529 Views | 19.10.2012 | 13:45 Uhr
geschrieben von Hanspeter Danzer

Löwenzahn Energie GmbH (Berlin)

Eigenmächtige Vertragserstellung

Bestell-/Kundennummer: 200000042756

Über Check24 habe ich am 17.02.2012 einen Gasvertrag mit Löwenzahn Energie GmbH abgeschlossen. Bis zum 20.03.2012 sollte ich hierzu einen Betrag i. H.v. 250,00 € überweisen.

Am 25.04.2012 habe ich einen Brief von meinem Grundversorger bekommen, dass ich vom Grundversorger SWM beliefert werde, da kein Lieferant bei meinem Grundversorger vorliegt.

Da ich nun 2 Monate bei meinem Grundversorger Gas beziehen musste, habe ich seit 01.07.2012 einen neuen Gasversorger gewählt.

Dieser Gasversorger hat mir am 11.10.2012 ein Schreiben geschickt, dass ich ab 01.07.2013 nun wieder bei der Löwenzahn Energie GmbH einen Vertrag habe.

Da ich keinen Wechsel im Jahre 2013 zu Löwenzahn Energie beantragt habe, liegt hier wohl ein Betrug vor? Die Löwenzahn Energie hat es ausgenutzt, dass sie einfach Lieferantenwechsel vornehmen und damit Verträge eingehen kann.

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Meine Forderung an Löwenzahn Energie GmbH: Einen Anruf von Löwenzahn Energie und eine schriftliche Bestätigung, dass kein Vertrag zwischen mir und der Löwenzahn Energie GmbH zusta ndegekommen ist


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Kommentare und Trackbacks (5)


26.10.2012 | 14:20
von Hanspeter Danzer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch nicht gelöst. Das ist aber klar. Die Kommunikation ist ungeheuerlich!


27.10.2012 | 10:56
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Löwenzahn-Energie ist ein Unternehmen der Flexstrom-Gruppe.
Das erklärt alles!

10.11.2012 | 09:18
von Hanspeter Danzer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.12.2012 | 13:40
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Ein weiterer sehr interessanter Artikel vom 26.11.2012 über Flexstrom:
www.wiwo.de/unternehmen/handel/billigstrom-flexstrom-laufen-die-kunden-davon/7437532.html
Übrigens: auch Löwenzahn Energie und Optimal Grün gehören zu Flexstrom!

01.12.2012 | 17:09
von Hanspeter Danzer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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