf von der Amazon-Website wieder entfernt - nach heutigen Erkenntnissen wohl nicht ganz grundlos.

Von Anfang an ließ sich der PC nur in etwa fünfzig Prozent der Fälle starten und zwar sowohl bei einem Systemneustart als auch aus dem heruntergefahrenen Zustand oder aus dem Windows-Ruhezustand heraus. Dies war schon der erste der beiden erwähnten Mißgriffe, der aber noch völlig harmlos war im Vergleich dazu, was noch kommen sollte. Im Fehlerfall blieb der Bildschirm dunkel und nur die Resettaste konnte noch etwas bewirken. Wegen der mit einer Rücksendung zusammenhängenden unsäglichen Umstände beschloß ich zunächst, mit dem Fehler leben zu wollen und reklamierte nicht. Dieser Entschluß hing auch damit zusammen, daß der PC eigentlich nur ein Reservegerät für den Fall darstellen sollte, daß mein eigentlicher PC plötzlich funktionsunfähig werden könnte, und ich dann "auf dem Trockenen" sitzen würde.

Im Lauf des vergangenen Jahres installierte ich jedoch nach und nach unzählige kleinere und größere Freeware-Programme, wie ich sie auch auf meinem Haupt-PC verwende. Viele Arbeitsstunden haben sich auf diese Weise akkumuliert. Ich tat dies in der Vorstellung, daß der Festplatte ja nichts fehlte (habe ich durch ein Überwachungs- und Auswerteprogramm für die SMART-Parameter der Platte ständig kontrolliert), und somit bei einer Verschlimmerung des PC-Einschaltproblems bis hin zum endgültigen Defekt nichts von meiner Arbeit verloren sein würde, da ja nur das entsprechende Hardwareteil getauscht werden müßte. So kann man sich täuschen.

Der geschilderte Fehler rief dann immer wieder einen gewissen Ärger hervor, sodaß ich mich nach einem Jahr schließlich doch noch zu einer Reklamtion durchgerungen habe, was ein fataler Fehler war. Ich schickte den PC nach vorheriger Entnahme der Festplatte (persönliche Daten) ein und harrte guten Mutes der Dinge, die da kommen sollten.

Nach knapp vier Wochen kam dann ein PC zurück, an dem das Motherboard getauscht worden war. Dies wäre ja noch sehr lobenswert, wenn das alte Board durch ein neues Board gleichen Typs ersetzt worden wäre. Das war jedoch keineswegs der Fall. Vielmehr habe ich jetzt ein Board, auf dem sogar ein anderer Prozessor (AMD statt Intel) sitzt. Als Begründung wurde angegeben, das alte Board sei nicht mehr lieferbar. Es stellt jedoch keinerlei Schwierigkeiten dar, das Board im Internet zu finden, wo es bei einem entsprechenden Händler, der es auf Lager liegen hat, sofort erhältlich wäre. Auch auf der Herstellerwebsite wird es noch angeboten.

Ich habe nun das Problem, daß ich auf einem ursprünglich mit vorinstalliertem Windows versehenen Rechner jetzt Windows und die Treiber für das Board selbst komplett neu installieren soll (hatte man mir zwar angeboten, aber dann hätte ich ja wohl die nicht grundlos entnommene Festplatte doch noch nachsenden müssen) und dann nicht nur alle von mir vorgenommenen Einstellungen von Windows und der gängigen Standardprogramme neu vornehmen dürfte, sondern auch meine ganzen unzähligen Spezialprogramme neu installieren und ihre individuelle Konfiguration erneut durchführen müßte, was -wie erläutert- viele Stunden und Tage an Arbeit erfordern würde, zumal dann, wenn man es ordentlich macht und den Vorgang bei jeder einzelnen Installation unter der Kontrolle eines Trackingprogramms zur spurlosen eventuellen Rückgängigmachung durchführt. Ich besitze zwar sogar ein (noch nie ausprobiertes) Portierprogramm, nach dessen Anwendung aber dann genau diese Möglichkeit zum selektiven Wiederentfernen fehlt.

Doch das Allerschönste habe ich noch nicht geschrieben. All das Geschilderte wäre ja noch nicht so sehr erwähnenswert, wenn man mir nicht vor Rückgabe meines Rechners mitgeteilt hätte, daß man das alte Board nicht mehr habe, sondern mein Eigentum an den Lieferanten gegen eine Gutschrift weggegeben habe, ohne offenbar eine Zusicherung von diesem zu besitzen, es bei Bedarf wieder zurückbekommen zu können. Es macht mich fassungslos, wie so etwas von Leuten gemacht werden kann, die wissen müssen, welchen Arbeitsaufwand sie damit möglicherweise anrichten.

Wäre das alte Board auf diese Weise nicht verloren gewesen, hätte ich selbstverständlich meinen Rechner viel lieber mit diesem alten Board wieder zurückhaben wollen anstatt die angeblichen höherwertigen Komponenten auf dem Ersatzboard zu "genießen", die, falls wirklich vorhanden, für meine Zwecke völlig überflüssig sind. Eine mir nach BGB zustehende Geldrückerstattung (sogar zusammen mit einem Schadensersatz) wurde sofort kategorisch abgelehnt.

So sitze ich nun auf einem toten Stück PC-Hardware, das nach der Reklamation viel schlimmer ist als vorher und für mich quasi einen "Totalschaden" darstellt, da der Wert des Rechners jetzt gegenüber dem Wert der von mir hineinzusteckenden Arbeitszeit zu vernachlässigen ist. Lieber kaufe ich mir noch auf eigene Kosten das alte Mainboard und werfe das mir von Trendalarm24 eingebaute an der nächstbesten Stelle in die Isar, als daß ich jetzt wegen eines derart "exzellenten" Services mir die ganze erwähnte Arbeit noch einmal mache. Aber mit den Kunden kann man das ja machen.

Noch ein Wort zum Unterschied zwischen Datenverlust und Arbeitszeitverlust. Selbstverständlich kann der Händler nicht für das Verlorengehen von Daten auf der Festplatte verantwortlich sein. Geht also etwa eine Festplatte kaputt, ersetzt der Händler diese Platte, stellt damit den Auslieferungszustand des PCs vom Kauf wieder her (Nachbesserung), und die Sache ist erledigt. Wenn er nun genau das Gleiche auch bei einem anderen Hardwaredefekt macht, ist die Sache ebenfalls erledigt, nur sind da dann normalerweise keine Daten verloren, könnten es aber auch sein. Stellt er jedoch den Auslieferungszustand nicht wieder her (verweigerte Nacherfüllung wie bei mir - ein anderes Mainboard ist nun mal nicht der Auslieferungszustand), so entsteht der Schaden erst dadurch, daß er weniger tut, als er vom Gesetz her zunächst verpflichtet wäre. Und eben genau dafür sieht das BGB Schadensersatz vor.

Der hier nicht bis ins letzte Detail dargestellte Vorgang wirft übrigens die Frage auf, ob man es bei Trendalarm24 wirklich auf eine totale Eskalation ankommen lassen möchte, denn es existieren noch mannigfaltige weitere Steigerungsmöglichkeiten. Es spricht für den Zustand der Wirtschaft in Deutschland, wenn sich Firmen das leisten können.

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Meine Forderung an X-Trade GmbH: Nichts weiter als meinen Rechner in demselben Zustand, wie er vor Einsendung gewesen ist


Firma hat geantwortet nach 19 Tage nach 19 Tage
15.10.2012 | 13:37
Firmen-Antwort von: X-Trade GmbH
Abteilung: Service

Die Verärgerung des Kunden und seine Enttäuschung können wir nachempfinden. Wir sind gerne bereit den Vorgang zur Zufriedenheit des Kunden abzuschließen.

Der Kunde hat die Möglichkeit sensible Daten von der Festplatte zu entfernen und uns gemeinsam mit dem PC einzusenden, dann können wir das System prüfen und ggf. Windows erneut installieren. Für die Datensicherung oder andere Softwareprogramme außer Windows sind wir nicht verantwortlich. Natürlich ist uns bewusst, dass es nach einer Neuinstallation mühsam ist, den erwünschten Zustand wieder herzustellen. Wir können nur erneut anbieten, die Software wieder zu installieren, wenn der Kunde diese mitsendet.

Für die Unannehmlichkeiten möchten wir uns an dieser Stelle auch noch einmal entschuldigen.

Ihr Team von Trendalarm24

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Kommentare und Trackbacks (5)


03.10.2012 | 17:48
von Klaus Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Unmittelbar vor Absendung meiner Beschwerde an ReclaBox hatte ich noch eine Aussage von Trendalarm24 (bzw. X-Trade) erhalten, die ich dann in meinen Ausführungen hier zunächst nicht eingehender verwendet habe. Da diese Firma bisher aber hier bei ReclaBox weder ihre Gelegenheit zur öffentlichen Wiederholung noch zum öffentlichen Widerruf ihrer Aussage nutzen wollte (im ersteren Fall wundert mich das auch nicht), sei dem geneigten Leser zur Kennzeichnung der Welt, in der man bei Trendalarm24 lebt, die damalige Ausführung doch nicht vorenthalten. Da heißt es als zentrales Statement wörtlich:

"Wir sind nicht für eine Datensicherung oder Wiederherstellung des PC´s zuständig. . Der PC wurde auf den Auslieferungszustand zurück versetzt. Sie haben ein höherwertiges Mainboard von uns erhalten, dass bereits eingebaut wurde".

Soso! Was will uns das wohl sagen? Hat man also bei einer Reparatur durch wissentliches Einsetzen eines falschen Ersatzteils die Brauchbarkeit einer Sache zu ihrem bestimmten Zweck (nämlich zur Verarbeitung des vorhandenen Festplatteninhalts) nicht unerheblich beeinträchtigt, und hat man für das entfernte Teil sich auch noch von einem Dritten eine Gutschrift geben lassen, so ist man für die Wiederherstellung nicht zuständig? Datenverlust liegt zudem gar keiner vor.

Außerdem nimmt man es bei Trendalarm24 wohl nicht so genau mit Produktbeschreibungen? Wie sonst könnte man einen Zustand, der praktisch einen völlig anderen PC gegenüber dem ursprünglich gekauften Modell darstellt, als "Auslieferungszustand" bezeichnen!

Wesentliches Kennzeichnungsmerkmal einer jeden PC-Beschreibung ist ja der Prozessor, der bei mir jetzt plötzlich vom Erzkonkurrenten AMD des ursprünglichen Herstellers Intel stammt (Opel-Motor in einem VW). Auch daß ich nunmehr andere Anschlüsse auf der Rückseite habe und deshalb etwa meine PS/2-Maus wegwerfen dürfte oder etwaige Dongles sowie ältere Peripheriegeräte für die parallele und serielle Schnittstelle mangels derselben wertlos sein würden, über all das, meint man bei Trendalarm24, müsse der Kunde ja großzügig hinwegsehen?


24.10.2012 | 13:35
von Klaus Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe mir inzwischen tatsächlich selbst auf eigene Kosten das ursprüngliche Mainboard gekauft und eingebaut. Jetzt läuft der PC wieder wie früher, ohne daß ich einen tagelangen Arbeitsaufwand in ihn hätte hineinstecken müssen. Das Ganze ist so ähnlich, wie wenn jemand einen Fernseher für eine mit hohem Arbeitsaufwand extra errichtete Satellitenanlage kauft, und nach einer Reklamation in dem Gerät dann ein Empfangsteil für ausschließlichen Kabelempfang steckt, obwohl der entsprechende Kunde gar keinen Kabelanschluß besitzt.

Nachdem die Nacherfüllung seitens X-Trade somit ganz offensichtlich in jeder Hinsicht gescheitert ist, steht mir wegen § 437 BGB eine Kaufpreisminderung oder eine Geldrückerstattung mit Schadensersatz gesetzlich zu. Das Vorgehen in solchen Fällen mit seiner stufenweisen Steigerung ist ja in diesem Paragraphen genau geregelt. Warum gibt es eigentlich immer wieder Firmen, die meinen, sich über Gesetze einfach hinwegsetzen zu können?

Meine Forderung lautet jetzt also:

Minderung des Kaufpreises und zwar um den Betrag, den mich der Kauf des neuen alten Mainboards gekostet hat, also 74 Euro (das ist noch 10 Euro günstiger als der Preis, zu dem das Teil von Amazon angeboten wird). Das großartige, aber für mich völlig nutzlose Ersatzmainboard, das ich von X-Trade bekommen habe, kann gegen Erstattung der Portokosten absolut ungebraucht zurückgegeben werden.


31.10.2012 | 17:07
von Klaus Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.11.2012 | 17:41
von Klaus Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.12.2012 | 09:18
von Klaus Mayer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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