686 Views | 16.10.2012 | 20:15 Uhr
geschrieben von Shenja

Familienkasse Bautzen (Bautzen)

Kindergeld einbehalten ohne Bescheid

Momentan mache ich ein Freiwilliges Jahr, bin 22 Jahre alt und laut dem Gesetz steht mir Kindergeld zu. Ich hatte bis jetzt selten Probleme mit der Familienkasse, außer dass die nicht auf meine Anfragen und Anträge geantwortet haben.

SCHLAGWORTE

Nun ist es schon zwei Monate her, dass ich denen alle meine Anträge und Nachweise bezüglich meines FÖJ geschickt habe (per Post sowie per Mail). Bekommen habe die einen neuen Antrag wegen dem KG, meinen Arbeitsvertrag und ein Schreiben von dem FÖJ-Leiter über die Dauer des FÖJs. Ich habe in der Zeit nie Bescheid bekommen, ob das nun alles in Ordnung ist und ich das Geld weiterhin beziehen werde.

Nun stellte ich erschrocken fest, dass ich diesen Monat kein Geld erhalten habe. Ich bin sehr angewiesen darauf, weil ich keine weiteren Einnahmen habe, aber am Telefon hatte man kein Verständnis dafür und die Nachweise wären alle unzureichend. Sie könnten ja alle gefälscht sein (obwohl beglaubigt). Und wenn ich Glück hätte, wäre eine Bearbeitung erst in 6 Wochen möglich.

Wie kann das sein? Ist es rechtens einfach das KG einzubehalten ohne vorher Bescheid zu bekommen?

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Meine Forderung an Familienkasse Bautzen: Nochmalige Durchsicht meiner Unterlagen


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


21.10.2012 | 16:46
von ReclaBoxler-4324916 | Regelverstoß melden
In Deutschland steht nicht dem Kind das Kindergeld zu. Die Berechtigten sind die Eltern. Wollen Ihre Eltern denn kein KG beantragen? Sie selbst können da leider nichts ausrichten.

15.12.2012 | 23:07
von Pirat | Regelverstoß melden
Kein Einzelfall, siehe hier:

de.reclabox.com/beschwerde/57004-bundesverfassungsgericht-karslruhe-richterliche-rechtsbeugungen



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