Durch Bank of Scotland gelöste Beschwerde. | 523 Views | 18.10.2012 | 19:13 Uhr
geschrieben von Frank Riebe

Bank of Scotland plc (Berlin)

Bank of Scotland behält Zinsabschlagssteuer unberechtigt ein

Bestell-/Kundennummer: 00450254

Die Bank of Scotland hat von mir einen Freistellungsauftrag in der Höhe bekommen, in der keine Abführung an das Finanzamt nötig ist (Freistellungsauftrag 801€ Ledig).

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Mein Tagesgeld wurde am 23.09.12 frei und beinhaltete genau 600€ Zinsen. Ich freute mich auch sehr darüber, denn ich kann das Geld zur Tilgung meines Hauses sehr gut gebrauchen.

DANN DER SCHOCK! Die behalten 99,98€ Abschlagssteuer und 5,50€ Solidariätszuschlag ein!

Ich sofort eine Beschwerde geschrieben, da das PDF Online Schreiben auch die 600€ OHNE ABZÜGE bestätigte.

Man reagierte absolut langsam, bis ein Schreiben kam, dass in der SOFTWARE DER BANK ein Fehler vorlag. Dieses müsste intern geprüft werden, da der Softwarehersteller nun in Regress genommen wird. Ich drohte mit Anwalt, aber vergeblich.

ICH HABE BIS HEUTE MEIN zu viel bezahltes GELD NICHT ZURÜCK bekommen, geschweige denn eine Entschuldigung bzw. Datum, WANN ICH DAS GELD zurück bekomme. BANK OF SCOTLAND? NIE WIEDER!

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Kommentare und Trackbacks (4)


19.10.2012 | 19:57
von Peter Hahn | Regelverstoß melden
Naja, dann müssen Sie sich das Geld eben über die Steuererklärung wiederholen, wenn die Steuer über die Bank eingezogen wurde.

20.10.2012 | 22:01
von Frank Riebe _ | Regelverstoß melden
Das würde ich ja gern tun. Aber dazu braucht man ein Beleg der Bank & dieser Beleg weisst KEINE Abführung an das FA aus, da tauchen meine 600€ Zinsen 1:1 auf. Schlaue Möglichkeit, aber dazu fehlt, wie gesagt der Nachweis der Bank.

23.10.2012 | 04:19
von Peter Hahn | Regelverstoß melden
Das ist natürlich ganz übel. Setzten Sie der Bank eine lezte Frist und kündigen Sie eine Beschwerde bei der BaFin und beim Ombudsmann an.

www.bankofscotland.de/de/Hilfe-und-Infos/1-2-008-Reaktion-Beschwerde.html
www.bankenverband.de/themen/geldinfos-finanzen/schlichtungsstelle/index_html
www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/BaFin/bafin_node.html

Eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Untreue wäre als letzte Möglichkeit noch gegeben, falls trotz aller Ihrer Hinweise das Geld nicht ausgezahlt wird bzw. kein korrigierter Steuernachweis erstellt wird.

27.10.2012 | 17:40
von Frank Riebe gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Geld wurde nun zurück gezahlt.


27.09.2013 | 18:53
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